Bedienstete der Region und der Handelskammer von Trentino und Südtirol


Der Kollektivvertrag 2016-18 ist seit wenigen Monaten endgültig unter Dach und Fach

Ein erster Teil, mit den Lohnerhöhungen und einer Einmal-Zahlung, finanziert durch für das Personal reservierte aber nicht ausgegebene Geldmittel, war bereits Ende des Jahres 2017 unterzeichnet worden.
Ab 01.01.2018 kam zum Verwaltungspersonal der Region und den Bediensteten der Friedensgerichte über eine Durchführungsbestimmung zum Autonomiestatut noch des Gerichtspersonal hinzu.
Es starteten nun lange, schwierige und zähe Verhandlungen zum 2. Teil des Kollektivertrages der aber nunmehr die Anpassung und den normativen, aber auch wirtschaftlichen Übergang, dieser Bediensteten. Zugleich suchten die Vertragspartner normative Regelungen, die den Kollektivvertrag aktualisieren und modernisieren sollten. Allzuoft kamen die Gewerkschaften dabei aber zur Ansicht, dass es sich um Verschlechterungen der Vertragsbestimmungen handelte, vor allem, wenn die Begründung kam, es ginge „nur“ um Anpassungen an nationale Normen.
Die Unterschrift unter den Vertrag bringt am Ende 1.300.000 Euro an neuen Geldern für die Mitarbeiter/innen der betroffenen Körperschaften und ermöglicht eine weitere Anerkennung des Dienstalters des auf die Region übergegangenen Gerichtspersonals von einem zusätzlichen Drittel der geleisteten Jahre über die zehn bereits anerkannten hinaus (350.000 Euro). In den Gerichtsämtern werden Koordinierungsaufträge eingeführt. Der Fonds für die Leistungsprämien 2018 und 2019 wird einmalig um weitere 800.000 Euro aufgefüllt, der variable Teil der Funktionszulage wird ohne Kürzungen wegen Abwesenheiten ausbezahlt (30.000 Euro), die Gerichtsvollzieher können nun mit ihren zustehenden Geldern rechnen.
Erweitert wurde das Arbeitszeitkonto und das smart working. Angepasst an die nationalen Bestimmungen wurden vor allem die Disziplinarbestimmungen.
Weiters können nun die vereinbarten Prozeduren für die Aufstiege in den jeweiligen Gehaltsbereichen in vereinfachter Form starten. Damit ist endlich auch dem Abkommen vom 1.6.2017 Rechnung getragen. Dieser Vertrag garantiert, dass eventuelle Einsparungen bei bestimmten Ausgaben für das Personal Jahr für Jahr in den Fonds für die Leistungsprämie einfließen.
Es wurden neue Finanzierungsmöglichkeiten gefunden und die Verhandlungen für den Kollektiv­vertrag für die Bediensteten der Region für die Jahre 2018-21 können beginnen.
Nicht alle Gewerkschaften haben diesen Vertrag unterschrieben. Der ASGB und eine Mehrheit von Gewerkschaften betrachten diesen Vertragsabschluss als einen ehrenvollen, akzeptablen Kompromiss nach langwierigen, schwierigen Verhandlungen, auf dem Neues aufgebaut werden kann. Der Zeitraum für den Kollektivvertrag 2019-21 ist auch bereits mehr als die Hälfte überschritten.

Gebietskörperschaften


Erneuerung des Kollektivvertrages für privat geführte Alten- und Pflegeheime 2019 – 2021

Ab 01.01.2021 gelten folgende Beträge für die Sonderergänzungszulage:
Die Gehaltsanpassung für die Jahre 2019 und 2020 erfolgt teilweise durch Landesbeiträge aufgrund der Bettenauslastung. Bei der Berechnung des Betrages orientiert man sich an den Gehaltsaufbesserungen der öffentlich Bediensteten. Die Auszahlung des Betrages erfolgt mit dem Monat Dezember 2021. 60 Prozent des Gesamtbetrages gilt als Nachzahlung für das Jahr 2019 und 40 Prozent für das Jahr 2020, mit den entsprechenden Folgen für Beiträge und Steuern. Anspruchsberechtigt sind alle zum Vertragsabschluss beschäftigten Arbeitnehmer.
Der Betrag, den jeder Mitarbeiter je Heim erhält, errechnet sich aus deren Anzahl mal Parameterwert (siehe unten). Der Ausschüttungstopf pro Heim wird durch das Ergebnis der vorhergehenden Berechnung geteilt. Dies ergibt dann den Wert eines Punktes. Dieser Wert wird mit dem jeweiligen Parameterwert der eigenen Einstufung multipliziert und das ist dann die Summe, die der einzelne Mitarbeiter erhält.
Zu Beginn des Jahres 2021 werden die Verhandlungen zum wirtschaftlichen Teil fortgeführt. Die Gehaltserhöhungen werden in Anlehnung mit denen der öffentlich Bediensteten erfolgen. Ebenso gibt es Verhandlungen zu Änderungen und Verbesserungen anderer kollektivvertraglicher Bestimmungen.