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Covid-19 Sonderprämie im Südtiroler Sanitätsbetrieb

Die Covid-19 Sonderprämie für die ca. 3.200 Mitarbeiter des Südtiroler Sanitätsbetriebes, deren Ausübung der Tätigkeiten direkt oder indirekt vom epidemiologischen Notstand Covid-19 betroffen war, ist eine wichtige Anerkennung der erbrachten Leistung.
Die Höhe der Prämie wird aufgrund folgender Kriterien berechnet:
1.750 Euro oder zehn Tage bezahlten Sonderurlaub bekommen die Mitarbeiter, welche in der Intensiv-Covid-19-Abteilung bzw. in den Notaufnahmen von Bozen und Meran gearbeitet haben;
1.250 Euro oder zehn Tage bezahlten Sonderurlaub bekommen die Mitarbeiter deren Abteilung in eine Covid-19-Abteilung umgewandelt wurde;
750 Euro oder zehn Tage bezahlten Sonderurlaub bekommen Mitarbeiter, welche Mehrarbeit oder zusätzliche Wochenendarbeit von März bis Mai wegen Covid-19 geleistet haben. Bzw. wenn finanziell möglich auch Abteilungen, welche nicht direkt als Covid-Bereiche ausgewiesen waren, aber mehr als zehn Corona-positiv-Fälle zu betreuen hatten.
Die Prämie ist für alle Berufsbilder unabhängig von Voll- oder Teilzeit für alle Betroffenen dieselbe. Sie wird mit dem Novembergehalt ausbezahlt. Voraussetzung ist, dass die Mitarbeiter in den Monaten März bis Mai mindestens acht Wochen vor Ort gearbeitet haben. Die Führungskräfte erhalten keine Geldprämie. Insgesamt 16 Prozent der betroffenen Mitarbeiter haben sich für den Sonderurlaub entschieden, der in Blöcken zu zwei mal fünf Arbeitstagen genossen werden kann und innerhalb 31/12/2021 zu beanspruchen ist. Die Zuteilung dieser Prämie von Seiten des Sanitätsbetriebes hat bei vielen Mitarbeitern, welche diese momentan nicht erhalten, für sehr großen Unmut und Entmutigung gesorgt.
Deshalb haben sie die Möglichkeit, per E-Mail unter der folgenden Adresse nachzufragen, wieso sie nicht in den Genuss dieser Prämie gekommen sind und welche laut ihnen die Gründe für den Erhalt der Prämie sind: personal-personale@sabes.it

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Endlich Bereichsvertrag für Personal des Landesgesundheitsdienstes unterzeichnet!

Was lange währt, wird endlich gut! Nach zähem Ringen mit der öffentlichen Verhandlungsdelegation wurden nun die Unterschriften unter den Bereichsvertrag gesetzt. Für den Bereichsvertrag stehen für das Jahr 2020 insgesamt zehn Millionen Euro zu Verfügung, die folgendermaßen aufgeteilt werden:
Zwei Millionen Euro fließen in Lohnerhöhungen für die Koordinatoren. Unterm Strich können diese mit einer ungefähren Verdoppelung der Koordinierungszulage rechnen. Dies erachtet der ASGB als Erfolg, da gerade die Koordinatoren im sanitären Bereich bisher unterbezahlt waren;
Eine Million Euro wird für die Angestellten im Gesundheitsbereich zweckgebunden, um Zusatzleistungen, die auf freiwilliger Basis gemacht werden können, zu finanzieren. Diese Maßnahme soll auch dazu beitragen, die Wartelisten für die Patienten zu reduzieren;
Aufgrund der epidemiologischen Ausnahmesituation wird dem Personal für das Jahr 2020 eine einmalige Produktionsprämie gewährt. Diese wird nicht wie üblich nach Berufsbildern ausbezahlt, sondern folgendermaßen:
750 Euro für das Personal das am Patienten arbeitet;
500 Euro für das restliche Personal.
Auch Teilzeitbeschäftigten wird die volle Prämie ausbezahlt. Das Geld wird in den ersten Monaten des Jahres 2021 überwiesen werden.
Dies ist der erste Teil des Vertrages. 2021 wird es weitere Erhöhungen geben.