Aktuell

Covid-Kindergeld: Forderung des ASGB endlich umgesetzt

Angesichts der Tatsache, dass viele Eltern unter finanziellen Einbußen aufgrund von Covid-19-bedingter Arbeitslosigkeit oder der Überstellung in die Lohnausgleichskasse leiden, hat der ASGB bereits im Juni dieses Jahres dem zuständigen Ressort die Aufforderung zukommen lassen, ein Covid-19-Kindergeld zu beschließen.
Dass das Land dieser Forderung nun nachgekommen ist und insgesamt 4,5 Millionen Euro für das Covid-Kindergeld Zweck bindet, ist natürlich eine positive Entwicklung.
Im Konkreten können Familien, in denen zumindest ein Elternteil den Job verloren hat oder in den Lohnausgleich überstellt wurde, im Zeitraum zwischen 25. September 2020 und 30. Oktober 2020 um 400 Euro pro minderjähriges Kind ansuchen.
Der ASGB ist überzeugt davon, dass diese Unterstützungsmaßnahme des Landes für Familien gar einigen Betroffenen eine schwere Last von den Schultern nimmt. In Situationen, in denen viele jeden Cent zweimal umdrehen müssen, können 400 Euro nämlich existenzrettend sein. In diesem Zusammenhang muss aber auch die Frage aufgeworfen werden: Was passiert nach dem 30. Oktober? Sollte Covid-19 weiterhin die Wirtschaft und den Arbeitsmarkt belasten, wovon momentan ausgegangen werden muss, dann muss das Land über weitere Familienförderungen nachdenken. Der ASGB wird in dieser Hinsicht am Ball bleiben und zu gegebener Zeit mit weiteren Forderungen aufwarten.

Aktuell

Volksabstimmung jetzt!

Wer hat sich nicht gewünscht, dass „nachher“ nicht alles weiter geht, wie vorher? Aber wie hätte es nicht so weitergehen sollen? Wer am „Weiter so“ interessiert ist, sitzt immer noch am längeren Hebel.
Damit Veränderung möglich wird, wie sich die Mehrheit der Menschen sie wünscht, setzen wir uns seit einem Vierteljahrhundert für mehr Demokratie in Südtirol ein.
Wir haben viel erreicht. Wir Bürgerinnen und Bürger können mit Volksinitiativen selbst gesetzliche Regelungen vorlegen und mit Volksabstimmungen in Kraft setzen und wir können mit dem Referendum ein vom Landtag verabschiedetes Gesetz zurückweisen. Das Beteiligungsquorum, das bisher von ihrer Anwendung abgehalten hat, ist auf ein unschädliches Maß reduziert. Trotzdem tut sich die Zivilgesellschaft noch schwer, die jetzt bestehenden Möglichkeiten zu nutzen.
Wir, du kannst das ändern!
Mit zwei Unterschriften zur Unterstützung von zwei Volksinitiativen:
1. Für eine erleichterte Unterstützung von direktdemokratischen Initiativen (www.dirdemdi.org/de/f37a), wie es die UNO Menschenrechtskommission von Italien verlangt, mit
der Absenkung der Unterschriftenhürde auf das Ergebnis des Bürgerbeteili-gungsprozesses (8.000), aus dem der Gesetzentwurf hervorgegangen ist und auf die im Autonomiestatut für das Referendum vorgesehene Höhe,
der Online-Unterschriftensammlung wie für die Europäische Bürgerinitiative,
der Erweiterung des Kreises der Beglaubigungsberechtigten und
der Verpflichtung zur institutionellen Information.
2. Für eine erleichterte, unabhängige, unparteiische, konsensorientierte Aufbereitung der schwierigen gesellschaftlichen Fragen durch einen Rat ausgeloster Bürgerinnen und Bürger (www.dirdemdi.org/de/dd69), der für die Gesellschaft repräsentativ ist (nach Geschlecht, Alter, Sprachgruppen, Bildungsgrad, Einkommen, Stadt/Land Wohnort). Weltweit finden solche Räte die Antworten, die Parlamente nicht zu geben imstande sind, weil sie mit den Parteien zu Kampfstätten partikularer Interessen verkommen sind. In Island ist es eine neue Verfassung, in Frankreich sind es Antworten auf die drohende Klimakatastrophe, in Deutschland zur Weiterentwicklung der Demokratie, in Kanada zur Notwendigkeit einer Wahlreform, in Irland zur gleichgeschlechtlichen Ehe u.v.a. mehr.
Wenn 13.000 (+2.000 zur Sicherheit) Bürgerinnen und Bürger diese Vorschläge mit ihrer Unterschrift unterstützen, dann können alle Wahlberechtigten in Südtirol 2021 in einer Volksabstimmung entscheiden, ob die Vorschläge Gesetz werden. Bei der Abstimmung gilt ein Beteiligungsquorum von nur noch 25 Prozent und werden alle Wahlberechtigten mit einem Abstimmungsheft sachlich über den Gegenstand und gleichberechtigt mit den Pro- und Kontra-Argumenten informiert.
Die Unterschriften sollen vor allem in den Gemeindehäusern (genauer Ort und Zeit auf dem Anschlagbrett) abgegeben werden. Eine dringende Bitte: Obwohl wir sechs Monate Zeit haben, sollte, wer unterschreiben will, das noch vor Weihnachten machen. Eventuell können wir dann schon vor dem nächsten Sommer abstimmen!
Alle Information über die zwei Volksinitiativen auf der Webseite
www.dirdemdi.org