Hausangestellte


Der nationale Kollektivvertrag für die Hausangestellten wurde unterzeichnet

Von der Badante und Colf zur Familienassistentin
Die Berufsbezeichnungen „Colf und Badante“ gehören der Vergangenheit an. Mit dem am 08. September 2020 unterzeichneten neuen Kollektivvertrag, wird eine neue Berufsbezeichnung eingeführt: der Familienassistent/die Familienassistentin, die unter sich alle, in diesem Kollektivvertrag angeführten Berufe vereint. Damit will man dem vielfältigen neuen Aufgabenbereich einer Hilfskraft für die Familie gerecht werden.Die Arbeit der Hausangestellten hat sich in den letzten Jahren aufgrund der zunehmenden und unterschiedlichen Familienbedürfnisse sehr stark verändert. Es geht nicht mehr rein um fleißige Gehilfinnen, die sich um das Haus, dem Hof und dem Wohlergehen der Familie kümmern, sondern um qualifizierte Personen, die vor allem für die Betreuung von pflegebedürftigen Familienangehörigen gebraucht werden. Ohne diese wichtige Arbeit wären auch in Südtirol viele Familien überlastet, ebenso die öffentlichen Institutionen, Alters- und Pflegeheime.
Laut einer Erhebung des NISF/INPS waren 2019 in unserer Region Trentino Südtirol insgesamt 12.464 Personen im Bereich der Haushaltsarbeit beschäftigt, davon 11.895 Frauen. Zunehmend gefragt ist auch die Babysitterin, bedingt durch die Berufstätigkeit beider Elternteile und auch aufgrund des Gesundheitsnotstandes Covid-19. Ging es früher beim Babysitting hauptsächlich darum, einige Abendstunden abzudecken, damit sich die Eltern eine Auszeit nehmen konnten, wird dieser Dienst nun auch regelmäßig für die Betreuung der Kinder benötigt, damit beide Elternteile ihrer Arbeit nachgehen können.
Mit dem neuen Kollektivvertrag versucht man nun all den Anforderungen einer modernen Familie gerecht zu werden. Gleichzeitig muss auch der Bogen über Berufsbilder gespannt werden, die nur mehr vereinzelt, in einigen wenigen Großhaushalten vorkommen. Vor allem geht es auch darum, diese Arbeit aus der Schattenwirtschaft zu führen und ihr die Anerkennung in der Gesellschaft zu geben, die sie verdient. Italienweit arbeiten ungefähr 860.000 Personen mit einem regulären Arbeitsvertrag, die Schwarzarbeit in diesem Bereich wird auf zwei Millionen Personen geschätzt.
Der neue Kollektivvertrag betrifft den normativen als auch den wirtschaftlichen Teil, mit dem Ziel, das neue Berufsbild der Familienassistentin aufzuwerten.
Es gibt insgesamt vier Einstufungsebenen und jede Ebene ist mit zwei Besoldungsstufen ausgestattet. Die Zuordnung in eines der möglichen Berufsbilder erfolgt aufgrund des Aufgabenbereiches, der mitgebrachten Kompetenzen und/oder der spezifischen Ausbildungsnachweise, die es für die Bewältigung der vorgesehenen Arbeit braucht.
Ab 1. Jänner 2021 erhalten sowohl die Familienassistentinnen, als auch die Babysitterinnen mit der Einstufung B Super eine monatliche Gehaltserhöhung von 12 Euro.
Eine Zulage, die zwischen 100 Euro bis 116 Euro liegt, steht ab 1. Oktober 2020 unter folgenden Voraussetzungen zu:
einer Babysitterin, die Kinder bis zu einem Alter von sechs Jahren betreut;
einer Familienassistentin, die mehr als eine pflegebedürftige Person betreut.
Zudem erhalten Familienassistentinnen mit der spezifischen Ausbildung eine monatliche Zulage von 10 Euro.

Dienstleistungen

Superbonus 110 Prozent für energieeffiziente Umbauarbeiten

Mit Rundschreiben Nr. 24/E vom 8. August 2020 wurden umfangreiche Klarstellungen zum Superbonus von 110 Prozent für energieeffiziente Umbauarbeiten an Wohngebäuden veröffentlicht.
Dieser Superbonus steht Privatpersonen und Kondominien mit Gemeinschaftsanteilen oder Inhabern von Realrechten z.B. Fruchtgenuss oder Wohnrecht zu. Der Bonus kann für energieeffiziente Umbauarbeiten für bis zu zwei Baueinheiten beansprucht werden, z.B. Erstwohnung und eine Zweitwohnung. Für diesen Steuerbonus von 110 Prozent muss nach Beendigung der Bauarbeiten eine telematische Meldung an die ENEA gemacht werden.
Folgende Bauarbeiten werden begünstigt:
Wärmedämmung der Gebäudehülle von mehr als 25 Prozent der Außenfläche
Austausch der Zentralheizung
Maßnahmen für die Erdbebensicherheit
Zusätzlich werden folgende verbundene Maßnahmen begünstigt die zur Erhöhung der Energieeffizienz der Wohnungen beitragen:
Austausch der Fenster
Installation Fotovoltaikanlagen
Installation von Ladestationen für Elektrofahrzeuge
Diese verbundenen Maßnahmen müssen zeitgleich mit den treibenden Maßnahmen am Gebäude durchgeführt werden und zwar im Zeitraum 01.07.2020 bis 31.12.2021. Es zählt hierbei immer das Zahlungsdatum der Rechnung.
Die energieeffizienten Maßnahmen müssen eine Verbesserung der Energieeffizienz des gesamten Gebäudes um mindestens zwei Klassen erreichen oder die höchste Klasse (A4).
Der Steuerbonus von 110 Prozent steht nur bis zu einem bestimmten Höchstbetrag zu:
50.000 Euro für Einfamilienhäuser oder Wohnungen mit einem oder mehreren Zugängen von Außen;
40.000 Euro für Baueinheiten in Gebäuden bis zu acht Einheiten;
30.000 Euro je Baueinheit bei mehr als acht Einheiten.
Dieser Steuerbonus von 110 Prozent muss in fünf Jahren als Steuerguthaben in der Steuererklärung verrechnet werden oder kann auch an Dritte z.B. Banken, Versicherungen oder Lieferanten abgetreten werden oder in Form eines Preisnachlasses von der Baufirma gewährt werden. Für die Abtretung des Steuerguthabens muss eine eigene telematische Meldung an die Agentur der Einnahmen verschickt werden, zusätzlich benötigt man ein technisches Gutachten (Meldung APE vor und nach den Umbauarbeiten) und einen Bestätigungsvermerk (visto die conformità) von einem Steuerberater.
Entnommen Rundschreiben Nr. 12 Studio Zani & Partner Team