SSG


SSG Parteienverkehr

Aufgrund der aktuellen Lage, der für die Phase 2 vorgesehenen Sicherheitsmaßnahmen und zum Schutz unser aller Gesundheit sind wir vom SSG –Team weiterhin im Homeoffice tätig und sind für euch via Mail oder Telefon erreichbar. Wir hoffen baldmöglichst zur Normalität zurückkehren zu können. Alles Gute, das SSG-Team!
Kontaktdaten:
SSG-Büro:
Bindergasse 30, I- 39100 Bozen
Büro: 0471 308 256
Fax: 0471 308 201
E-Mail: ssg@asgb.org
Petra Nock
Vorsitzende der SSG
Mobil: 389 10 72 073
E-Mail: pnock@asgb.org
Silvia Leider
Mobil: 391 49 29 797
E-Mail: sleider@asgb.org
Cristian Olivo
Mobil: 348 36 48 365
E-Mail: colivo@asgb.org

Dienstleistungen
DGA

Steuererklärungen 2020

Der Termin für die Steuererklärungen Mod. 730 wurde auf Grund der Corona Krise auf Ende September verlängert. Aus technischen Gründen ist es ratsam, das Mod. 730 bis spätestens 25. September in unserem Büro abzufassen. Nach diesem Datum kann nur mehr das Mod. REDDITI, vormals UNICO abgefasst werden. Das Mod. 730 hat für Rentner und Arbeitnehmer den Vorteil, dass das entsprechende Guthaben mit dem nächsten Lohnstreifen bzw. mit der Pension verrechnet wird. Wer noch keinen Termin für das Mod. 730 hat, kann sich telefonisch oder per Mail einen Termin besorgen.
Kontaktadressen
Landesleitung Bozen
Tel. 0471 308 200
e-mail: info@asgb.org
Brixen
Tel. 0472 834 515
e-mail: brixen@asgb.org
Schlanders
Tel. 0473 730 464
e-mail: schlanders@asgb.org
Bruneck
Tel. 0474 554 048
e-mail: bruneck@asgb.org
Sterzing
Tel. 0472 765 040
e-mail: sterzing@asgb.org
Meran
Tel. 0473 878 600
e-mail: meran@asgb.org
Neumarkt
Tel. 0471 812 857
e-mail: neumarkt@asgb.org
Wer muss eine Steuererklärung abfassen?
Arbeitnehmer und Rentner, die Nebeneinkünfte wie Mieten oder Gelder für Gelegenheitsjobs beziehen, müssen auf jeden Fall eine Steuererklärung abfassen um das Gesamteinkommen zu ermitteln und die entsprechende Steuer zu berechnen. Beschäftigte im Haushalt müssen ebenfalls eine Steuererklärung abfassen, da dort keine Steuer in Abzug gebracht wird.
Wer kann eine Steuererklärung abfassen?
Arbeitnehmer und Rentner, die im Jahr 2019 verschiedene Ausgaben im gesundheitlichen Bereich oder andere abschreibbare Spesen (wie aus der abgedruckten Liste ersichtlich) hatten, können eine Steuererklärung abfassen um ein Steuerguthaben zu erzielen. Familien können verschiedene Ausgaben für die Kinder geltend machen. Auf alle Fälle sollten Arbeitnehmer überprüfen, ob auf ihrem Modell CU (certificazione unica) die Steuerfreibeträge für die Kinder richtig verrechnet wurden; mit der Steuererklärung kann man dies richtigstellen. Arbeitnehmer, die im Jahr 2019 nicht das ganze Jahr gearbeitet haben, sollten überprüfen, ob der Steuerausgleich vorgenommen wurde; mit der Abfassung der Steuererklärung kann sich ein Guthaben ergeben. Dasselbe gilt für Jugendliche, die im Sommer gearbeitet oder erst im Laufe des Jahres 2019 das erste Arbeitsverhältnis aufgenommen haben.
Das Mod. REDDITI wird in den Monaten September, Oktober und November abgefasst. Mit diesem Modell können auch Finanzvermögen im Ausland angegeben werden. Das Mod. Redditi kann voraussichtlich bis Ende November 2020 abgefasst werden.