Gastgewerbe


STK unterstützt Mitglieder finanziell

Die Mitglieder des Verwaltungsrates der Südtiroler Tourismuskasse (STK) haben sich in ihrer jüngsten Sitzung mit den Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Tourismusbetriebe in Südtirol befasst. Um die Mitgliedsbetriebe sowie deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu unterstützen, wurden mehrere Maßnahmen getroffen, die gezielt der Einkommensunterstützung dienen sollen.
Die Aktion der Spesen-Rückerstattung für die Kindersommerbetreuung, welche bereits im letzten Jahr großen Anklang gefunden hat, wird auch heuer wieder aufgenommen. Dabei werden maximal 300 Euro pro Kind rückerstattet. Zusätzlich wird es Unterstützungsbeiträge für den Ankauf von digitalen Medien geben, welche Familien für den eigenen Gebrauch bzw. für den digitalen Unterricht der Kinder benötigen. Dafür ist ein maximaler Beitrag von 200 Euro vorgesehen. Auch für den Ankauf von Schulmaterial werden Familien mit einem Höchstbetrag von 100 Euro unterstützt. „Mit diesen außerordentlichen Maßnahmen möchten wir den Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern sowie den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern unter die Arme greifen und einen Beitrag zur Bewältigung der Corona-Krise leisten“, sagt STK-Präsident Tony Tschenett.

Metallindustrie


Kollektivvertrag unterzeichnet

Nach langen Verhandlungen ist es gelungen einen neuen Kollektivvertrag für die Metallindustrie zu unterzeichnen.
„Trasferta“ und Bereitschaftsdienst
Hier werden die Erhöhung jährlich angepasst.
Prämie
In Betrieben ohne Abkommen oder Sonderlohnelementen wird eine Prämie von 485 Euro ausbezahlt.
Flexible Benefit
Der jährliche Betrag beträgt 200 Euro und wird für die gesamte Vertragsdauer angewandt.
Zusatzrentenfonds
Ab den 01.06.2022 wird für Beschäftigte unter 35 Jahren der Beitrag der Firma von zwei auf 2,2 Prozent erhöht.
Lehrlinge
Die Entlohnung der Lehrlinge wird wie folgt erfolgen
Lehrjahr 85 Prozent
Lehrjahr 90 Prozent
Lehrjahr 95 Prozent
Gesundheitsfonds
Der Gesundheitsfonds „MetaSalute“ wird fortgeführt, wobei pensionierte Eingeschriebene, die mindesten zwei Jahre Mitglied waren, weiter Mitglied bleiben können.
Einstufungen
Es ist gelungen, die Einstufungen zu reformieren. In Zukunft spielen bei den Einstufungen unten genannte Punkte eine Rolle:
Selbständiges Arbeiten und Verantwortung
Technische Kompetenz
Übertragbare Fähigkeiten und Mitarbeit
Vielseitigkeit
Übergreifende Kompetenzen
Ständige Verbesserung und Innovation in neuen Techniken
Mitspracherecht des EGV
Es eröffnet sich die Möglichkeit für den Betriebsrat ein Mitspracherecht für Schulungen und die spezifische Rolle im Produktionsprozess zu erhalten.
Fortbildung
Die 24 Stunden Fortbildungen sind bestätigt worden, wobei jetzt alle Stunden zu Lasten des Betriebes gehen. Der Betriebsrat kann mit dem Betrieb Schulungen ausarbeiten.
Die nicht beanspruchten Stunden für die Jahre 2016-2019 können innerhalb 31.12.2021 in Anspruch genommen werden. (Auch für Eltern, die nach der fakultativen Elternzeit an den Arbeitsplatz zurückkehren besteht dieses Recht).
Das Recht auf Fortbildung erhalten auch Mitarbeiter mit befristeten Verträgen mit einer Mindestlaufzeit von neun Monaten.
Einführung einer Kommission für Schulungen ab einer Mitarbeiterzahl von 500.
Einführung einer territorialen Kommission für Schulungen.
Industrielle Beziehungen
Die industriellen Beziehungen werden auf nationaler Ebene um weitere Themen erweitert, die Zusammenarbeit soll enger werden.
Rechte zur Information und Teilnahme.
Überarbeitung und Erweiterung des Rechtes auf Information bei Betrieben ab 50 Mitarbeitern.
Information über die Beschäftigungsanalyse.
Versuchsweise Einführung der Teilnahme an organisatorischer Entwicklung in Form von Arbeitsgruppen.
Gesundheit und Sicherheit
Einbindung des Betriebsrates bei Sicherheitsfragen
Analyse von „beinahe-Unfällen“ und Berufskrankheiten
Fortbildungspausen von 15-20 Minuten in Absprache mit den Betriebsrat
Erweiterung des Mitspracherechtes der Sicherheitssprecher
Einbindung der Betriebsrates bei der Analyse von Berufskrankheiten
Gewalt gegen Frauen - die bezahlte Freistellung für Frauen denen Gewalt angetan wurde, wurde von drei auf sechs Monaten erhöht.
Verstärkung der Verhandlungsmöglichkeiten für flexible Arbeitszeiten, Part Time, smart working, Versetzungen, solidarische Ferien und Weiterbildung.
Smart Working
Es wird wird eine Expertengruppe eingesetzt die Regeln zum Smart Working erarbeitet.
Die Themen sind: Nicht Erreichbarkeit, Gewerkschaftsrechte, privacy, Arbeitsmittel und Fortbildung.
Öffentliche Aufträge
Einbindung des Betriebsrates bei öffentliche Aufträgen bei denen Sub-Firmen zum Einsatz kommen.
Gültigkeit
Der Vertrag hat eine Gültigkeit bis 30.06.2024