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Mod. 730/2020

Dokumente für die Abfassung der Steuererklärung

Allgemeine Unterlagen
Mod. 730/19, bzw. Redditi 2019
Mod. C.U. 2020 (auch vom Ehepartner/Partner und Kindern)
Mod. C.U. 2020 für Rentner und Arbeitslose wird beim Abfassen des 730 ausgedruckt (Personalausweis mitbringen!)
Bescheinigung Auslandsrente 2019
Erhaltene Unterhaltszahlungen (vom ex Ehepartner für sich selbst – nicht für die Kinder)
Steuernummer Ehepartner und zu Lasten lebende Kinder.
Eigentum
Gebäudekatasterauszug und/oder Grundbesitzbogen (nur bei Änderungen, bzw. erstmaliger Abfassung der Steuererklärung) ;
Zinsbestätigung für das Jahr 2019 der Bank für Hypothekardarlehen für den Kauf der Erstwohnung sowie Kauf- und Darlehensvertrag ; Rechnung des Notars bei Kauf der Erstwohnung im Jahr 2019 sowie eventuell Maklergebühren;
Zinsbestätigung für das Jahr 2019 der Bank für Hypothekardarlehen für den Bau der Erstwohnung sowie den Darlehensvertrag selbst, die Meldung des Baubeginns an die Gemeinde sowie die Rechnungen für den Bau;
Mietverträge;
Bestätigung des Kondominiumsverwalters für Ausgaben für Sanierungsmaßnahmen 2019.
Ausgaben
Ausgaben für den SüdtirolPass, FamilyPass, abo+ sowie SüdtirolPass 65+ (die Bestätigung kann über den Benutzeraccount auf (www.suedtirolmobil.info) heruntergeladen werden);
Medikamente: Kassenbeleg mit Art und Anzahl des Medikamentes und der Steuernummer des Patienten. Kassenbelege ohne Steuernummer können nicht angenommen werden!
Arztspesen und bezahlte Tickets mit eventueller Rückerstattung von Sanitätsfonds (z.b. Mutual Help) und/oder Sanitätsbetrieb;
Rechnungen Physiotherapie;
Lebens- und Unfallversicherung mit genauer Angabe der abschreibbaren Beträge;
Einzahlungsbestätigung Hausfrauenrente;
Freiwillige Weiterversicherung für die Rente;
Einzahlungen für den Nachkauf von Studienjahren, Zusammenlegung von Versicherungszeiten; Rückzahlung nicht zustehender Arbeitslosenunterstützung;
Einzahlungsbestätigung der Sozialbeiträge für Hausangestellte (MAV Inps);
Pflegespesen (Gehälter für Pflegepersonal pflegebedürftiger Familienangehörige);
Begräbnisspesen;
entrichtete Unterhaltszahlungen an den ex Ehepartner (Urteil und Banküberweisung);
Tierarztspesen für Haustiere;
Spendenbestätigung von Organisationen/Vereine, die ins ital. ONLUS-Verzeichnis eingeschrieben sind (ausländische Vereinigungen sind nicht abschreibbar);
Einzahlungen in einen offenen Pensionsfonds (Bestätigung von Bank oder Versicherung) bzw. Zusatzzahlungen in den Laborfonds;
Einzahlungsbestätigungen Mod. F24 Akontozahlungen für das Jahr 2019.
Abschreibung Sanierungsmaßnahmen 2019
Abschreibung bezüglich Haussanierung (36 bzw. 50 Prozent) abzüglich Landesbeiträgen mit der entsprechenden Baukonzession, Meldung Baubeginn an Gemeinde und Amt für Arbeitssicherheit, Rechnungen mit entsprechenden Überweisungen;
Abschreibung betreffend Ankauf von Möbeln und Elektrogeräten, wenn mit den außerordentlichen Sanierungsmaßnahmen im Jahr 2018 begonnen wurde;
Abschreibung bezüglich Energieeinsparungsmaßnahmen (55, bzw. 65 Prozent) mit der entsprechenden Baukonzession, Meldung Baubeginn an Gemeinde und Amt für Arbeitssicherheit, Rechnungen mit entsprechenden Überweisungen, ENEA Meldung;
Ausgaben für die Gartengestaltung (Rechnungen mit Einzahlungsschein) Bonus Verde.
Die Abschreibungen für die Sanierungsmaßnahmen sind überaus komplex und kompliziert. Es können auch noch weitere Unterlagen benötigt werden.
Zusätzliche Abschreibemöglichkeiten für Familien
Spesen für Kinderkrippe (nur für jene, die keinen staatlichen KITA Bonus erhalten haben);
Einzahlungsbelege für Kindergarten und Schulbesuch (auch Privatschulen) und Mensa, Lehrfahrten und Ausflüge; keine Musikschule;
Einzahlungsbestätigung für Mitgliedschaft in Amateursportvereinen zu Lasten lebender Kinder im Alter von fünf bis 18 Jahren;
für zu Lasten lebende Studenten: Mietvertrag lautend auf den Studenten selbst (auch Ausland), Zahlungsbelege der Miete, Einschreibegebühren UNI und Bestätigung über die Studienzeit 2018;
Einzahlung Zusatzrente für zu Lasten lebende Kinder;
SüdtirolPass; Abo+.
Die Liste bietet eine Hilfe um die jeweils erforderlichen Unterlagen zusammenzustellen. Für spezifische Fälle können noch weitere Unterlagen nötig sein. Dies wird gegebenenfalls vor Ort abgeklärt.
C.U. Kinder: Falls die Kinder gearbeitet oder ein Stipendium erhalten haben ist es wichtig deren C.U. bei der eigenen Steuererklärung mitzunehmen. Es muss festgestellt werden, ob die Kinder noch zu Lasten lebend waren (Höchstgrenze bis 24 Jahren 4.000 Euro, darüber 2.840,51 Euro) und außerdem kann es sein, dass die Kinder selbst eine Steuererklärung machen können, bzw. müssen.

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Neuigkeiten bei Sanierungen

FASSADENBONUS - BONUS Facciate

Wer kann abschreiben: Jeder der eine Nettosteuer bezahlt.
Welche Immobilie: Jedes bestehende Gebäude.
Wie hoch ist die Abschreibung: 90 Prozent vom Rechnungsbetrag (kein Höchstbetrag vorgesehen!), aufgeteilt auf zehn Jahre.
Bedingungen: Das Gebäude muss sich in einer „A“, „B“ oder einer gleichgestellten urbanistischen Bauzone befinden. Die Gleichstellung muss mittels einer Erklärung des Bauamtes nachgewiesen werden.
Welche Arbeiten: Erneuerung nur jenes Teiles der Fassade (inklusiv der Balkone und mit Ausnahme der Fenster und Türen) der von öffentlichem Grund aus sichtbar ist. Inbegriffen sind auch Arbeiten zur Erneuerung jedweder an der betroffenen Außenfassade angebrachten Rohre und eventueller Anlagen bzw. Leitungen. Sollte auch eine Erneuerung des Putzes notwendig sein, welche mehr als zehn Prozent der Fläche der Außenfassade ausmacht oder Maßnahmen welche die Dämmeigenschaften verändern, muss gleichzeitig eine Außendämmung nach den staatlich vorgegebenen Bestimmungen und Dämmwerten durchgeführt werden und es besteht die Pflicht einer Meldung an die ENEA.
Baubeginn: Irrelevant, es dürfen aber nur die im Jahr 2020 an die beauftragte Firma überwiesenen Beträge abgeschrieben werden.
Alle anderen Bedingungen sind gleich wie bei den Sanierungsabschreibungen.
Festellung der Zone: Katasterauszug zur Identifizierung der Bauparzelle und Erklärung über die urbanistische Zweckbestimmung vom Bauamt der Gemeinde.
Die Abschreibung gilt erst für die Steuererklärung 2021.