Post


Postdienste – Situation für die Angestellten

„Der Postdienst gehört zu den essentiellen Diensten“, wurde während der Corona-Epidemie betont. In der Tat haben die Postämter eine wichtige Aufgabe in den abgelaufenen Monaten erfüllt.
So haben beispielsweise viele Bürger/innen die Spid-Anmeldung in den Post­ämtern erledigen können, um etwa die Anmeldungen in den Schulen abwickeln zu können. Im Zustellbereich hat das Volumen an Paketen seit Beginn der Covid-19-Epidemie zugenommen und die Wichtigkeit der Dienste wurde damit offenkundiger, da die Bewegungsfreiheit mit den Corona-Verordnungen stark eingeschränkt war. ASGB-Gewerkschafter Moser Alfred sah sich in den vergangenen 12 Monaten mit einer Reihe von Interventionen konfrontiert. Am Anfang der Epidemie ging es um die Gewährleistung der Sicherheitsmaßnahmen und um Hygienevorkehrungen. Entsprechende Schreiben wurden u. a. an die Verantwortlichen in Rom geschickt. Verschiedene Schreiben und Aussprachen betrafen nach wie vor den Personalmangel und eine angemessene Personalaufstockung. Die Reduzierung der Öffnungszeiten in verschiedenen Postämtern hat Gewerkschafter Moser seit Beginn an mit Skepsis gesehen und den Verantwortlichen mitgeteilt, dass damit die Gefahr einer Ansteckung erhöht sei, weil sich in der Folge vor vielen Postämtern lange Warteschlangen bildeten. Offenkundig wurde, dass Poste Italiane auf diese Art Urlaube abzubauen versucht hat. Inzwischen hat man dem ASGB zugesichert, dass Arbeitskräfte angestellt werden. Die veränderte Situation hat sich auf den Umsatz vieler Betriebe negativ ausgewirkt. Dies mag auch ein Grund dafür sein, dass der Druck auf das Personal von Seiten der Führungspersonen in letzter Zeit zugenommen hat. In Gesprächen mit Angestellten der Post wurde deutlich, welch bedenkliches Ausmaß die verbalen Angriffe erreicht haben. Alfred Moser hat entsprechende Schreiben an die Vorgesetzten gerichtet und in der Folge ist es zu Aussprachen gekommen, die schluss­endlich doch konstruktiv waren. Die Angestellten der Post in Südtirol müssen von den Verantwortlichen der Post-Filiale Bozen erwarten können, dass sie sich im Sinne der Angestellten und Bürger/innen der Provinz einsetzen. Moser kommt nicht umhin, als diese Phänomene auch einer sehr schwachen politischen Vertretung der Arbeitnehmer/innen zuzuschreiben. Ebenso bringt es die gewerkschaftliche Konstellation im Land mit sich, dass eine starke einheitliche Vertretung fehlt. Zudem bleibt fraglich, ob die Interessen der hiesigen Angestellten von allen Gewerkschaften in der nötigen Weise berücksichtigt wurden. Umso mehr wäre eine starke politische Vertretung von Nöten. Viele Arbeitskräfte fühlen sich mittlerweile mit all ihren Sorgen allein gelassen.
ASGB Betriebssekretär Moser Alfred Sebastian

Dienstleistungen
DGA

Steuererklärung 2021

Einkommen 2020
Ab Mitte April bis 24. September ist es möglich die Steuererklärung Mod. 730 in den ASGB Büros abzufassen. Grundsätzlich muss man unterscheiden, wer eine Steuererklärung machen muss und wer eine Steuererklärung machen kann. Zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sind jene Personen, die im Jahr 2020 mehrere Arbeitsverhältnisse hatten oder zusätzlich zum „normalen“ Arbeitsverhältnis oder zur Rente eine Zusatztätigkeit ausgeübt haben oder ein Zusatzeinkommen in Form einer Miete bezogen haben. Wer im Jahr 2020 den Lohnausgleich über das NISF/INPS ausbezahlt oder Arbeitslosengeld erhalten hat, ist auch verpflichtet eine Steuererklärung abzufassen; das entsprechende Mod. CU der INPS kann direkt in unserem Büro gedruckt werden.
Ebenso ist es ratsam zu überprüfen, ob auf dem Mod. CU, das vom Arbeitgeber innerhalb Ende März ausgehändigt wurde, die Steuerfreibeträge für die zu Lasten lebenden Kinder oder für den Ehepartner richtig angewandt wurden. Mit der Abfassung der Steuererklärung kann man die Steuerfreibeträge richtigstellen.
Außerdem sollte man heuer überprüfen, ob der sogenannte Bonus IRPEF (früher Bonus Renzi) richtig verrechnet wurde; nachdem die Einkommensgrenzen für den Anspruch auf den Bonus seit Juli 2020 erhöht und nicht immer richtig angewandt wurden, könnte man diesen Bonus mit der Abfassung der Steuererklärung beziehen. Weiters kann man in der Steuererklärung verschiedene Ausgaben wie Arztspesen, Spenden, Südtirol Pass, Lebens- und Unfallversicherung geltend machen und damit ein Steuerguthaben erzielen. Ebenso kann man den Mietvertrag in der Steuererklärung geltend machen, sofern man keine Unterstützung auf Landesebene erhalten hat. Für Familien mit Kindern gibt es verschiedene Abschreibemöglichkeiten wie Schulgebühren, Mensa, Kleinkinderbetreuung, Kindergartengebühren, Mitgliedsbeiträge an Sportvereine, Abo+ usw.
Wohnungs- und Hausbesitzer können Ausgaben für außerordentliche Sanierungsmaßnahmen geltend machen. Kondominien stellen die entsprechende Bestätigung mit den Ausgaben für die abschreibbaren Spesen aus. Private Haussanierer müssen einige Voraussetzungen erfüllen, damit sie die Ausgaben abschreiben können.
Termin vormerken
Um die Wartezeiten für die Abfassung der Steuererklärung so kurz wie möglich zu halten, werden wir auch heuer wieder die Steuererklärungen nur nach Terminvereinbarung abfassen.
Die Rentner, welche bereits 2020 beim ASGB eine Steuererklärung gemacht haben, werden von den MitarbeiterInnen des Steuerbeistandszentrums DGA telefonisch kontaktiert.
Terminvereinbarung ASGB-Neumarkt
Die ASGB-Mitglieder, welche die Steuererklärung Mod 730/2021 im Büro Neumarkt abfassen wollen, sind gebeten, bereits frühzeitig einen Termin telefonisch zu vereinbaren, um Wartezeiten zu vermeiden. Die Anmeldungen werden immer Freitags von 08.30 bis 11.30 Uhr unter der Telefonnummer 0471 812 857 entgegengenommen.
Terminvereinbarungen sind auch per e mail an mdibiasi@asgb.org möglich.
Terminvereinbarung ASGB-Sterzing
Dienstag und Donnerstag, von 9.00 – 12.00 und von 14. – 16.30 Uhr
Terminvereinbarungen sind auch per e mail an szihl@asgb.org möglich.