Aktuell

Speisung des bilateralen Solidaritätsfonds mit ESF-Mitteln begrüßenswert

Der ASGB zeigt sich erfreut über die Tatsache, dass der bilaterale Solidaritätsfonds mit 40 Millionen Euro aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) gespeist wird.
Die Tatsache, dass die Anspruchsberechtigten teilweise monatelang auf die ihnen zustehenden Zahlungen aus der Lohnausgleichskasse warten müssen, ist vom ASGB nicht nur mehrmals kritisiert worden, sondern es sind auch die zuständigen politischen Stellen konkret aufgefordert worden, Mittel zu finden, diesem Umstand Einhalt zu gebieten. Die Landesregierung hat zwar mit den einheimischen Banken eine Konvention abgeschlossen, wonach jene, die Anspruch auf Leistungen aus der Lohnausgleichskasse haben, um einen Vorschuss von 1.400 Euro ansuchen können, dieser Betrag ist für viele Betroffene aber nur ein Tropfen auf dem heißen Stein gewesen. Durch die Aufstockung der Mittel des bilateralen Solidaritätsfonds ist eine raschere Auszahlung zu erwarten. Da römische Mühlen bekanntlich langsam mahlen, ist es umso begrüßenswerter, dass der territoriale bilaterale Solidaritätsfonds dementsprechend aufgewertet wird.

Aktuell

Covid-Kindergeld: Forderung des ASGB endlich umgesetzt

Angesichts der Tatsache, dass viele Eltern unter finanziellen Einbußen aufgrund von Covid-19-bedingter Arbeitslosigkeit oder der Überstellung in die Lohnausgleichskasse leiden, hat der ASGB bereits im Juni dieses Jahres dem zuständigen Ressort die Aufforderung zukommen lassen, ein Covid-19-Kindergeld zu beschließen.
Dass das Land dieser Forderung nun nachgekommen ist und insgesamt 4,5 Millionen Euro für das Covid-Kindergeld Zweck bindet, ist natürlich eine positive Entwicklung.
Im Konkreten können Familien, in denen zumindest ein Elternteil den Job verloren hat oder in den Lohnausgleich überstellt wurde, im Zeitraum zwischen 25. September 2020 und 30. Oktober 2020 um 400 Euro pro minderjähriges Kind ansuchen.
Der ASGB ist überzeugt davon, dass diese Unterstützungsmaßnahme des Landes für Familien gar einigen Betroffenen eine schwere Last von den Schultern nimmt. In Situationen, in denen viele jeden Cent zweimal umdrehen müssen, können 400 Euro nämlich existenzrettend sein. In diesem Zusammenhang muss aber auch die Frage aufgeworfen werden: Was passiert nach dem 30. Oktober? Sollte Covid-19 weiterhin die Wirtschaft und den Arbeitsmarkt belasten, wovon momentan ausgegangen werden muss, dann muss das Land über weitere Familienförderungen nachdenken. Der ASGB wird in dieser Hinsicht am Ball bleiben und zu gegebener Zeit mit weiteren Forderungen aufwarten.