Dienstleistungen

Homeoffice, Sonderelternzeit Covid-19 und Babysitter-Bonus 2021

Die italienische Regierung hat am 13. März 2021 das Gesetzesdekret Nr. 30 verabschiedet, welches unter anderem Unterstützungsmaßnahmen für berufstätige Eltern, deren Kinder sich im Fernunterricht oder Quarantäne befinden, zum Inhalt hat.
Aufgrund des Umstandes, dass die staatlichen Bestimmungen zum Homeoffice, zur Sonderelternzeit Covid-19 und zum Babysitter-Bonus am 31. Dezember vergangenen Jahres ausgelaufen sind und die Eltern ab diesem Zeitpunkt die Betreuung der Kinder, die sich im Fernunterricht oder in Quarantäne befinden, über ihr Urlaubsguthaben oder die normale Elternzeit abdecken mussten, ist dies natürlich eine gute Nachricht, vor allem, weil auch rückwirkend für Betreuungszeiten ab 1. Jänner 2021 um die Sonderelternzeit angesucht werden kann.
Homeoffice und Sonderelternzeit Covid-19
Der zusammenlebende lohnabhängige Elternteil hat das Recht, auch alternierend mit dem andern Elternteil, während der Dauer des Fernunterrichts, während der Dauer der Infektion mit Covid-19 des Kindes oder während der Dauer der von der zuständigen lokalen Sanitätsbehörde verhängten Quarantäne des Kindes im Homeoffice tätig zu sein. Voraussetzung dafür ist, dass das Kind jünger als 16 Jahre ist. Sollte die Arbeitstätigkeit nicht im Homeoffice ausgeführt werden können, hat der lohnabhängige zusammenlebende Elternteil des Kindes bis zum 14. Lebensjahr, auch alternierend mit dem anderen Elternteil, das Recht auf die Sonderelternzeit Covid-19. Dasselbe Recht steht Eltern zu, deren Kinder eine bestätigte schwere Beeinträchtigung gemäß Gesetz 104 haben – in diesem Falle unabhängig vom Alter des Kindes.
Für die Dauer der Sonderelternzeit Covid-19 ist eine Entlohnung im Ausmaß von 50 Prozent der üblichen Entlohnung vorgesehen und die Zeiten sind durch figurative Beiträge abgedeckt.
Die Zeiten ab 1. Jänner 2021, für die aufgrund des Fernunterrichtes, der Erkrankung des Kindes mit Covid-19 oder die unter Quarantänestellung des Kindes um die normale Elternzeit angesucht wurde, können rückwirkend in die Sonderelternzeit Covid-19 umgewandelt werden.
Eltern eines Kindes im Alter zwischen 14 und 16 Jahren können unter Gewährung einer Arbeitsplatzgarantie für die Dauer des Fernunterrichts, der Erkrankung des Kindes mit Covid-19 oder der unter Quarantänestellung des Kindes einen unbezahlten Wartestand beanspruchen.
Babysitter-Bonus 2021
Dieser steht jenen Eltern zu, die selbstständig oder freiberuflich tätig sind. Zudem können auch jene öffentlich Bediensteten im Sicherheits-, Verteidungs- und Rettungssektor, die für Tätigkeiten im Zusammenhang des Notstandes Covid-19 abgestellt sind, sowie Mitarbeiter des Sanitätsbetriebes um den Babysitter-Bonus 2021 ansuchen. Voraussetzung ist, dass das Kind unter 14 Jahre alt ist und mit dem Antragsteller zusammenlebt. Es können Leistungen für höchstens 100 Euro die Woche angesucht werden.
Der Bonus wird üblicherweise über das Familienbüchlein (libretto famiglia) ausbezahlt. Im Falle, dass der Antragsteller den Nachweis erbringen kann, das Kind in gewisse Betreuungseinrichtungen eingeschrieben zu haben, wird der Bonus direkt dem Antragsteller ausbezahlt.
Zum Redaktionsschluss dieser Ausgabe des „Aktiv“ waren die Programme zum Stellen der Ansuchen noch nicht freigeschaltet und es mussten ergänzende INPS-Rundschreiben abgewartet werden.

ASGB Rentner
Rentnergewerkschaft

Jahresrückblick 2020

Ein Arbeitsjahr im Zeichen von Corona
Durch zahlreiche Freischaltungenins Büro (home working) konnte ein halbwegs „normaler“ Dienst aufrecht erhalten werden.
Das Arbeitsjahr 2020, welches wir mit dem gewohnten Einsatz angegangen waren, stellte uns sehr bald vor große Herausforderungen.
Corona war zwar zum Jahreswechsel 2019-2020 bereits in aller Munde, schien aber wegen seiner Entfernung keine Bedrohung für uns. Die Erfahrungen mit anderen Epidemien wie Schweinegrippe, Sars u. Ä. ließ uns nichts Schlimmeres befürchten, doch wir sollten eines Besseren belehrt werden.
Wer hätte gedacht, dass uns unser Motto für das Arbeitsjahr 2020 „Man muss das Unmögliche versuchen, um das Mögliche zu erreichen“ sehr bald herausfordern sollte.
Organisation und Abwicklung unserer Landesversammlung
Sie war eines unserer vordringlichen Ziele für 2020 und für das Frühjahr angesetzt. Als Vorbereitung darauf wurden zunächst die überalteten Statuten der ASGB–Rentner durch das Präsidium einer genauen Überprüfung unterzogen, abgeändert und ergänzt. Der Vorschlag sollte dem Vorstand zur Einsichtnahme und Überprüfung vorgelegt werden. Termin, Ort und Ablauf der Landesversammlung wurden festgelegt.
Erster Lockdown
Mitten in diese Vorbereitungszeit hinein fiel nun der erste Lockdown: Ab dem 10. März 2020 stand alles still. Die Büros wurden geschlossen, die Weiterarbeit war nur mehr von zu Hause aus möglich. Durch zahlreiche Freischaltungen ins Büro (home working) konnte ein halbwegs „normaler“ Dienst aufrecht erhalten werden.
Unsere Vorbereitungsarbeiten auf die Durchführung des Kongresses rückten in den Hintergrund. Die endgültige Festsetzung von Details und Terminen wurden auf einen späteren, nicht näher definierten Zeitpunkt verschoben.
Telefonisch und via Internet waren wir in dieser schwierigen Zeit mit unseren Mitgliedern verbunden und leiteten einschlägige Informationen über Soforthilfen weiter oder waren bei der Beantragung von Hilfsmaßnahmen behilflich.
Schon bald zeichnete sich ab, dass auch diese Pandemie, wie übrigens zu allen Krisen- und Kriegszeiten, die Polarisierung der Gesellschaft in Arm und Reich weiter vorantreibt. Neben vielen anderen Berufszweigen und -gruppen bekamen vor allem auch die Mindestrenten EmpfängerInnen die Auswirkungen der Epedemie deutlich zu spüren.
War es für RentnerInnen bereits in Vor-Corona-Zeiten schwierig, die Lebenshaltungskosten bis zum Monatsende zu bestreiten, so sahen sie sich im Frühjahr mit einem erheblichen Preisanstieg, insbesondere bei Lebensmitteln, konfrontiert.
Nachdem die Regierung verschiedenen Gruppen Beihilfen hatte zukommen lassen, wurde schließlich auch an die RentnerInnen gedacht. Ab Mitte Juni wurden auch sie zum Ansuchen um einen Verlustbeitrag zugelassen, sofern sie über eine Mehrwertsteuernummer und also über ein zusätzliches Einkommen verfügten. Wiederum hatte man an die Schwächsten nicht gedacht, und MindestrentnerInnen ohne Zusatzeinkommen ausgeschlossen.
In einer Presseaussendung reagierten wir auf dieses Missverhältnis und forderten unter anderem ein rasches Umdenken in der Politik.
Als dann ab Juni, dank sinkender Infektionszahlen, die Arbeit in den Büros unter Berücksichtigung rigider Hygienevorschriften wieder möglich war, konnte auch der Parteienverkehr wieder zugelassen werden.
In den folgenden Monaten standen vor allem Treffen mit den anderen Rentnergewerkschaften, Sozialpartnern (Seniorenbund, Seniorenbeiräten, Wobi, KVW, Assa Alzheimer Südtirol) und PolitikernInnen (LH Kompatscher, LR Widmann, LR Deeg, Ass. Andriollo) im Mittelpunkt unserer Arbeit. Bei diesen Treffen, Aussprachen und Diskussionen ging es u.a. vorwiegend um folgende Inhalte und Themen:
Gesetzesvorschlag für ein Landesgesetz zur Förderung und Aufwertung des aktiven Alterns ( siehe Aktiv-Ausgabe 8/9(2020);
Situation der SeniorInnen in Altersheimen, Isolierung, Einsamkeit und organisatorische Mängel:
Forderung nach Task Force, nach konkreten Hilfen für SeniorInnen (z. B. Einkaufsgutscheine), nach elektronischer Medikamentenverschreibung für Apotheken, Sicherheit für die Bediensteten, Präventionsformen und um Kommunikation und Kontakte;
Einwand gegen die Reduzierung der Finanzmittel im Sozialbereich;
Wohnen im Alter.
Teilnahme an folgenden Tagungen und Veranstaltungen:
28. 09. 2020: Fachtagung der Eurac in Bozen zur Überarbeitung des Landessozialplanes
Anpassungen und Abänderungen der derzeitigen Angebotspalette wurden als dringend notwendig erachtet und sollen im überarbeiteten Landessozialplan berücksichtigt werden. Vor allem das begleitete und betreute Wohnen sowie die Tagespflegeheime gelte es auszubauen. Dazu brauche es eine Anpassung des Personalschlüssels, um den gestellten Anforderungen gerecht zu werden. Auch im Bereich Pflegegeld sollte es laut Umfrage zu Verbesserungen kommen.
1. 10. 2020: Tagung „Aktives Altern in Südtirol“ im Palais Widmann in Bozen
Nach der Vorstellung des Gesetzentwurfes „Aktives Altern“ wurde über Projekte für SeniorInnen im In- und Ausland informiert. So wurden die Begegnungsstätte für ältere Menschen in Ingolstadt, die Initiative „citta`sane“ der Gemeinde Udine und die „Senioren – Online – Initiative“ des KVW vorgestellt.
Anfang Oktober 2020 wirkte unser Fachsekretär Stephan Vieider in der Fernsehsendung „Pluspunkt Sozial“ der Rai mit.
In der Sendung wurden Fragen angesprochen, die Senioren beschäftigen. Dabei ging es um medizinische Betreuung, angemessene Formen der Pflege, um altersgemäße Wohnformen, Lebenshaltungskosten, Kaufkraft der Renten, bürokratische Hürden, Tücken der Digitalisierung und die Herausforderungen für Senior*innen in dieser besonderen Zeit der Pandemie.
Zweiter Lockdown
Lockdown Nr. 2 zwang uns dann ab Oktober die Arbeit wieder von zu Hause aus zu erledigen. In zahlreichen Zoom Meetings, an denen unser Fachsekretär teilnahm, ging es vorwiegend um Themen wie: die aktuelle Covid-Situation in den Sozialdiensten, die Einbeziehung der Rentnergewerkschaften bei Covid-Entscheidungen, die Personalsituation in den Altersheimen.
In zahlreichen Pressaussendungen haben wir uns immer wieder zu Wort gemeldet und Stellung bezogen
gegen die Polarisierung der Gesellschaft in Arm und Reich, gegen den Ausschluss von Rentner*innen bei Steuerreduzierungen und Covid-Hilfsmaßnahmen;
für die Wiedereröffnung der Altersheime nach dem Lockdown, und den Abbau der Wartelisten;
für bessere Honorierung von Pflegeberufen als Zeichen der Wertschätzung;
für die Stärkung des öffentlichen Gesundheitswesens und die territoriale Versorgung;
gegen die Ticketerhöhung;
für Qualität und Kontrolle der Leistungen in Privateinrichtungen;
gegen die mangelnde Einbeziehung der Rentnergewerkschaften bei Problemen von psychisch und degenerativ-chronisch Kranken;
für die weitere Einbeziehung der Gewerkschaften bei der Erstellung des Gesetzes „Aktives Altern in Südtirol“ und bei der Überarbeitung des Landessozialplanes;
für eine aktive Teilnahme an den Gemeinderatswahlen und die Unterstützung von Kandidaten und Parteien, die sich bereits für die Belange von Senioren tatkräftig eingesetzt haben;
für die Beteiligung am landesweiten Covid-Schnelltest;
für die Einbeziehung der Gewerkschaften in die Diskussion um Covid-Maßnahmen und -hilfen;
zu Prozedur und Priorität bei der Impfstoffverabreichung.
Schließlich setzten wir uns wie zahlreiche andere Gewerkschaften und Seniorenverbände für die Neuauflage der Busfahrpläne in gedruckter Form ein und richteten uns in dieser Angelegenheit in einer Mail an den Landesrat für Mobilität, Daniel Alfreider. Wie man sieht mit Erfolg.
In Zusammenarbeit mit den Patronaten haben wir RentnerInnen, so weit es möglich war, bei bürokratischen Belangen unterstützt und uns für deren Lösung eingesetzt.
So konnte auf Intervention unseres Vorstandsmitgliedes Franz Stuefer mit Hilfe eines Anwalts eine Neuberechnung von Renten der Enel-Bediensteten erreicht werden.
Dieser Erfolg stimmt uns zuversichtlich, auch die Angelegenheit jener Lehrpersonen, die in den Jahren 2017, 2018 und 2019 in Pension gegangen sind und deren Pension fehlerhaft berechnet wurde, erfolgreich abschließen zu können.
Auch ist es uns gelungen, Herrn Karl Fink als Vertretung der ASGB-Rentner im Seniorenbeirat der Gemeinde Bozen zu gewinnen. Herr Fink, für den der Einsatz im sozialen Bereich bereits vor seiner Pensionierung immer schon ein Anliegen war, hat sich bereit erklärt, in den nächsten Jahren unsere Gewerkschaft zu vertreten und sich für die Belange von SeniorInnen in der Stadt Bozen einzusetzen.
Bisher hatte Herr Siegfried Obkircher diese Aufgabe übernommen, dafür sei ihm an dieser Stelle herzlich gedankt.
Jahresversammlungen, Reisen und Ausflüge wurden abgesagt oder verschoben
Natürlich hatten wir bereits in allen Bezirken Jahresversammlungen mit Referaten und geselligem Beisammensein geplant. Auch zahlreiche Reisen und Ausflüge standen schon auf dem Programm. Leider konnte keine dieser Veranstaltungen aufgrund der Covid-Maßnahmen durchgeführt werden. Die für den November angesetzte Kulturreise nach Israel wurde auf den November 2021 verschoben, ob sie durchgeführt werden kann, steht in den Sternen.
Nach dem Motto „Wir können den Wind nicht ändern, können aber die Segel richtig setzen.“ (Aristoteles) gehen wir in das neue Arbeitsjahr.
Gerade in unmittelbarer Zukunft müssen wir weiterhin aufmerksam die Tendenzen zum Abbau des Sozialstaates beobachten und effizient dagegen angehen.
Dazu müssen wir uns unter anderem um folgende Belange bemühen:
Einsatz gegen die weitere Polarisierung der Gesellschaft in Arm und Reich;
Weiterarbeit am Gesetzentwurf „Aktives Altern“;
Weiterarbeit an der Neuauflage des Landessozialplanes;
Organisation und Durchführung der Landesversammlung;
Neuberechnung der Pensionen von Lehrern, die zwischen 2017, 2018 und 2019 in Pension gegangen sind.
Wenn wir uns auch in unmittelbarer Zukunft um die strikte Einhaltung der Hygieneregeln bemühen und an der nun beginnenden Impfkampagne teilnehmen, werden wir den Kampf gegen das Virus gewinnen und wieder zu unserem gewohnten Alltag zurückkehren können. Wir können nur hoffen, dass wir dann nicht nur um eine Erfahrung reicher sind, sondern daraus auch etwas gelernt haben. Weil die Hoffnung bekanntlich zuletzt stirbt, sehen wir zuversichtlich dem heurigen Jahr entgegen und freuen uns darauf uns wieder in gewohnter Weise bei Versammlungen, Feiern und Reisen zu treffen. Das ist jedenfalls unser aller Wunsch.