Verbrauchertelegramm

Tierwohl und Fleischkonsum: zwischen Anspruch und Realität

Trotz der hohen Sensibilität für Tierschutz und Tierwohl entscheiden sich Verbraucher/innen beim Kauf von Fleisch aber oft für das billigste Produkt und blenden Tierwohlbedenken scheinbar aus. Was müsste sich ändern?
Begriffe wie „artgerecht“ oder „tiergerecht“ sind gesetzlich nicht definiert. Daher werden damit auch Produkte aus der Massentierhaltung beworben (lies unter Umständen Haltung in Ställen ohne Tageslicht oder Frischluft, Fütterung mit Gentech-Soja oder gar Kastrierung ohne Betäubung).
Bewusste Entscheidung ohne Information? Fehlanzeige
Bei den meisten Produkten fehlt jegliche Information über die Tierhaltung. Wenn auch das Billigprodukt mit „artgerecht“ ausgelobt wird, wieso sollte man dann für ein Produkt, für welches tatsächlich höhere Tierschutzstandards eingehalten wurden, deutlich mehr bezahlen? Videos von Intensivtierhaltungen machen jedoch immer wieder deutlich, dass die gesetzlichen Mindeststandards bzw. die Kontrollen zur Einhaltung derselben nicht ausreichen, um Tierwohl zu garantieren.
Geiz sei geil, wurde uns beigebracht
Im Handel wird mit Dumpingpreisen für Fleisch geworben. Verbraucher/innen haben so „gelernt“, dass Fleisch und Co zu Billigstpreisen zu haben sind. Selbst wer bereit ist, für lokal und artgerecht produziertes Fleisch mehr zu bezahlen, kann es häufig nicht kaufen, weil schlicht das Angebot fehlt. Doch nicht das Bio-Produkt ist zu teuer, sondern das Billigprodukt zu billig. Hinzu kommt, dass der Bezug zwischen Produkt und lebendem Tier fehlt.
Was muss sich ändern?
Politisch braucht es eine Anhebung der gesetzlichen Mindeststandards sowie Anreize für wirklich artgerechte Produktion. Der Handel müsste auf Billigangebote verzichten. Wichtig wäre eine verpflichtende Kennzeichnung von tierischen Produkten in der Gastronomie und Gemeinschaftsverpflegung. Schluss­endlich braucht es ein Umdenken bei den Verbraucher/innen – sofern transparent informiert wird. Deutlich weniger, dafür aber qualitativ hochwertiges Fleisch aus umwelt- und tierfreundlicher Haltung – so lautet die Devise.

Verbrauchertelegramm
„Echtes Geld aus dem virtuellen Fenster werfen“

Das Phänomen der „In-App-Käufe“

Die überwiegende Mehrheit der Glücksspieler verwenden überwiegend die zu Hause vorhandenen Computer. Das Spielen nimmt dank der Tablets und Smartphones mittlerweile auch im Freien und unterwegs rasant zu.
Die beste Strategie, um potenzielle Spieler anzulocken, besteht darin, das Spiel als etwas absolut Kostenloses vorzustellen. In den ersten Phasen des Spiels wird effektiv kein Geld benötigt, aber nur, wenn man es schafft, vielen raffinierten Versuchungen zu widerstehen. Mit geringe Ausgaben hat man nämlich: die virtuelle Verfügbarkeit bestimmter Waffen, die Aufwertung der eigenen Kleidung im Spiel oder auch die Verfügbarkeit immaterieller Zahlungsmittel wie Edelsteine, Münzen und mehr - natürlich mit echtem Geld bezahlt!
Doch wo finden Kinder und Jugendlichen die Zahlungsmittel, um solche Einkäufe zu tätigen? Solange sie Computerspiele spielen, brauchen sie eine Kredit- oder Debitkarte, die jedoch Kindern normalerweise nicht zur Verfügung stehen. Neurowissenschaftler warnen außerdem vor den Gefahren einer frühzeitigen Nutzung von Technologien, die den kognitiven Lernprozess beeinträchtigen können.
Werden solche mobilen Geräte mit einer SIM-Karte mit einem Wert- oder Vertragstarifplan kombiniert, wird das für die genannten Käufe, die so genannten „In-App-Käufe“ benötigte Geld einfach vom Restguthaben der SIM-Karte abgezogen oder bei einem Vertragstarif über die Rechnung abgerechnet. Auch wenn es sich nur um ein paar Cent handelt, werden diese Ausgaben in der Regel schnell ansteigen, und bis die Eltern das merken und sich an die VZS wenden, haben ihre lieben Kinder bereits Beträge von bis zu 1.000 Euro ausgegeben.
Was ist an dieser Stelle zu tun? In Anbetracht der Schäden, die sie für die Gesundheit und nicht nur für den Geldbeutel verursachen, sollten diese Geräte so weit wie möglich von den Kindern ferngehalten werden. Wenn der wirtschaftliche Schaden jedoch eingetreten ist, kann man den Weg der Vertragsauflösung wegen altersbedingter Geschäftsunfähigkeit des Vertragspartners versuchen. Das funktioniert aber nicht immer. Auch können durch Anpassen der Einstellungen die Zahlungen an ein Passwort gekoppelt werden.