Bau


Abkommen für variables Lohnelement für 2022 unterzeichnet

Kürzlich wurden die Abkommen für das variable Lohnelement für den Bausektor (Industrie und Handwerk) zwischen dem Landesverband der Handwerker sowie dem Kollegium der Bauunternehmer und den Fachgewerkschaften BAU für das Jahr 2022 unterzeichnet. Sie betreffen sowohl die Arbeiter, als auch die Angestellten. Der ASGB wurde dabei von Friedrich Oberlechner und Werner Blaas vertreten.
Gültige Beträge für das Jahr 2022
1. Kategorie - 0,14 Euro/Std.
2. Kategorie - 0,17 Euro/Std.
3. Kategorie - 0,18 Euro/Std.
4. Kategorie - 0,20 Euro/Std.

Gesundheitsdienst


SaniPro: Wichtige Neuerungen ab Jänner 2022

Mit 1. Jänner 2022 ist die neue Geschäftsordnung des Gesundheitsfonds SaniPro in Kraft getreten, welche unter anderem die Selbstverwaltung vorsieht und nicht mehr die externe Verwaltung von UniSalute.
Ab diesem Datum müssen alle Rechnungen ausschließlich direkt an SaniPro übermittelt werden!
Gesuche um Kostenrückerstattung an SaniPro können wie folgt eingereicht werden:
1. online unter Nutzung des Portals MySaniPro
2. auf dem Postweg per Einschreiben mit Rückantwort oder Kurier an SaniPro – Waltherplatz 2 – 39100 Bozen (unbedingt Kostenerstattungsantrag beilegen!)
3. persönlich in einem verschlossenen Umschlag (unbedingt Kostenerstattungsantrag beilegen!)
Anträge, die auf anderem Wege (z.B. per E-Mail) eingereicht werden, können nicht berücksichtigt werden!
Außerdem müssen die jeweiligen Rechnungen spätestens innerhalb 30. Juni des Folgejahres bei SaniPro eingereicht werden (z.B. müssen Kostenrückerstattungen für Rechnungen, die vom 01.01.2022 bis 31.12.2022 ausgestellt wurden, bis spätestens 30.06.2023 bei SaniPro beantragt werden).
Unvollständige Gesuche müssen innerhalb von 60 Tagen nach Benachrichtigung richtiggestellt werden. Andernfalls muss neu angesucht werden.
Alle Rechnungen mit Ausstellungsdatum bis 31.12.2021 werden wie bisher von UniSalute ausgezahlt und müssen innerhalb von zwei Jahren nach Ausstellungsdatum bei UniSalute eingehen!
Gesuche um Kostenrückerstattung an UniSalute können folgendermaßen eingereicht werden:
1. online unter Nutzung des Portals MySaniPro
2. per E-Mail an die Adresse saniprorimborsi-leistungen@unisalute.it (unbedingt Kostenerstattungsantrag beilegen!)
3. auf dem Postweg an UniSalute S.p.A. Rimborsi Clienti – c/o CMP BO – via Zanardi 30 – 40131 Bologna BO (unbedingt Kostenerstattungsantrag beilegen!)
Die ASGB Fachsekretäre helfen bei jeglichen Fragen und Schwierigkeiten gerne weiter!