Dienstleistungen
Mod. 730/2021

Dokumente für die Abfassung der Steuererklärung

Allgemeine Unterlagen
gültigen Personalausweis
Mod. 730/20, bzw. Redditi 2020
Mod. C.U. 2021 (auch vom Ehepartner/Partner und Kindern)
Mod. C.U. 2021 für Rentner und Personen, die Arbeitslosengeld oder Lohnausgleich erhalten haben, wird beim Abfassen des 730 ausgedruckt
Bescheinigung Auslandsrente 2020
Erhaltene Unterhaltszahlungen (vom ex Ehepartner für sich selbst – nicht für die Kinder)
Steuernummer Ehepartner und zu Lasten lebende Kinder
aktuellen Lohnstreifen oder Arbeitsvertrag, falls heuer schon Arbeit gewechselt wurde;
Eigentum
Gebäudekatasterauszug und/oder Grundbesitzbogen (nur bei Änderungen, bzw. erstmaliger Abfassung der Steuererklärung)
Zinsbestätigung für das Jahr 2020 der Bank für Hypothekardarlehen für den Kauf der Erstwohnung sowie Kauf- und Darlehensvertrag ; Rechnung des Notars bei Kauf der Erstwohnung im Jahr 2020 sowie eventuell Maklergebühren;
Zinsbestätigung für das Jahr 2020 der Bank für Hypothekardarlehen für den Bau der Erstwohnung sowie den Darlehensvertrag selbst, die Meldung des Baubeginns an die Gemeinde sowie die Rechnungen für den Bau;
Mietverträge
Bestätigung des Kondominiumsverwalters für Ausgaben für Sanierungsmaßnahmen 2020;
Ausgaben
Ausgaben für den SüdtirolPass, FamilyPass, abo+ sowie SüdtirolPass 65+ (die Bestätigung kann über den Benutzeraccount auf
www.suedtirolmobil.info heruntergeladen werden).
Medikamente: Kassenbeleg mit Art und Anzahl des Medikamentes und der Steuernummer des Patienten. Kassenbelege ohne Steuernummer können nicht angenommen werden!
Arztspesen und bezahlte Tickets mit eventueller Rückerstattung von Sanitätsfonds (z.b. Mutual Help oder Sanipro) und/oder Sanitätsbetrieb
Rechnungen Physiotherapie
Lebens- und Unfallversicherung mit genauer Angabe der abschreibbaren Beträge
Einzahlungsbestätigung Hausfrauenrente
Freiwillige Weiterversicherung für die Rente
Einzahlungen für den Nachkauf von Studienjahren, Zusammenlegung von Versicherungszeiten; Rückzahlung nicht zustehender Arbeitslosenunterstützung
Einzahlungsbestätigung der Sozialbeiträge für Hausangestellte (MAV Inps)
Pflegespesen (Gehälter für Pflegepersonal pflegebedürftiger Familienangehörige)
Begräbnisspesen
entrichtete Unterhaltszahlungen an den ex Ehepartner (Urteil und Banküberweisung)
Tierarztspesen für Haustiere
Spendenbestätigung von Organisationen/Vereine, die ins ital. ONLUS-Verzeichnis eingeschrieben sind (ausländische Vereinigungen sind nicht abschreibbar)
Einzahlungen in einen offenen Pensionsfonds (Bestätigung von Bank oder Versicherung) bzw. Zusatzzahlungen in den Laborfonds;
Einzahlungsbestätigungen Mod. F24 Akontozahlungen für das Jahr 2020
Mietvertrag (wenn keine andere Unterstützung für die Miete gewährt wurde);
Abschreibung Sanierungsmaßnahmen 2020
Abschreibung bezüglich Haussanierung (36 bzw. 50 Prozent) abzüglich Landesbeiträgen mit der entsprechenden Baukonzession, Meldung Baubeginn an Gemeinde und Amt für Arbeitssicherheit, Rechnungen mit entsprechenden Überweisungen;
Abschreibung betreffend Ankauf von Möbeln und Elektrogeräten. Voraussetzung: außerordentliche Sanierungsarbeiten, Kauf der Möbel nach Baubeginn und innerhalb 2 Kalenderjahren ab Baubeginn.
Abschreibung bezüglich Energieeinsparungsmaßnahmen (55, bzw. 65 Prozent) mit der entsprechenden Baukonzession, Meldung Baubeginn an Gemeinde und Amt für Arbeitssicherheit, Rechnungen mit entsprechenden Überweisungen, ENEA Meldung;
Ausgaben für den Fassaden-Bonus mit Bestätigung der Gemeinde, dass sich das Gebäude in der A oder B Zone befindet;
Ausgaben für die Gartengestaltung (Rechnungen mit Einzahlungsschein) „Bonus Verde“Die Abschreibungen für die Sanierungsmaßnahmen sind überaus komplex und kompliziert. Hierfür können auch noch weitere Unterlagen benötigt werden.
Zusätzliche Abschreibemöglichkeiten für Familien
Spesen für Kinderkrippe (nur für jene, die keinen staatlichen KITA Bonus erhalten haben),
Einzahlungsbelege für Kindergarten und Schulbesuch (auch Privatschulen) und Mensa, Lehrfahrten und Ausflüge; keine Musikschule
Einzahlungsbestätigung für Mitgliedschaft in Amateursportvereinen zu Lasten lebender Kinder im Alter von fünf bis 18 Jahren;
für zu Lasten lebende Studenten: Mietvertrag lautend auf den Studenten selbst (auch Ausland), Zahlungsbelege der Miete, Einschreibegebühren UNI und Bestätigung über die Studienzeit 2020;
Einzahlung Zusatzrente für zu Lasten lebende Kinder;
SüdtirolPass; Abo+
Neuerungen 2021
Restguthaben aus dem „Bonus vacanze“, der innerhalb 31. Dezember 2020 eingelöst wurde;
Für alle Ausgaben, die in der Steuererklärung im Ausmaß von 19 Prozent abgesetzt werden, besteht die Pflicht der Spesennachverfolgbarkeit. Das heißt, diese Ausgaben können nur dann abgeschrieben werden, wenn sie mittels elektronischen Zahlungsmitteln bezahlt wurden (Bancomat, Kreditkarte oder Überweisung); ausgenommen sind Zahlungen von Medikamenten oder Tickets und Rechnungen vom Optiker. Die entsprechenden Belege müssen der Steuererklärung beigelegt werden. Kontoauszug oder Belastung des Kontos für die Spesen sind mitzubringen.
Die Liste bietet eine Hilfe um die jeweils erforderlichen Unterlagen zusammenzustellen. Für spezifische Fälle können noch weitere Unterlagen nötig sein. Dies wird gegebenenfalls vor Ort geklärt werden.
C.U. Kinder: Falls die Kinder gearbeitet oder ein Stipendium erhalten haben ist es wichtig deren C.U. bei der eigenen Steuererklärung mitzunehmen. Es muss festgestellt werden, ob die Kinder noch zu Lasten lebend waren (Höchstgrenze bis 24 Jahren 4.000 Euro, darüber 2.840,51 Euro) und außerdem kann es sein, dass die Kinder selbst eine Steuererklärung machen können, bzw. müssen.

Dienstleistungen
SBR

Haushaltsgesetz 2021 und Neuheiten bei den Renten

Das Haushaltsgesetz 2021 hat für die Renten keine große Änderungen mit sich gebracht. In der Folge beschreiben wir die einzelnen Leistungen.
Altersrente
Unverändert bleiben für 2021 die Voraussetzungen für die Altersrente mit mindestens 20 Beitragsjahren und einem Alter von 67 Jahren, ganz unabhängig ob für Frauen oder für Männer.
Altersrente für Personen, die in die Kategorie der schweren Arbeiten fallen (mansioni gravosi).
Um fünf Monate früher können jene Arbeiter die Altersrente beanspruchen, die der Kategorie der schweren Arbeit angehören und die Voraussetzungen für die dafür bestimmte Begünstigung erfüllen: mindestens 30 Beitragsjahre und ein Alter von 66 Jahren und sieben Monaten.
Vorzeitige Altersrente
Unverändert bleiben auch die Voraussetzungen bei der vorzeitigen Altersrente, die unabhängig vom Alter mit einem Dienstalter von 42 Jahren und zehn Monaten für Männer möglich ist und für Frauen mit 41 Jahren und zehn Monaten. Seit 2019 ist ein Austrittsfenster von drei Monaten zu berücksichtigen.
Quote 100
Die im Jahr 2019 eingeführte Rente mit der Quote 100 gibt die Möglichkeit eines vorzeitigen Renteneinstiegs mit 62 Jahren und 38 Beitragsjahren. Auch hier ist ein Austrittsfenster zu berücksichtigen, das in der Privatwirtschaft für die Arbeitnehmer als auch für die Selbständigen drei Monate beträgt, im öffentlichen Dienst (mit Ausnahme der staatlichen Lehrer) hingegen sechs Monate.
Ape sociale
Für benachteiligte Personen (Langzeitarbeitslose, Invaliden von mindestens 74 Prozent, Pflege von Familienangehörigen seit mindestens sechs Monaten, Berufsausübung einer schweren Arbeitstätigkeit) wurde die Sozialleistung Ape sociale eingeführt, die einen früheren Renteneintritt mit einem Alter von 63 Jahren und mit 30/36 Beitragsjahren ermöglicht. Frauen mit Kindern erhalten maximal zwei Jahre Beitragsjahre für die Erziehungsarbeit zuerkannt.
Personen, die innerhalb 31.12.2021 alle Voraussetzungen für den Bezug der APE sociale erfüllen, müssen den Antrag auf Anerkennung des Anrechts innerhalb 01.März stellen.
Anträge, die nach dieser Fälligkeit aber innerhalb 30. November eingehen, können noch berücksichtigt werden, sofern die zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel des Staates ausreichen.
Precoci
Die sogenannten „lavoratori precocci“ können mit 41 Beitragsjahren in Rente gehen, wobei sie vor ihrem 19. Lebensjahr mindestens 12 Monate gearbeitet haben müssen. Nutznießer dieser Regelung müssen außerdem eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen:
Langzeitarbeitslose;
Zivilinvaliden;
Personen, die einen Familienangehörigen pflegen;
Personen, die seit mindestens sechs Jahren schwere und risikoreiche Arbeiten verrichten.
Alle jene, die die Voraussetzungen innerhalb 31.12.2021 erreichen, müssen den Antrag um Anerkennung des Anrechts innerhalb 01. März 2021 einreichen.
Anträge, die nach Verstreichen des Einreichetermins (aber innerhalb 30.November) eingereicht werden, können noch berücksichtigt werden, sofern die Finanzmittel noch nicht erschöpft worden sind.
Frauenregelung (opzione donna)
Frauen, die am Stichtag 31.12.2020 mindestens 35 Beitragsjahre als Lohnabhängige und im Jahr 1962 oder vorher geboren sind, können früher in Rente gehen.
Setzen sich die 35 Beitragsjahre teilweise oder gänzlich aus einer Beschäftigung als Selbständige zusammen, so müssen die betreffenden Frauen am Stichtag 31.12.2020 ihr 60. Lebensjahr vollendet haben bzw. müssen vom Jahrgang 1961 oder älter sein.
Dabei wird die Rente rein mit dem beitragsbezogenen System berechnet.
Dieser Verzicht auf das gemischte Berechnungssystem kann das Ausmaß der Rente um rund 30 Prozent verringern.
Die Wartezeit auf die erste Rente beträgt 12 Monate bei Frauen mir rein lohnabhängigen Beiträgen und 18 Monate bei Frauen mit selbständigen Beiträgen ab erreichen der Voraussetzungen.
Risikoreiche Arbeiten und Nachtarbeit
Unangetastet bleiben auch die geltenden Rentenbegünstigungen der Kategorien „mansioni usuranti e notturni“, die sogenannte Quotenregelung für Personen, welche einer risikoreichen Arbeit oder die der Nachtarbeit nachgehen. Die Quote zum Erreichen der Rentenvoraussetzungen setzt sich aus Lebensalter und Beitragsjahren zusammen. Auch hier muss innerhalb 01. März 2021 ein Ansuchen um Anerkennung der Voraussetzungen beim INPS/NISF gestellt werden.