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Neuigkeiten bei Sanierungen

FASSADENBONUS - BONUS Facciate

Wer kann abschreiben: Jeder der eine Nettosteuer bezahlt.
Welche Immobilie: Jedes bestehende Gebäude.
Wie hoch ist die Abschreibung: 90 Prozent vom Rechnungsbetrag (kein Höchstbetrag vorgesehen!), aufgeteilt auf zehn Jahre.
Bedingungen: Das Gebäude muss sich in einer „A“, „B“ oder einer gleichgestellten urbanistischen Bauzone befinden. Die Gleichstellung muss mittels einer Erklärung des Bauamtes nachgewiesen werden.
Welche Arbeiten: Erneuerung nur jenes Teiles der Fassade (inklusiv der Balkone und mit Ausnahme der Fenster und Türen) der von öffentlichem Grund aus sichtbar ist. Inbegriffen sind auch Arbeiten zur Erneuerung jedweder an der betroffenen Außenfassade angebrachten Rohre und eventueller Anlagen bzw. Leitungen. Sollte auch eine Erneuerung des Putzes notwendig sein, welche mehr als zehn Prozent der Fläche der Außenfassade ausmacht oder Maßnahmen welche die Dämmeigenschaften verändern, muss gleichzeitig eine Außendämmung nach den staatlich vorgegebenen Bestimmungen und Dämmwerten durchgeführt werden und es besteht die Pflicht einer Meldung an die ENEA.
Baubeginn: Irrelevant, es dürfen aber nur die im Jahr 2020 an die beauftragte Firma überwiesenen Beträge abgeschrieben werden.
Alle anderen Bedingungen sind gleich wie bei den Sanierungsabschreibungen.
Festellung der Zone: Katasterauszug zur Identifizierung der Bauparzelle und Erklärung über die urbanistische Zweckbestimmung vom Bauamt der Gemeinde.
Die Abschreibung gilt erst für die Steuererklärung 2021.

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Superbonus für energetische Sanierungen

Um einen Aufschwung und eine Ankurbelung von Investitionen bei den energetischen Sanierungen zu erwirken, wurde im „DECRETO RILANCIO“ ein Steuerabzug von 110 Prozent vorgesehen. Vorgesehen ist dieser Superbonus für Privatpersonen, die im Zeitraum vom 1. Juli 2020 bis zum 31. Dezember 2021 eine energetische Sanierung vornehmen. Das Guthaben wird in fünf Raten von der Einkommenssteuer abgezogen. Allerdings sind einige Voraussetzungen zu erfüllen; zum Beispiel die Erhöhung der Energieklasse um mindestens zwei Stufen. Die genauen Richtlinien werden erst noch veröffentlicht.