ASGB-Rentner

Ein weiteres Arbeitsjahr im Zeichen von Corona

„Wenn wir uns auch in unmittelbarer Zukunft um die strikte Einhaltung der Hygieneregeln bemühen und an der nun beginnenden Impfkampagne teilnehmen, werden wir den Kampf gegen das Virus gewinnen und wieder zu unserem gewohnten Alltag zurückkehren können“. Diese Hoffnung haben wir in unserem Bericht in der Aktiv – Ausgabe vom März 2020 ausgesprochen. Zuversichtlich gestimmt hat uns vor allem die beginnende Impfkampagne: Ab Jänner 2021 wurde nämlich beginnend beim Sanitätspersonal, den Risikogruppen und den über 80-Jährigen die Anticovid-Impfung verabreicht.
Durchimpfungsrate zu niedrig
Schon bald wurden wir von der Realität eingeholt: Die Durchimpfungsrate blieb zu niedrig. Es stellt sich heraus, dass sich viele Impfskeptiker nicht impfen lassen wollten, während sich einige nicht impfen lassen konnten. In den Medien haben wir dazu aufgefordert andere und sich selbst durch die Impfung zu schützen und damit Verantwortung zu übernehmen.
Zu unserem Bedauern müssen wir feststellen, dass die Pandemie die Gesellschaft nicht geeint hat, sondern das es in unserer Gesellschaft teilweise an Solidarität und Verantwortungsbewusstsein mangelt. Einzelne fühlen sich durch die Pandemiebedingten Regeln in ihrer Lebensführung, beschnitten und lassen sich durch irreführende Nachrichten ablenken. Durch das Verhalten von Impfgegnern bzw. Impfverweigerern kommt es sogar zu einer Abspaltung einer Minderheit der Gesellschaft.
Obwohl auch in diesem Arbeitsjahr das Büro Corona-bedingt einige Zeit nur zeitweilig besetzt war, war es uns möglich, uns auf die Kernaufgaben zu konzentrieren.
Die laufenden Aufgaben und Arbeiten wurden in Heimarbeit erledigt. Mit Unterstützung durch des Patronates und die weiterhin gute Zusammenarbeit mit dem Bund und den übrigen Fachgewerkschaften konnten wir vielen Rentnern eine konkrete Hilfestellung bieten.
Ein erfreulicher Erfolg im Arbeitsjahr 2021 war die Wiedereröffnung der Struktur Masatsch. Dies kommt gerade den Schwächsten der Gesellschaft, den physisch und psychisch beeinträchtigten Personen zu Gute.
Der Alltag unserer Gewerkschaftsarbeit war ausgefüllt durch zahlreiche Videokonferenzen und die Zusammenarbeit mit den konföderierten Gewerkschaften, Sozialverbänden, Vereinen und PolitikerIinnen. In einzelnen Pressemitteilungen wiesen wir auf die prekären finanziellen Ressourcen von Menschen mit niedrigen Renten hin und forderten mit Nachdruck die Miteinbeziehung der Gewerkschaften bei der Umsetzung des Gesetzentwurfes „Aktives Altern in Südtirol“. Auch prangerten wir immer wieder die Sparmaßnahmen in Sanität und Pflege an.
In Aussprachen im Landesvorstand, im Seniorenbund, in den Seniorenbeiräten, in den Sitzungen der Arge Alp, sowie in Pressemitteilungen haben wir uns mit sozialen Themen auseinandergesetzt und auf die Missstände hingewiesen, vor denen wir schon lange vor der Pandemie gewarnt und entsprechende Forderungen an die Politik gestellt haben.
Die Antworten seitens der Politik auf unsere Forderungen stellen uns aber nicht zufrieden, denn sie konzentrieren sich vor allem auf die Erhebung des Ist-Standes in Pflege und Sanität und verweisen ausgehend von der demographischen Bevölkerungsentwicklung auf die Schwierigkeiten der Versorgung und die Herausforderung für das öffentliche Gesundheitssystem:
„Die Anzahl der SeniorInnen an der Gesamtbevölkerung nimmt ständig zu. Heute leben rund 105.000 Mitbürger über 65 in Südtirol und laut Prognosen werden es im Jahr 2035 150.000 sein. Die Zahl älterer Menschen, die gepflegt werden müssen, steigt zusehends.
Einer wachsenden Anzahl von pflegebedürftigen SeniorInnen steht eine Pensionierungswelle von Ärzten und KrankenpflegerInnen gegenüber. 30 Prozent der SüdtirolerInnen sind mindestens von einer chronischen Krankheit betroffen, die Hälfte davon sind SeniorInnen. Die unzureichende Verfügbarkeit ausgebildeter Fachkräfte, wie Ärzte und PflegerInnen in Krankenhäusern, in der territorialen Grundversorgung und in Pflegeheimen verschärft die Situation zusehends.“
Schon seit Jahren weisen wir immer wieder auf die Folgen des demographischen Wandels hin und fordern die zuständigen PolitikerInnen auf, rechtzeitig zukunftsorientierte Maßnahmen zu ergreifen und ihre Politik danach auszurichten, indem sie dem sozialen Bereich denselben Stellenwert beimessen wie dem produzierenden Gewerbe, dem Tourismus oder der Wirtschaft.
Eine zentrale Herausforderung um den Bedürfnissen gerecht zu werden und die Missstände zu beheben, bedeutet dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken. Wir fordern eine Politik, die dafür sorgt, dass Fachkräfte im Lande bleiben und nicht ins Ausland abwandern, weil dort ihre Arbeit durch angemessene Bezahlung Wertschätzung erfährt. Um dem vorzubeugen, ist es in erster Linie notwendig, ausreichend Studien- und Ausbildungsmöglichkeiten im Lande zu schaffen. Die Aufnahmebedingungen von Studienabgängern dürfen nicht weiterhin verzögert und durch unnötige bürokratische Auflagen erschwert werden. Längst fällige Wettbewerbe müssen ausgeschrieben und ausstehende Kollektivverträge abgeschlossen werden. Außerdem müssen leistbare Wohnmöglichkeiten vor Ort geschaffen werden. Junge Leute müssen für den Sozialberuf angeworben werden, indem das Berufsbild druch gute Arbeitsbedingungen attraktiv gestaltet und angemessen entlohnt wird.
Unsere Forderungen, der sozialen Arbeit gebührende Wertschätzung einzuräumen und deren ökonomische und beschäftigungspolitische Relevanz anzuerkennen, müssen endlich ernst genommen und entsprechende Maßnahmen in Angriff genommen werden.
Erst wenn es gelingt, die Situation des Fach- und Pflegepersonals zufriedenstellend zu verbessern, verbessert sich auch die Situation für all jene, die auf deren Dienste angewiesen sind. Mit der Wertschätzung des Berufsstandes steigt gleichzeitig auch die Wertschätzung von uns SeniorInnen.
Die Politik muss der Stimme von Sozialpartnern mehr Gehör schenken
Der Anstieg der Rohstoffpreise findet in allen Produkten des täglichen Lebens seinen Niederschlag. Die Inflation nimmt wieder Fahrt auf. Die Folgen dieser Entwicklung bekommen alle zu spüren, gehen aber besonders zu Lasten der Mindest- und NiedrigrentnerInnen.
Sie hatten es bereits in der Vergangenheit schwer, ihren Lebensunterhalt zu bestreiten, geschweige denn jetzt. Die unzulängliche Inflationsangleichung wirkt sich nicht nur auf NiedrigrentnerInnen, sondern auf alle Renten aus. Die Politik muss endlich erkennen, dass SeniorenInnen als Verbraucher einen bedeutenden Beitrag für Beschäftigung und Wirtschaft leisten. Davon ausgehend muss sie die Rahmenbedingungen für ein menschenwürdiges Altern schaffen.
Auch im letzten Arbeitsjahr waren wir bemüht, den Anliegen und Forderungen von RentnerInnen eine Stimme zu geben und im laufenden Jahr wird unser Hauptaugenmerk auf dem Erhalt der Kaufkraft der Renten liegen.
Aktives Altern
Am 24. September 2021 stellte LR Waltraud Deeg den Gesetzentwurf „Aktives Altern in Südtirol“ im Detail vor. Ausgehend von der Erhebung des Ist-Standes zielt das Gesetz auf die Förderung der gesellschaftliche Teilhabe und des autonomen Lebens alter Menschen hin (betreutes Wohnen plus, soziale Landwirtschaft, wohnortnahe Freizeit- und Begegnungsangebote, Nachbarschaftshilfe, Abbau architektonischer Barrieren, Projekt technische Hilfsmittel....).
Unverständlich bleibt für uns die Tatsache, dass der Gesetzentwurf noch nicht im Landtag behandelt und umgesetzt wurde.
In der Sitzung des Seniorenbeirates der Gemeinde Bozen vom 14. 12. 2021 wurde die Forschungsarbeit Nr. 1 der Forschungsstelle für Sozialpolitik und Lebensqualität „Was im Alter wichtig ist - heute an morgen denken“ durch den Sozialreferenten der Gemeinde Bozen Juri Andriolli vorgestellt. Es handelt sich um eine ausführliche und gründliche Auseinandersetzung mit dem Thema und enthält zahlreiche brauchbare Anregungen und Visionen.
Organisation und Abwicklung unserer Landesversammlung
Als eines unserer vordringlichen Ziele im vergengenen Jahr war die Landesversammlung für den Herbst 2021 geplant. Die überalterten Statuten der ASGB-Rentner wurden als Vorbereitung darauf bereits 2019 durch das Präsidium einer genauen Überprüfung unterzogen, abgeändert und ergänzt. Aus epidemiologischen Gründen konnte die Landesversammlung im Jahr 2021 nicht stattfinden. Sollte ihre Durchführung im Herbst 2022 möglich sein, werden Ort, Zeit und genaue Inhalte zu gegebener Zeit bekannt gegeben.
Rekursverfahren gegen fehlerhafte Pensionsberechnung
Für Lehrpersonen der Grund-, Mittel- und Oberschule, welche in den Jahren 2017, 2018 und 2019 in Pension gegangen sind, wurde die Pension nicht korrekt berechnet – zum Schaden der Betroffenen. Im Zuge der Umsetzung der Digitalisierung im Jänner 2017 durch das NISF /INPS war es nämlich zu einer Änderung der Datenübermittlung gekommen. Dabei wurden bei der Berechnung der Pension den Betroffenen zustehende Beträge nicht mehr berücksichtigt. Wir haben uns bemüht, so weit als möglich alle unsere Mitglieder zu kontaktieren und sie persönlich über den Sachverhalt der fehlerhaften Pensionsberechnung zu informieren.
Nachdem unsere Versuche, das Problem auf politischem Weg zu lösen und den Betroffenen zu ihrem Recht zu verhelfen, kein zufriedenstellendes Ergebnis gebracht hatte, haben die ASGB- Rentner Kontakt zu einem für Rentenangelegenheiten spezialisierten Anwalt der ANAP (Associazione nazionale Anziani e Pensionati) aufgenommen. In einer Informationsveranstaltung am 18.08.2021, im Kolpinghaus in Bozen wurden im Beisein eines Anwalts letzte Details zur Angelegenheit geklärt. Aufgrund des ansehnlichen Fehlbetrages und der erworbenen Rechte sieht der Anwalt einen Rekurs als sinnvoll und aussichtsreich. In der Folge schlossen sich an die 70 Personen dem Rekurs an. Erste Ergebnisse sind im Frühjahr 2022 zu erwarten.
„Unsere Zukunft hängt davon ab, wie wir unsere Gegenwart gestalten“ (Dalai Lama)
Dieser Leitgedanke begleitet uns in das neue Arbeitsjahr. Gleichzeitig sind wir zuversichtlich, die Pandemie gemeinsam allmählich zu überwinden. Soziale Verantwortung ist die Voraussetzung dafür.

Kommentar

Liebe Mitglieder des ASGB,

das Jahr 2022 hält einige Neuerungen für uns bereit. Unter anderem ersetzt das einheitliche Familiengeld (assegno unico) ab März 2022 die Steuerfreibeträge für die zu Lasten lebenden Kinder und die bisherigen Familienzulagen. Die Höhe des Familiengeldes wird anhand des ISEE-Wertes berechnet. Die Ansuchen für das einheitliche Familiengeld können bereits ab Jänner dieses Jahres gestellt werden. Ansuchen, die bis Juni gestellt werden, werden berücksichtigt und auch rückwirkend ab März ausbezahlt. Für alle, die später um das einheitliche Familiengeld ansuchen, gilt, dass die Zulage erst ab dem Zeitpunkt, an dem das Ansuchen gestellt wird, ausbezahlt wird. Die Ansuchen können beim ASGB abgewickelt werden. Interessierte werden gebeten auf der Startseite der Homepage www.asgb.org unter dem Punkt „Steuer- und ISEE-Erklärung Jetzt online buchen!“ online einen Termin zur Abfassung der ISEE zu vereinbaren. Zum Zeitpunkt der Abfassung der ISEE wird für die Antragsteller ein Termin im Patronat des ASGB vereinbart, welches dann das effektive Ansuchen stellt.
Aber auch die Einkommenssteuer IRPEF wird reformiert. Gibt es aktuell fünf verschiedene IRPEF-Sätze, erfolgt die Besteuerung zukünftig nach vier verschiedenen IRPEF-Sätzen und die Einstufung wird neu geregelt. Genauere Details dazu findet ihr auf Seite 4.
Ich möchte diese Ausgabe des Aktiv aber auch dazu nutzen, nochmals den Landeshaushalt 2022 zu kritisieren. Meines Erachtens ist dieser unausgewogen und vor allem die Bereiche Familie und Soziales, sowie die Zweckbindung ausreichender Mittel für Kollektivvertragsverhandlungen sind zu kurz gekommen. Die fadenscheinigen Rechtfertigungen seitens der Regierungsparteien akzeptiere ich in diesem Zusammenhang nicht und werde mich auch im neuen Jahr nicht zurückhalten, beim Finanzgebaren der Landesregierung genau auf die Finger zu schauen.
Liebe Mitglieder, ich möchte Euch abschließend ein gutes Jahr 2022 wünschen und hoffe, Ihr habt Spaß bei der Lektüre dieser Ausgabe des Aktiv!
Euer
Tony Tschenett,
Vorsitzender des ASGB