Gesundheitsdienst


SaniPro: Wichtige Neuerungen ab Jänner 2022

Mit 1. Jänner 2022 ist die neue Geschäftsordnung des Gesundheitsfonds SaniPro in Kraft getreten, welche unter anderem die Selbstverwaltung vorsieht und nicht mehr die externe Verwaltung von UniSalute.
Ab diesem Datum müssen alle Rechnungen ausschließlich direkt an SaniPro übermittelt werden!
Gesuche um Kostenrückerstattung an SaniPro können wie folgt eingereicht werden:
1. online unter Nutzung des Portals MySaniPro
2. auf dem Postweg per Einschreiben mit Rückantwort oder Kurier an SaniPro – Waltherplatz 2 – 39100 Bozen (unbedingt Kostenerstattungsantrag beilegen!)
3. persönlich in einem verschlossenen Umschlag (unbedingt Kostenerstattungsantrag beilegen!)
Anträge, die auf anderem Wege (z.B. per E-Mail) eingereicht werden, können nicht berücksichtigt werden!
Außerdem müssen die jeweiligen Rechnungen spätestens innerhalb 30. Juni des Folgejahres bei SaniPro eingereicht werden (z.B. müssen Kostenrückerstattungen für Rechnungen, die vom 01.01.2022 bis 31.12.2022 ausgestellt wurden, bis spätestens 30.06.2023 bei SaniPro beantragt werden).
Unvollständige Gesuche müssen innerhalb von 60 Tagen nach Benachrichtigung richtiggestellt werden. Andernfalls muss neu angesucht werden.
Alle Rechnungen mit Ausstellungsdatum bis 31.12.2021 werden wie bisher von UniSalute ausgezahlt und müssen innerhalb von zwei Jahren nach Ausstellungsdatum bei UniSalute eingehen!
Gesuche um Kostenrückerstattung an UniSalute können folgendermaßen eingereicht werden:
1. online unter Nutzung des Portals MySaniPro
2. per E-Mail an die Adresse saniprorimborsi-leistungen@unisalute.it (unbedingt Kostenerstattungsantrag beilegen!)
3. auf dem Postweg an UniSalute S.p.A. Rimborsi Clienti – c/o CMP BO – via Zanardi 30 – 40131 Bologna BO (unbedingt Kostenerstattungsantrag beilegen!)
Die ASGB Fachsekretäre helfen bei jeglichen Fragen und Schwierigkeiten gerne weiter!

Landesbedienstete


Endlich gibt es die Erhöhung der Essensgutscheine für die Landesbediensteten

Nach einer Reihe von Verhandlungen konnte der Bereichsvertrag für das Personal der Landesverwaltung betreffend Mensadienst, Arbeitszeit, Weiterbildung und Referententätigkeit am 21.12.2021 endgültig unterschrieben werden.
Eine kurze Zusammenfassung des Vertrages:
Mit diesem Vertrag wurden die Essensgutscheine ab 01.01.2022 auf sieben Euro erhöht.
Der Essensgutschein ist nun auch für die Landesbediensteten mit Dienstsitz in Bozen anwendbar.
Anrecht haben jene Bedienstete, welche eine tägliche Arbeitszeit vormittags und nachmittags bzw. einen durchgehenden Stundenplan von mindestens sechs Stunden aufweisen. Zudem gibt es noch weitere Regelungen für Personal mit Nachtstunden oder Unterricht.
Der Essensgutschein kann in der Regel in den Zeiträumen von 11.00 Uhr bis 15.00 Uhr oder abends von 17.00 Uhr bis 21.00 Uhr beansprucht werden. Ist es aus dienstlichen Gründen in diesen Zeiträumen nicht möglich, kann der Essensgutschein bis zu einer Stunde vor oder nach Dienstende verwendet werden.
Eine weitere neue Regelung bezüglich zusätzlicher Arbeitszeit für Teilzeitbedienstete wurde eingeführt. Es ist nun möglich bei einer Teilzeit zu 50 Prozent bis zu 57 zusätzliche Stunden im Jahr zu arbeiten, immer mit der Voraussetzung, dass man einverstanden ist.
Eine kleine Abänderung gibt es auch im Bezug der Weiterbildung und Kostenübernahme bei besonderem Interesse der Verwaltung.
Die Referentenzulage wurde von 100 auf 130 Stunden erhöht.
Leider wurde die Regelung, welche das Kindergartenpersonal betrifft, von der Arbeitgeberseite aus dem Vertrag gestrichen um die Problematik Essen im Kindergarten eigens zu regeln. Dieser Vertrag soll laut Versprechen des Landeshauptmannes mit 01.01.2022 rückwirkend in Kraft treten. Wir werden die betroffenen Mitglieder auf dem Laufenden halten.
Das sind die wichtigsten Punkte.
In den hier angefügten Links finden Sie das Rundschreiben des Generaldirektors sowie den Kollektivvertrag.
www.provinz.bz.it/verwaltung/personal/essensgutscheine.asp
www.provinz.bz.it/verwaltung/personal/personal-landesdienst/gesetze-bestimmungen/liste-kollektivvertraege.asp
Noch einen Hinweis, da uns sehr viele E-Mail Adressen unserer Mitglieder fehlen und die Kommunikation nur mehr über Mail erfolgt, bitte ich jene Mitglieder sich zu melden, welche in den letzten Monaten keine Informationen unsererseits erhalten haben. Es ist uns nur so möglich Informationen weiterzugeben und unsere Mitglieder auf dem Laufenden zu halten.
Bitte schickt uns einfach ein Mail an folgende Adresse: asgbl@asgb.org mit Betreff Email