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Superbonus für energetische Sanierungen

Um einen Aufschwung und eine Ankurbelung von Investitionen bei den energetischen Sanierungen zu erwirken, wurde im „DECRETO RILANCIO“ ein Steuerabzug von 110 Prozent vorgesehen. Vorgesehen ist dieser Superbonus für Privatpersonen, die im Zeitraum vom 1. Juli 2020 bis zum 31. Dezember 2021 eine energetische Sanierung vornehmen. Das Guthaben wird in fünf Raten von der Einkommenssteuer abgezogen. Allerdings sind einige Voraussetzungen zu erfüllen; zum Beispiel die Erhöhung der Energieklasse um mindestens zwei Stufen. Die genauen Richtlinien werden erst noch veröffentlicht.

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Über uns – Das Patronat SBR

Das Patronat SBR ist ein eigenständiger Dienstleistungsbetrieb der in den 1980er Jahren aus der Taufe gehoben wurde und kann als Errungenschaft der Gründerväter angesehen werden. Es ist ihnen gelungen, in Anwendung des Autonomiestatutes, die Anerkennung und die Genehmigung auf staatlicher Ebene zu erlangen, Patronatstätigkeit zu verrichten. Erst damit ist es möglich geworden, dass das Patronat SBR eigenständig auftreten kann.
Durch diese Anerkennung auf staatlicher Ebene finden jedoch auch sämtliche Bestimmungen des Staates in diesem Bereich Anwendung. Die Art der zu erbringenden Leistungen sind in entsprechenden Tabellen des Ministeriums festgelegt und umfassen den Bereich der Renten und der Beiträge (z.B. Rentengesuche, Neufestsetzungen, Sozialgeld, Nachkäufe, Zusammenlegungen, Beitragsrichtigstellungen, Gutschrift figurativer Beiträge, Arbeitslosengesuche, Mutterschaftsgesuche, staatliche Familiengelder u.a.m.) und den Bereich der Arbeitsunfälle (inklusive biologischer Schaden).
Außerdem besteht auch eine Konven­tion mit der Verwaltung auf lokaler Ebene und somit kann jeder Bürger beim Patronat die EEVE-Erklärung (einheitliche Einkommens- und Vermögenserklärung)und die FWL-Erklärung (Faktor der wirtschaftlichen Lage) abfassen lassen. Natürlich können über das Patronat auch die Gesuche bei der ASWE (Agentur für soziale und wirtschaftliche Entwicklung) eingereicht werden. Zu diesen zählen u.a. die Gesuche um das Landeskindergeld (ex Familiengeld der Region), das Familiengeld des Landes, das Familiengeld plus, das Pflegegeld, das staatliche Mutterschafts- und Familiengeld, Zuschüsse für die rentenmäßige Absicherung usw.
Offiziell hat das Patronat SBR einen Sitz. Dieser befindet sich in Bozen in der Bindergasse. Nichtsdestotrotz war es schon immer ein Anliegen des ASGB, seine Dienste möglichst flächendeckend auf dem ganzen Land anzubieten. So gibt es heute Mitarbeiter des Patronates jeweils in den Bezirksbüros des ASGB von Meran, Brixen, Bruneck, Schlanders, Neumarkt und Sterzing. Außerdem werden in Zusammenarbeit mit den Sozialsprengeln und verschiedenen Gemeinden Sprechstunden in besonders entlegenen Gebieten angeboten.