Aktuell

Vorstellung neuer MitarbeiterInnen

Petra Pardeller
ASGB Bruneck


Griastenk! Es freut mich, mich kurz vorstellen zu dürfen. Mein Name ist Petra Pardeller, ich bin 39 Jahre alt, aufgewachsen in Welschnofen im Eggental und wohne seit zwei Jahren in Sand in Taufers im schönen Pustertal. Seit Anfang des vergangenen Jahres arbeite ich beim ASGB in Bruneck in der Steuerabteilung. Wir sind ein gutes Team und haben alle Hände voll zu tun. Besonders gut gefällt mir der tägliche Kontakt mit Menschen und die Vielfältigkeit und Komplexität meiner täglichen Aufgaben. Hervorzuheben ist das angenehme Arbeitsklima, so macht die Arbeit gleich viel mehr Spaß! In diesen Sinne grüße ich euch herzlich.
Sarah Falkensteiner
ASGB Brixen


Mein Name ist Sarah Falkensteiner und ich wohne in Viums, in der Gemeinde Natz/Schabs. Im Januar letzten Jahres habe ich im Bezirksbüro des ASGB Brixen meine Tätigkeit an der Rezeption begonnen. Seit Oktober werde ich in den Patronatsdienst eingearbeitet. Besonders gut an meiner Arbeit gefällt mir die abwechslungsreiche Tätigkeit und die zwischenmenschlichen Kontakte.
Claudia Gasser
ASGB-Brixen
Mein Name ist Claudia Gasser, ich bin 24 Jahre alt und komme aus Latzfons. Seit Oktober 2019 arbeite ich im Patronat des ASGB Brixen. Mein Arbeitsbereich ist vielfältig. Besonders gut gefällt mir, dass ich jeden Tag Neues lerne, das tolle Arbeitsklima und die Teamfähigkeit.

Verbrauchertelegramm

Dürfen Kondominiumsversammlungen online abgehalten werden?

VZS: das sind die gesetzlichen Neuerungen
Im Herbst 2020 wurde die Möglichkeit eingeführt, die Kondominiumsversammlung per Videokonferenz abzuhalten (Gesetz Nr. 126 vom 13. Oktober 2020); auch dann, wenn dies von der Hausordnung nicht ausdrücklich vorgesehen ist. In diesem Fall muss die Einberufung Angaben über die elektronische Plattform enthalten, auf der die Sitzung abgehalten wird, insbesondere den Link und das Zugangspasswort. Das Protokoll, das vom Sekretär erstellt und vom Vorsitzenden unterzeichnet wird, muss dem Verwalter und allen Eigentümern mit denselben Formalitäten der Einberufung zugestellt werden. Außerdem wird vorgesehen, dass die Frist für die Erstellung des jährlichen Haushaltsplans und für dessen Genehmigung durch die Versammlung, bis zum Ende des durch COVID-19 bedingten Ausnahmezustands ausgesetzt wird.
Dank der Änderung des Konsensquorums (Artikel 63 des Gesetzes Nr. 126/2020) ist für die Abhaltung der Kondominiumsversammlung auf Distanz die Zustimmung aller Eigentümer somit nicht mehr erforderlich, sondern es reicht die Zustimmung der Mehrheit der Wohnungseigentümer aus.
Weitere Informationen bei der Kondominiumsberatung der VZS (Terminvormerkung 0471 975 597).