Verbrauchertelegramm

Geldabbuchung ohne Onlinekauf

Wie kann eine Kreditkartenzahlung ohne Bestätigung durchgeführt werden?
Herr F. erhält um 1.30 Uhr morgens von seiner Bank eine SMS, dass eine Onlinebelastung über 1.400 Euro nicht durchgeführt worden sei, und kurz darauf eine weitere SMS, dass eine Bewegung von 540 US-Dollar hingegen durchgeführt worden sei.
Wir haben ihm geraten, schnellstmöglich die Karte zu sperren, Anzeige zu erstatten und beim Finanzdienstleister Beschwerde einzulegen. Wie das passieren konnte? Die 2. Richtlinie über Zahlungsdienste sieht vor, dass Kreditkartenzahlungen per One-Time-Passwort (OTP) zu bestätigen sind, mit einigen Ausnahmen. Darunter gibt es die grundsätzliche Ausnahme für Anbieter auf den „weißen“ Listen, die also für Korrektheit garantieren. Da die Zahlung den Onlineshop eines weltbekannten Spielzeugherstellers betraf, dürfte dies auch der Grund sein, warum die Zahlung im ersten Moment durchging, dann aber gleich erstattet wurde.
Daher unser Tipp: Konto- und Kreditkartenauszüge regelmäßig kontrollieren, um rechtzeitig eingreifen zu können!

Verbrauchertelegramm

Stromausfall: Worauf habe ich Anrecht?

Die betroffenen Personen haben bei längeren Ausfällen, auch im Falle höherer Gewalt, Anrecht auf eine Ersatz-Zahlung, wenn die Höchstzeiten für die Wiederherstellung der Stromlieferung überschritten werden.
Welches sind die Höchstzeiten?
Gemeinden mit hoher und mittlerer Bevölkerungsdichte (mehr als 5.000 bzw. mehr als 50.000 EinwohnerInnen): die Stromlieferung muss innerhalb von acht Stunden wieder hergestellt werden
Gemeinden mit niedriger Bevölkerungsdichte (weniger als 5.000 EinwohnerInnen): Entschädigung bei durchgehender Unterbrechung von mehr als 12 Stunden
Wie hoch sind die automatischen Ersatzleistungen?
Werden die oben genannten Zeiten überschritten, so haben Haushalte Anspruch auf eine Entschädigung von 30 Euro; für jede weitere vier Stunden, die der Ausfall andauert, erhöht sich diese Summe um 15 Euro, bis zu einer Maximalberechnungsgrundlage von 240 Stunden.
Die Entschädigungen werden automatisch auf der nächstmöglichen Stromrechnung gutgeschrieben, nach 60 Tagen ab Stromausfall, maximal aber innerhalb von sechs Monaten. KonsumentInnen müssen hier anfänglich keine eigenen Ansuchen stellen.
Schadenersatz
Ist aufgrund eines Stromausfalles ein Schaden entstanden, muss der/die Kunde/in eine Beschwerde entweder an den Stromanbieter oder direkt an den Stromverteiler richten. Diese sind verpflichtet, innerhalb von 30 Tagen eine begründete Antwort zu geben.
Quelle: Delibera 22 dicembre 2016 646/2015/R/eel (Testo integrato della regolazione output-based dei servizi di distribuzione e misura dell’energia elettrica, per il periodo di regolazione 2016-2023) – art. 53.1