Verbrauchertelegramm

Stromausfall: Worauf habe ich Anrecht?

Die betroffenen Personen haben bei längeren Ausfällen, auch im Falle höherer Gewalt, Anrecht auf eine Ersatz-Zahlung, wenn die Höchstzeiten für die Wiederherstellung der Stromlieferung überschritten werden.
Welches sind die Höchstzeiten?
Gemeinden mit hoher und mittlerer Bevölkerungsdichte (mehr als 5.000 bzw. mehr als 50.000 EinwohnerInnen): die Stromlieferung muss innerhalb von acht Stunden wieder hergestellt werden
Gemeinden mit niedriger Bevölkerungsdichte (weniger als 5.000 EinwohnerInnen): Entschädigung bei durchgehender Unterbrechung von mehr als 12 Stunden
Wie hoch sind die automatischen Ersatzleistungen?
Werden die oben genannten Zeiten überschritten, so haben Haushalte Anspruch auf eine Entschädigung von 30 Euro; für jede weitere vier Stunden, die der Ausfall andauert, erhöht sich diese Summe um 15 Euro, bis zu einer Maximalberechnungsgrundlage von 240 Stunden.
Die Entschädigungen werden automatisch auf der nächstmöglichen Stromrechnung gutgeschrieben, nach 60 Tagen ab Stromausfall, maximal aber innerhalb von sechs Monaten. KonsumentInnen müssen hier anfänglich keine eigenen Ansuchen stellen.
Schadenersatz
Ist aufgrund eines Stromausfalles ein Schaden entstanden, muss der/die Kunde/in eine Beschwerde entweder an den Stromanbieter oder direkt an den Stromverteiler richten. Diese sind verpflichtet, innerhalb von 30 Tagen eine begründete Antwort zu geben.
Quelle: Delibera 22 dicembre 2016 646/2015/R/eel (Testo integrato della regolazione output-based dei servizi di distribuzione e misura dell’energia elettrica, per il periodo di regolazione 2016-2023) – art. 53.1

Verbrauchertelegramm
Lebensversicherungen

Vorsicht bei neuen Abschlüssen und Ablösungsangeboten

VZS: Bedingungen genau unter die Lupe nehmen
Bei Lebensversicherungsverträgen liegen die Vorteile selten bei den VerbraucherInnen, und viel zu häufig bei den Versicherungsgesellschaften. Der Grund hierfür sind die allzu langen Laufzeiten (bis zu 45! Jahre) und die hohen Kosten. Zudem müssen VerbraucherInnen enorme Verluste bei vorzeitigem Ausstieg hinnehmen.
So erging es Herrn W., der sich vor wenigen Wochen an die VZS wandte. Er wollte zum Kauf einer Wohnung auch den bis dato in die Lebensversicherung einbezahlten Betrag von 15.000 Euro verwenden. Nach seiner Anfrage an die Versicherung wurde ihm mitgeteilt, dass seine Position gerade mal 4.700 Euro wert ist und er nur im Falle einer Kündigung diesen Betrag erhalten würde. Ein Verlust von über 10.000 Euro! In der VZS kennt man diese Fälle: leider sind es häufig die „üblichen Verdächtigen“, die unter den Vermittlern genannt werden. Diese scheinen nur daran interessiert zu sein, neue Verträge zu verkaufen, um so ihre Provisionen zu sichern; dabei wird nicht im Interesse der KundInnen gehandelt, weswegen auch bereits die Versicherungsaufsichtsbehörde informiert wurde.
Ältere Verträge auflösen? Nein danke!
Wer ältere Versicherungsverträge, z.B. in den 90er Jahren, abgeschlossen hat und plötzlich mit einem Alternativangebot konfrontiert wird, sollte vorsichtig sein.
Ältere Verträge haben meist bessere Bedingungen und sehen teilweise garantierte Zinssätze vor, die heutzutage kein Vertrag mehr bieten kann. Weiteres sehen ältere Verträge noch einen Steuervorteil vor, den es bei neuen Verträgen (ab 31.12.2000) nicht mehr gibt.
Generell raten die ExpertInnen der VZS, sich stets kritisch mit dem Produkt auseinanderzusetzen! Verträge sollten nicht zu hastig unterzeichnet werden. Zuvor sollten Vertragsbedingungen genauestens unter die Lupe genommen werden und zudem der Rat eines unabhängigen Experten eingeholt werden.