Handwerk


Bilaterale Körperschaft für das Handwerk: Abkommen erneuert!

Die Gewerkschaftsbünde CGIL/AGB, SGBCISL, UIL-SGK und ASGB und die Handwerkerverbände LVH und CNA haben im Dezember vergangenen Jahres das Abkommen zu den Leistungen der Bilateralen Körperschaft für das Handwerk erneuert, welches von 1. Jänner dieses Jahres bis Ende 2023 gilt.
Nachfolgend stellen wir kurz die Neuerungen vor
Lehrlinge im Handwerk (traditionelle Lehre Typ A), die das erste Berufsschuljahr positiv bestehen erhalten einen Beitrag von 200 Euro;
Lehrlinge, die einen „geschlechtsspezifischen“ Beruf erlernen und dem untervertretenen Geschlecht angehören (geschlechtsspezifisch bedeutet, dass mindestens 70 Prozent der Ausbildung entweder von Männern oder Frauen absolviert werden), erhalten für jedes bestandene Schuljahr zusätzlich 200 Euro;
Erlangung des Handwerksmeistertitels: Zuerkennung eines zusätzlichen Beitrags von 2000 Euro für diejenigen, die eine Ausbildung in einem „geschlechtsspezifischen Beruf“ abschließen und dem untervertretenen Geschlecht angehören;
Der Beitrag für die Ausgaben für Kinderbetreuung in der Höhe von max. 250 Euro ist auf KiTas und Tagesmütter ausgedehnt worden.
Die Leistungen, die das bisher gültige Abkommen vorgesehen hat, sind von der Bilateralen Körperschaft für das Handwerk bestätigt worden.
Weitere Informationen zu den Leistungen unter: www.eba-bz.it/it/

Handwerk


Traditionelle Lehre im Handwerk: Neues Landesabkommen abgeschlossen

Die Sozialpartner haben am 13. Dezember 2021 das Landesabkommen zur Neuregelung der traditionellen Lehre in den Bereichen Handwerk der Autonomen Provinz Bozen unterzeichnet.
Eine wesentliche Neuerung ist die Erhöhung der Entlohnung für besonders erfolgreiche Schüler. War es bis dato so, dass Lehrlinge mit einem Notendurchschnitt von mindestens 7,5 ab dem zweiten Lehrjahr zehn Prozent mehr Lohn erhielten als vorgesehen, wird der Notendurchschnitt für die Lohnerhöhung nun auf sieben gesenkt. Zudem wird auch jener der Mittelschule berücksichtigt. Das bedeutet, dass jene Lehrlinge, die in der dritten Mittelschule einen Notendurchschnitt von mindestens sieben haben, im ersten Lehrjahr nicht die 35 Prozent, sondern bereits 45 Prozent des Lohns eines qualifizierten Arbeiters erhalten.
Auch im Hinblick auf die Zusatzrente gibt es eine wichtige Neuerung. Sofern der Lehrling beim territorialen integrativen Pensionsfonds Laborfonds oder dem Zusatzrentenfonds der jeweiligen Fachkategorie eingeschrieben ist und seinen Beitrag zugunsten des entsprechenden Fonds auf einen Prozentsatz von mindestens zwei Prozent der vom jeweiligen Kollektivvertrag vorgesehenen Basis für die Berechnung der Abfertigung erhöht, wird der Arbeitgeber seinen Beitrag auf zwei Prozent derselben Vergütung erhöhen.
Das neue Landesabkommen zur traditionellen Lehre im Handwerk tritt mit 01.01.2022 in Kraft und läuft bis 31.12.2024.