SSG


Gleiche Arbeit, gleicher Lohn!

Lehrerstreik am 10. Dezember 2021
Unsere Kollegen von FLC/GBW-CGIL/ABG und UIL scuola RUA haben Ende November letzten Jahres zum gesamtstaatlichen Streik ausgerufen, an dem wir uns aus Überzeugung beteiligt haben. Trotz diverser politischer Zusagen und Wertschätzungsbekundungen für die außergewöhnlichen Leistungen der Lehrer und Lehrerinnen in der Pandemiezeit mussten wir GewerkschaftsvertreterInnen italienweit die unzulängliche ökonomische Berücksichtigung unserer überaus gelobten Leistungen verbunden mit den jahrelangen Lohnforderungen im Stabilitätsgesetz der Regierung ernüchternd zur Kenntnis nehmen. Neben der Gehaltsangleichung respektive der gestiegenen Lebenshaltungskosten verfolgen die GewerkschaftsvertreterInnen auf nationaler Ebene in erster Linie die Anpassung unserer Löhne an das europaweit durchschnittliche Besoldungsniveau. Wir landen im europäischen Lohnranking seit etlichen Jahren auf den letzten Plätzen, so wie etwa Bulgarien und Rumänien. Dies ist schwer hinnehmbar und akzeptierbar – bedenkt man die gesetzlich geforderten Kriterien, wie etwa die vorgegebenen Ausbildungsvoraussetzungen um überhaupt diesen Beruf ausüben zu können. Als weitere Ziele gelten die allgemeine Aufwertung unserer Bildungsarbeit durch Verbesserung der prekären Beschäftigungszustände und eine Entbürokratisierung, damit eine vermehrte Fokussierung auf die Wissensvermittlung, die Förderung der diversen Kompetenzen unserer Kinder und Jugendlichen sowie eine beidseitig bereichernde, konstruktive Zusammenarbeit mit den SchülerInnen überhaupt wieder möglich wird.
Auf Landesebene hingegen prangern wir seit Jahren die Diskrepanz der Gehälter von Staats- und LandeslehrerInnen an. Wir schätzen die Arbeit unserer KollegInnen in den Berufsschulen, Musikschulen usw. sehr - sind aber gleichzeitig der Auffassung, dass wir die gleiche hochqualifizierte Dienstleistung erbringen. Deshalb ist es in keiner Weise nachvollziehbar, dass noch immer eklatante Lohndifferenzen zwischen den beiden gleichen Berufsgruppen bestehen. Siehe hierzu folgende knappe aber aussagekräftige Gegenüberstellung.
Mit dem Vorsatz der Lohnanpassung sollten hierzulande eigentlich noch vor Pandemiebeginn die entsprechenden Verhandlungen mit dem Land beginnen. Dann kam aber mit März 2020 Covid-19 und wir wurden verständlicherweise um Geduld gebeten. Wir haben infolgedessen lange genug Verständnis für die Ausnahmesituation gezeigt und ein hohes Maß an Geduld an den Tag gelegt. Irgendwann ist aber einfach genug! Die alsbaldig versprochene Wiederaufnahme der Verhandlungen fand de facto bis heute noch nicht statt.
Wir mussten mit Verwunderung Ende letzten Jahres konstatieren, dass im Entwurf des neuen Landeshaushaltsgesetzes unsere Anliegen und unsere Forderungen auch für die kommenden drei Jahre keine Berücksichtigung gefunden haben oder dass ihnen in irgendeiner Weise Gewichtung verliehen worden wäre. Die festgelegten zehn Millionen Euro pro Jahr für die etwa 10.000 Lehrpersonen reichen laut unserer Einschätzung nicht einmal für eine korrekte Inflationsanpassung.
Diese Tatsache bewog uns Anfang Dezember 2021 zum Streikaufruf und damit verbunden zur – auch medialen - klar formulierten Kommunikation unsere zentralen Forderungen:
Festlegung ausreichender und notwendiger Geldmittel und deren Zweckbindung
Umgehende Wiederaufnahme der Verhandlungen zum Zwecke der Lohnangleichung
Der Streik mit einer 36prozentigen Beteiligung an den deutschen und ladinischen Staatsschulen und dessen mediale Berichterstattung haben durchaus ihre Wirkung gezeigt. Über dieses Ergebnis sind wir sehr froh und dankbar. Die Entscheidung sich am Streik zu beteiligen ist aufgrund der aktuellen Situation und den allgemeinen Herausforderungen sicherlich nicht allen leichtgefallen. Jede Streikbeteiligung hat ihren Beitrag geleistet und so konnten erste Schritte in die richtige Richtung erwirkt werden.
Bereits dem Streikaufruf folgte ein dezidierter offizieller Vermerk für die Landesregierung bzw. ein klarer Auftrag an die öffentliche Delegation zur Wiederaufnahme der Gehaltsverhandlungen über die Anpassung der LehrerInnengehälter datiert mit 06.12.2021.
Des Weiteren bekundeten einige Oppositionsparteien ihre Unterstützung und ihren Beistand in Bezug auf unsere Anliegen und Ziele. Dies wissen wir zu schätzen.
Eine erste Aussprache fand kurz nach dem Streik, d.h. konkret am Dienstag, den 14.12.2021 im Zuge eines politischen Treffens statt. Im Rahmen dessen befasste man sich bereits mit dem Thema der Gehaltsanpassungen.
Mit dem Streik wurde aus unserer Sicht ein klares, öffentliches und deutliches Zeichen des Protests gesetzt. Nun bedarf es aber einer deutlichen politischen Antwort vonseiten der Entscheidungsträger. Wir sind bereit und gewillt sofort mit den Gesprächen zu beginnen – denn die Versprechen allein reichen uns nicht mehr!!!

Handwerk


Bilaterale Körperschaft für das Handwerk: Abkommen erneuert!

Die Gewerkschaftsbünde CGIL/AGB, SGBCISL, UIL-SGK und ASGB und die Handwerkerverbände LVH und CNA haben im Dezember vergangenen Jahres das Abkommen zu den Leistungen der Bilateralen Körperschaft für das Handwerk erneuert, welches von 1. Jänner dieses Jahres bis Ende 2023 gilt.
Nachfolgend stellen wir kurz die Neuerungen vor
Lehrlinge im Handwerk (traditionelle Lehre Typ A), die das erste Berufsschuljahr positiv bestehen erhalten einen Beitrag von 200 Euro;
Lehrlinge, die einen „geschlechtsspezifischen“ Beruf erlernen und dem untervertretenen Geschlecht angehören (geschlechtsspezifisch bedeutet, dass mindestens 70 Prozent der Ausbildung entweder von Männern oder Frauen absolviert werden), erhalten für jedes bestandene Schuljahr zusätzlich 200 Euro;
Erlangung des Handwerksmeistertitels: Zuerkennung eines zusätzlichen Beitrags von 2000 Euro für diejenigen, die eine Ausbildung in einem „geschlechtsspezifischen Beruf“ abschließen und dem untervertretenen Geschlecht angehören;
Der Beitrag für die Ausgaben für Kinderbetreuung in der Höhe von max. 250 Euro ist auf KiTas und Tagesmütter ausgedehnt worden.
Die Leistungen, die das bisher gültige Abkommen vorgesehen hat, sind von der Bilateralen Körperschaft für das Handwerk bestätigt worden.
Weitere Informationen zu den Leistungen unter: www.eba-bz.it/it/