Verbrauchertelegramm
E-Commerce
Nicht gelieferte oder beschädigte Pakete – was tun?
Uhren, Haushaltsgeräte, Taschen, Möbel - es gibt nichts, was man online nicht finden und kaufen kann. Doch was tun, wenn das Paket nicht geliefert wurde oder der Inhalt beschädigt ist? Stefano Albertini vom Schlichtungsorgan Onlineschlichter.it erläutert, wie man sich in diesen Fällen am besten schützt:
Dokumentieren Sie das Öffnen des Pakets mit Fotos oder Video, da dies im Falle einer Reklamation nützlich sein könnte.
Beim Bezahlen mit sicheren Bezahlsystemen (wie Kreditkarte oder Paypal) haben Sie im Falle einer Nichtlieferung weitere Möglichkeiten, sich zu schützen, wie z.B. den Zugang zum Chargeback-Verfahren (mehr Infos finden Sie hier).
Wurde das Paket nicht geliefert, vergewissern Sie sich zunächst, ob es nicht in der Nähe Ihrer Wohnung abgelegt wurde. Wenn Sie das Paket nicht finden können, wenden Sie sich so schnell wie möglich an den Händler: Es kann sein, dass das Paket an eine falsche Adresse geliefert wurde oder verloren gegangen ist.
Wenn Sie Porzellan oder andere zerbrechliche und/oder teure Produkte bestellt haben, sollten Sie das Paket nur mit Vorbehalt annehmen, auch wenn es auf den ersten Blick unversehrt erscheint. Wenn eine Annahme mit Vorbehalt nicht möglich ist, fotografieren Sie das Paket, indem die Fotos auch das Datum und die Uhrzeit der Lieferung zeigen.
Ist das Paket offensichtlich beschädigt, nehmen Sie es mit Vorbehalt an oder verweigern Sie die Annahme. Machen Sie ein Foto des beschädigten Pakets und bitten Sie den Kurier, den Schaden schriftlich zu bestätigen; notieren Sie auch die Gründe für den Vorbehalt oder die Annahmeverweigerung.Dokumentieren Sie das Öffnen des Pakets mit Fotos oder Video, da dies im Falle einer Reklamation nützlich sein könnte.