Aktuell
Delegiertenwahlen Laborfonds

Der ASGB erhält erneut am meisten Sitze

Wahlerfolg ist Bestätigung für unseren Einsatz für die Zusatzrente
Der ASGB hat, wie bereits bei den letzten Wahlen, den größten Zuspruch erhalten: von den 17 Sitzen, die den Arbeitnehmervertretungen in der Delegiertenversammlung des Laborfonds zustehen, gingen wieder acht an den ASGB, die restlichen neun teilen sich CISL, CGIL und UIL. Die weiteren Sitze werden von Gewerkschaften des Trentino (13) und den Arbeitgebervertretungen der Autonomen Provinzen Südtirol und Trentino (30) besetzt.
Dieser neuerliche Wahlerfolg des ASGB ist Bestätigung für unseren jahrzehntelangen Einsatz im Bereich Zusatzrente und für einen eigenständigen lokalen Zusatzrentenfonds für die lohnabhängig Beschäftigten des privaten und öffentlichen Sektors in Südtirol und dem Trentino.
Wir bedanken uns bei unseren Vorstandsmitgliedern, Betriebsräten, Aktivisten und Mitgliedern, die uns bei dieser Wahl wieder unterstützt und wesentlich zum Erfolg beigetragen haben.
Die neugewählte Delegiertenversammlung bleibt für drei Jahre im Amt und hat die Aufgabe, den Verwaltungsrat des Laborfonds sowie dessen Präsidenten zu wählen. Dem Verwaltungsrat obliegt es dann, die Vermögensverwalter von Laborfonds durch ein öffentliches Auswahlverfahren zu bestimmen und ihre Arbeit kontinuierlich zu überprüfen, um die Gelder der Arbeitnehmer möglichst sicher und rentabel anzulegen.
Der ASGB ist ständig bestrebt, die Rahmenbedingungen für das Zusatzrentensystem zu verbessern. Vor allem bei den Jugendlichen in Südtirol, die von den Rentenreformen am meisten betroffen sind, ist der ASGB mit der Zusatzrente und Zusatzvorsorge um Information, Aufklärung und Beratung bemüht.

Aktuell
Dr. Eugen Sleiter informierte im Rahmen einer Videokonferenz

Covid-19 und Impfungen

Die Covid-19 Impfungen spaltet Südtirol. Entweder man ist dafür, oder vehement dagegen. Der Fachgewerkschaft Metall war es deshalb ein Anliegen, dem Vorstand einen wertefreien Überblick über die Vor- und Nachteile der Impfungen zu verschaffen. Dr. Eugen Sleiter, Hausarzt und Amtsarzt, hat sich bereit erklärt, dem ASGB-Metall-Vorstand via Videokonferenz die Details der verschiedenen Impfungen und deren Vorgänge im Körper zu erklären. Für die Leser des Aktiv haben wir ein Interview mit Dr. Eugen Sleiter geführt.
Dr. Eugen Sleiter
Hausarzt und Amtsarzt
Aktiv: Die Covid-19 Impfung spaltet Südtirol. Viele Menschen machen sich Sorgen, dass die Impfung gesundheitliche Schäden verursacht, andere wiederum hätten die Impfung lieber heute als morgen. Um was handelt es sich bei den Covid-19 Impfungen genau?
Dr. Sleiter: Im Wesentlichen gibt es bei den zugelassenen Schutzimpfungen gegen Covid-19 zwei verschiedene Konzepte. Eines ist der mRNA-Impfstoff, welcher gegenwärtig von BioNtech/Pfizer und Moderna angeboten wird, das andere ist ein vectorbasierter Impfstoff, wie ihn aktuell AstraZeneca anbietet.
Aktiv: Was genau sind die Unterschiede zwischen diesen beiden Konzepten der Schutzimpfung?
Dr. Sleiter: Beginnen wir mit dem mRNA-Impfstoff. Diese Impfstoffe enthalten Teile der Erbinformation (Stachelprotein) des Coronavirus in Form von Boten-RNA, auch Messenger-RNA oder eben mRNA. Im Prinzip ist es so, dass die geimpfte mRNA jene Bauanleitung für die Körperzellen enthält, anhand dieser die Körperzellen selbst die Stachelproteine herstellen können, welche das Immunsystem zu einer gezielten Antikörperbildung und zellulärer Abwehr gegen das Coronavirus anregen und so Immunität erzeugen.
Aktiv: Klingt ganz schön kompliziert…
Dr. Sleiter: Man muss sich das so vorstellen, dass dem Impf­empfänger durch die Impfung die Bauanleitung für dessen Körperzellen geliefert wird, welche anhand dieser Baupläne selbst Erregerbestandteile des Covid-19 Virus herstellen, um den Körper anzuregen, Antikörper zu bilden.
Aktiv: Das Eindringen der Erbinformationen in die Körperzelle ist ein heiß diskutiertes Thema. Unter anderem sind viele davon überzeugt, dass dadurch die Erbinformationen des Geimpften verändert werden.
Dr. Sleiter: Diese These ist weit verbreitet und für jene, die nicht vom Fach sind, klingt sie oft auch durchaus plausibel. Fakt ist aber, dass die mRNA nicht in den Zellkern gelangt und somit keinen Einfluss auf das Erbgut haben kann. Außerdem werden die geimpften Erbinformationen selbst bereits nach kurzer Zeit von den Zellen abgebaut und im Anschluss findet keine weitere Produktion der Virenbestandteile mehr statt. Zudem kann RNA aufgrund der abweichenden chemischen Struktur nicht in die Erbanlagen integriert werden. Ich versichere, die Erbinforma­tionen des Geimpften werden nicht angetastet!
Aktiv: Weiteres wird oft behauptet, der mRNA-Impfstoff sei bislang kaum erprobt und man könne dessen langfristige Auswirkungen auf den menschlichen Körper nicht abschätzen.
Dr. Sleiter: Es wird bereits seit Jahrzehnten über die Verwendung von mRNA Wirkstoffen bei diversen Pathogenen als auch zur Verwendung als Krebsimpfstoff geforscht. Die Geimpften müssen sich wirklich keine Sorgen machen.
Aktiv: Ab wann tritt der Impfschutz ein?
Dr. Sleiter: Die Wirkung der Impfung tritt in der Regel 10-14 Tage nach der Gabe (Spritze) der ersten Dosis ein. Für einen optimalen Impfschutz sind zwei Dosen im Abstand von mindestens drei (Impfstoff Comirnaty von BioNtech/Pfizer) bzw. vier Wochen (Impfstoff ‚Moderna‘ von Moderna) erforderlich.
Aktiv: So viel zum mRNA-Impfstoff. Inwieweit unterscheidet sich ein vectorbasierter Impfstoff von diesem?
Dr. Sleiter: Vectorbasierte Impfstoffe beinhalten im Wesentlichen für den Menschen ungefährliche Viren, die gentechnisch so verändert sind, dass sie in ihrem Genom die genetische Sequenz mit dem Bauplan für einen oder mehrere Bestandteile des Erregers (Antigen) enthalten, gegen den der Impfstoff gerichtet ist. Das Vektorvirus dringt in die menschlichen Zellen ein, verbleibt jedoch im Zellplasma und dringt nicht in den Zellkern ein. In den Zellen wird die Erbinformation auf dem Gen ausgelesen und in Protein übersetzt (translatiert). Das ausgehend von dem übertragenen Gen gebildete Spikeprotein regt als Antigen das Immunsystem des Körpers dazu an, Antikörper gegen Covid-19 zu produzieren. Vektorimpfstoffe wurden bereits zugelassen (bspw. Ebola-Impfstoffe) und sind ausreichend erprobt.
Aktiv: Aktuell als zugelassener vectorbasierter Impfstoff ist das Vakzin von AstraZeneca auf dem Markt. Auch von diesem müssen zwei Dosen verabreicht werden…
Dr. Sleiter: Für einen ausreichenden Impfschutz soll der AstraZeneca-Impfstoff zwei Mal im Abstand von 9-12 Wochen verabreicht werden. Die in den klinischen Prüfungen ermittelte Wirksamkeit der Impfung prüfte den Impfschutz im Zeitraum ab 15 Tage nach Verabreichung der zweiten Impfstoffdosis. Die Wahrscheinlichkeit, an Covid-19 zu erkranken, war bei den gegen Covid-19 geimpften Personen um 70 Prozent geringer als bei den nicht geimpften Personen.
Aktiv: Es wird empfohlen, die Altersgruppe über 65 Jahren nicht mit dem Impfstoff von AstraZeneca zu impfen. Ist bei dieser Altersgruppe mit schweren Nebenwirkungen zu rechnen?
Dr. Sleiter: Die Covid-19 Impfung von AstraZeneca ist für die Altersgruppe über 18 Jahre zugelassen. Die Empfehlung, den Impfstoff nur an Personen zwischen 18 und 64 Jahren zu verabreichen, rührt daher, dass in der Altersgruppe der über 65-jährigen in der Auswertung der Zulassungsstudien nur ca. 300 Personen berücksichtigt wurden. Diese Datenlage reicht nicht aus, um eine wissenschaftlich fundierte Aussage über die Wirksamkeit des Impfstoffs in dieser Altersgruppe zu treffen. Keinesfalls gibt es Anhaltspunkte, dass ältere Personen mit schweren Nebenwirkungen rechnen müssten, würde ihnen die Impfung von AstraZeneca verabreicht.
Aktiv: Viele Geimpfte klagen im Anschluss an die Impfungen über Nebenwirkungen.
Dr. Sleiter: Wie bei jeder Impfung, können auch nach der COVID-19-Impfung Impfreaktionen und Nebenwirkungen auftreten. Impfreaktionen treten in der Regel kurz nach der Impfung auf und halten wenige Tage an.
Aktiv: Sehr geehrter Herr Dr. Sleiter, vielen Dank für das Interview.
Dr. Sleiter: Sehr gerne!
Die Vorstandsmitglieder, die am Vortrag von Dr. Sleiter teilgenommen haben, fühlten sich im Anschluss besser informiert und sie können nun objektiv die Für und Wider der Impfung abwägen. Die öffentliche Hand wäre gut beraten, ihrerseits die Bevölkerung besser zu informieren, um den Menschen eine wertefreie Entscheidungsfreiheit abseits von Verschwörungstheorien und Halbwahrheiten zu ermöglichen.
Das Interview mit Dr. Sleiter wurden am 5. Februar 2021 geführt.