Verbrauchertelegramm
Lebensversicherungen

Vorsicht bei neuen Abschlüssen und Ablösungsangeboten

VZS: Bedingungen genau unter die Lupe nehmen
Bei Lebensversicherungsverträgen liegen die Vorteile selten bei den VerbraucherInnen, und viel zu häufig bei den Versicherungsgesellschaften. Der Grund hierfür sind die allzu langen Laufzeiten (bis zu 45! Jahre) und die hohen Kosten. Zudem müssen VerbraucherInnen enorme Verluste bei vorzeitigem Ausstieg hinnehmen.
So erging es Herrn W., der sich vor wenigen Wochen an die VZS wandte. Er wollte zum Kauf einer Wohnung auch den bis dato in die Lebensversicherung einbezahlten Betrag von 15.000 Euro verwenden. Nach seiner Anfrage an die Versicherung wurde ihm mitgeteilt, dass seine Position gerade mal 4.700 Euro wert ist und er nur im Falle einer Kündigung diesen Betrag erhalten würde. Ein Verlust von über 10.000 Euro! In der VZS kennt man diese Fälle: leider sind es häufig die „üblichen Verdächtigen“, die unter den Vermittlern genannt werden. Diese scheinen nur daran interessiert zu sein, neue Verträge zu verkaufen, um so ihre Provisionen zu sichern; dabei wird nicht im Interesse der KundInnen gehandelt, weswegen auch bereits die Versicherungsaufsichtsbehörde informiert wurde.
Ältere Verträge auflösen? Nein danke!
Wer ältere Versicherungsverträge, z.B. in den 90er Jahren, abgeschlossen hat und plötzlich mit einem Alternativangebot konfrontiert wird, sollte vorsichtig sein.
Ältere Verträge haben meist bessere Bedingungen und sehen teilweise garantierte Zinssätze vor, die heutzutage kein Vertrag mehr bieten kann. Weiteres sehen ältere Verträge noch einen Steuervorteil vor, den es bei neuen Verträgen (ab 31.12.2000) nicht mehr gibt.
Generell raten die ExpertInnen der VZS, sich stets kritisch mit dem Produkt auseinanderzusetzen! Verträge sollten nicht zu hastig unterzeichnet werden. Zuvor sollten Vertragsbedingungen genauestens unter die Lupe genommen werden und zudem der Rat eines unabhängigen Experten eingeholt werden.

Verbrauchertelegramm

Musterfeststellungsklage der Verbraucherzentrale Südtirol gegen Volkswagen

Für die vor kurzem zugelassene Musterfeststellungsklage der Verbraucherzentrale Südtirol (VZS) gegen Volkswagen in Sachen Dieselskandal wurde mittlerweile beim Bundesamt für Justiz das digitale Klageregister eröffnet, in das sich die Geschädigten eintragen können.
Das Register (www.bundesjustizamt.de/DE/Themen/Buergerdienste/Klageregister/Klagen/202008/KlagRE_8_2020_node.html) wird zwar noch einige Zeit offen bleiben, dennoch raten wir allen Interessierten, sich zeitnah einzutragen.
In einem Infoschreiben wurden die wichtigsten und häufigsten Fragen zusammengefasst. So fragen z.B. viele, ob man teilnehmen könne, wenn man das Auto gar nicht mehr besitzt? Und wie läuft es, wenn man das Auto zweiter Hand gekauft hat?
Ins Klageregister eintragen kann sich grundsätzlich Jede und Jeder, die ein Auto mit dem Motor EA189 gekauft hat und zum Kaufzeitpunkt in Italien ansässig waren. „Viele Betroffene blieben im Zuge der Vergleichsverhandlungen der ersten Klage aufgrund der Tatsache, dass sie beim Autokauf nicht in Deutschland ansässig waren, außen vor. Wir hoffen nun, dass auch sie nun durch unsere Klage den für den entstandenen Schaden zustehenden Ersatz erhalten können“ kommentiert VZS-Geschäftsführerin Gunde Bauhofer.
„Warum soll in der EU ein deutscher Verbraucher besser behandelt werden als ein italienischer, wenn der Dieselskandal doch alle gleich trifft?“ fragt Rechtsanwalt Rodolfo Dolce aus Frankfurt/M, der die Verbraucherzentrale vor dem Oberlandesgericht Braunschweig vertritt.