Verbrauchertelegramm
„Echtes Geld aus dem virtuellen Fenster werfen“

Das Phänomen der „In-App-Käufe“

Die überwiegende Mehrheit der Glücksspieler verwenden überwiegend die zu Hause vorhandenen Computer. Das Spielen nimmt dank der Tablets und Smartphones mittlerweile auch im Freien und unterwegs rasant zu.
Die beste Strategie, um potenzielle Spieler anzulocken, besteht darin, das Spiel als etwas absolut Kostenloses vorzustellen. In den ersten Phasen des Spiels wird effektiv kein Geld benötigt, aber nur, wenn man es schafft, vielen raffinierten Versuchungen zu widerstehen. Mit geringe Ausgaben hat man nämlich: die virtuelle Verfügbarkeit bestimmter Waffen, die Aufwertung der eigenen Kleidung im Spiel oder auch die Verfügbarkeit immaterieller Zahlungsmittel wie Edelsteine, Münzen und mehr - natürlich mit echtem Geld bezahlt!
Doch wo finden Kinder und Jugendlichen die Zahlungsmittel, um solche Einkäufe zu tätigen? Solange sie Computerspiele spielen, brauchen sie eine Kredit- oder Debitkarte, die jedoch Kindern normalerweise nicht zur Verfügung stehen. Neurowissenschaftler warnen außerdem vor den Gefahren einer frühzeitigen Nutzung von Technologien, die den kognitiven Lernprozess beeinträchtigen können.
Werden solche mobilen Geräte mit einer SIM-Karte mit einem Wert- oder Vertragstarifplan kombiniert, wird das für die genannten Käufe, die so genannten „In-App-Käufe“ benötigte Geld einfach vom Restguthaben der SIM-Karte abgezogen oder bei einem Vertragstarif über die Rechnung abgerechnet. Auch wenn es sich nur um ein paar Cent handelt, werden diese Ausgaben in der Regel schnell ansteigen, und bis die Eltern das merken und sich an die VZS wenden, haben ihre lieben Kinder bereits Beträge von bis zu 1.000 Euro ausgegeben.
Was ist an dieser Stelle zu tun? In Anbetracht der Schäden, die sie für die Gesundheit und nicht nur für den Geldbeutel verursachen, sollten diese Geräte so weit wie möglich von den Kindern ferngehalten werden. Wenn der wirtschaftliche Schaden jedoch eingetreten ist, kann man den Weg der Vertragsauflösung wegen altersbedingter Geschäftsunfähigkeit des Vertragspartners versuchen. Das funktioniert aber nicht immer. Auch können durch Anpassen der Einstellungen die Zahlungen an ein Passwort gekoppelt werden.

Verbrauchertelegramm

Gibt es überhaupt gesunde und ungesunde Lebensmittel?

Es ist ein Dilemma. Mit „gesunden“ Lebensmitteln verbinden viele Vorschriften und Verzicht, mit „ungesunden“ Produkten dagegen Freude und Genuss. Als „ungesund“ etikettierte Lebensmittel dienen häufig auch zur Belohnung – auch wenn bei vielen dann ein schlechtes Gewissen auftaucht. In der Fachsprache nennt man diesen Widerspruch Genuss-Gesundheitsparadoxon. Dabei gilt die Einteilung einzelner Lebensmittel in die Kategorien „gesund“ und „ungesund“ heute weder als zeitgemäß noch als sinnvoll, und es gibt auch keine „verbotenen“ Lebensmittel. Erst die Kombination der Lebensmittel im richtigen Verhältnis mache eine ausgewogene Ernährung aus, so die Schweizerische Gesellschaft für Ernährung SGE. Und die Österreichische Gesellschaft für Ernährung ÖGE sieht die Menge, die Kombination und die Zubereitung von Lebensmitteln als entscheidend für eine ausgewogene Ernährung an. Süßigkeiten, salzige und fetthaltige Snacks stehen also nicht in Widerspruch zu einer gesundheitsfördernden Ernährung, wenn sie nur gelegentlich und in moderaten Mengen gegessen werden und die restliche Ernährung ausgewogen und vielfältig zusammengesetzt ist.