Landesbedienstete


Haftpflichtversicherung gegen grobe Fahrlässigkeit jetzt 15 Prozent günstiger

Wir haben eine sehr gute Nachricht: Es hat eine Neuverhandlung mit der Versicherungsgesellschaft stattgefunden und die Haftpflichtversicherung gegen grobe Fahrlässigkeit ist jetzt circa 15 Prozent günstiger. Wir bieten eine Haftpflichtversicherung an, mit der du dich jetzt unabhängig von deiner Funktion und deinem Berufsbild (ausgeschlossen bleibt lediglich der Sanitätsbereich), gegen Personen-, Sach- und Vermögensschaden aufgrund grober Fahrlässigkeit versichern lassen kannst. Die Haftpflichtversicherung gewährt der versicherten Person einen Versicherungsschutz für Schadenersatzverpflichtungen aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen infolge eines Schadenereignisses, welches einen Personen-, Sach- oder Vermögensschaden an einen Dritten oder einen Vermögensschaden an der öffentlichen Verwaltung zur Folge hat.
Die Deckung der Haftpflichtversicherung beträgt Euro 1.500.000.
Es sind drei Versicherungsoptionen vorgesehen:
a) 50 Euro pro Angestellten in der öffentlichen Verwaltung ohne buchhalterische Haftung
b) 90 Euro pro Angestellten in der öffentlichen Verwaltung – inklusive buchhalterische Haftung
c) 150 Euro pro Führungskraft in der öffentlichen Verwaltung
Die Details und Informationen zur Rechtsschutzversicherung und zur Haftpflichtversicherung gegen grobe Fahrlässigkeit findest du auf der Homepage www.asgb.org, unter Fachgewerkschaft Landesbedienstete. Für weitere Fragen stehen wir gerne zur Verfügung.
Weitere Info
ASGB-Landesbedienstete,
Silvius-Magnago Platz, 3,
Landhaus 3/b, 39100 Bozen,
Tel. 0471 / 97 65 98
E-Mail: asgbl@asgb.org

Gebietskörperschaften


Bereichsvertrag für Ortspolizisten und weitere Verhandlungsergebnisse

Die Möglichkeit, eigene Kollektivverträge für die Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst zu verhandeln, ist eine der wichtigsten Errungenschaften der Südtiroler Landesautonomie. Durch verschiedene staatliche Bestimmungen wurde dieses Recht in der jüngsten Vergangenheit allerdings stark in Mitleidenschaft gezogen worden – ein Umstand, den es zu beseitigen gilt.
Trotz aller Widrigkeiten hat es in den Bereichen Gemeinden, Bezirksgemeinschaften und Seniorenheime eigentlich immer Gespräche und Verhandlungen gegeben.
Auch im letzten Jahr – welches vom epidemiologischen Notstand Covid-19 gezeichnet war – hat es trotz der schwierigen Situation Treffen gegeben. Dabei wurden u.a. neue Berufsbilder eingeführt: z.B. der Stellvertreter für den Verantwortlichen der Servicestelle für Bau- und Landschaftsangelegenheiten – wobei bei der Zulage noch nachgebessert werden muss. Bei der gemeinsamen Führung von Diensten wurde die Aufgabenzulage und die des verantwortlichen Leiters angepasst.
Eines der wichtigsten Verhandlungsthemen der letzten 15 Monate war eine Anpassung der Zulagen für die Ortspolizei. Wobei man unterstreichen muss, dass sich gerade die Fachgewerkschaft Gebietskörperschaften im ASGB in den letzten fünf Jahren darum bemüht hat. Schlussendlich muss man konstatieren, dass die Verhandlungen nicht immer nach Wunsch verlaufen sind: die Vorstellungen zwischen der Polizei und den Gewerkschaften waren allzu oft zu unterschiedlich. Auch deshalb wurde die jahrelange Forderung einer Höherstufung in die sechste Funktionsebene bis dato noch nicht erfolgreich verhandelt. Aber immerhin ist es uns gelungen, eine Zulage für die Ortspolizisten einzuführen, die ihren Dienst für mehrere Gemeinden ausführen. Ausgeschlossen sind dabei aber Polizisten, die einem Kommando unterstehen – also alle Polizisten der größeren Ortschaften.
Im Zuge der Gemeindewahlen und aufgrund zunehmender Gewalt in den Städten forderte die Stadtgemeinde Bozen eine Zulage für ihre Ordnungshüter. Die Gewerkschaften nahmen sich dieses Themas unmittelbar an und beanspruchten eine allgemeine wirtschaftliche Besserstellung auf Grundlage der Arbeitsbelastung, der verschiedenen polizeilichen Aufgaben, der Verantwortung und Risiken durch das Tragen einer Uniform und von Waffen, die ständige Erreichbarkeit und der Beschwerlichkeiten in der Ausübung des Dienstes.
Dies führte im November vorigen Jahres zu einer Ergänzung des Bereichsabkommens:
Zulagen, berechnet auf das Anfangsgehalt der 6. Funktionsebene:
13 Prozent falls im Innendienst tätig
22 Prozent falls Dienst im Freien
28 Prozent falls zusätzlich im Rang des Amtsträgers der Sicherheitspolizei (Waffenträger)
Für erhöhtes Risiko bei Nachtdienst von 0.00 bis 6.00 Uhr zusätzliche drei Prozent.
Für das Personal eines Gemeindepolizeikorps, das Dienst in „besonders kritischen Bereichen mit territorialem Risiko“ ausübt, kann die Zulage von 28 Prozent bis auf 40 Prozent mittels Abkommen zwischen Gewerkschaften und der jeweiligen Gemeinde erhöht werden.
Auch die Bediensteten eines Polizeikorps kommen nun erstmals in den Genuss einer Zulage (drei Prozent), wenn sie übergemeindlichen Dienst ausüben. Im Rahmen einiger aktueller Verhandlungsthemen kam es zu Sommerbeginn fast zum Abschluss eines Teilvertrages, der unter anderem wieder die Ortspolizisten zum Thema hatte. Verschiedene Gewerkschaften, darunter die Fachgewerkschaft ASGB-Gebietskörperschaften, verweigerten im letzten Moment die Unterschrift und forderten Verbesserungen. Nach einiger Überzeugungsarbeit ließ sich der Gemeindeverband umstimmen und hat einige Änderungen im ursprünglichen Vertragsentwurf akzeptiert. Alle Ortspolizisten erhalten nun für übergemeindliche Dienste eine Zulage von fünf Prozent – berechnet auf die höhere 6. Funktionsebene und für dreizehn Monate. Eine Minderheit von Gemeinden hatte ihren Polizisten aber bereits eine höhere Zulage, berechnet auf die jeweilige Einstufung und für zwölf Monate, gegeben. Diese erhält die Zulage weiterhin, sie wird aber mit künftigen Gehaltserhöhungen – nicht aber mit den zweijährigen Vorrückungen – verrechnet.
Die ständigen Gespräche und Diskussionen unter den Verhandlungspartnern erlauben es, wenn die erforderlichen Mehrheiten zusammenkommen, auf notwendige Bedürfnisse und Erfordernisse zu reagieren. Jetzt muss allerdings die wirtschaftliche Anerkennung der Sozial- und Gesundheitsberufe, sowie anderer Berufsbilder, die in den letzten Jahren ihre unverzichtbare gesellschaftliche Bedeutung gezeigt haben, auf die Prioritätenliste gesetzt werden. Die Fachgewerkschaft ASGB-Gebietskörperschaften wird sich dafür mit Vehemenz einsetzen.