Verbrauchertelegramm

Mehr Transparenz, mehr Rechte: „New Deal“ für Verbraucher

Mit Beginn des neuen Jahres ist die Richtlinie (EU) 2019/2161 zur besseren Durchsetzung und Modernisierung der EU-Verbraucherschutzvorschriften im Einklang mit der digitalen Entwicklung in Kraft getreten, welche die Mitgliedsstaaten nun umsetzen müssen.
Die neue Richtlinie soll es den VerbraucherInnen erleichtern, die Risiken bei Einkäufen über Online-Plattformen besser einzuschätzen. Die Plattformen müssen den Verbraucher darüber informieren, ob es sich bei dem Verkäufer um eine Privatperson oder einen Gewerbetreibenden handelt, und müssen auch darüber aufklären, dass die Verbraucherschutzvorschriften im ersteren Fall nicht gelten. Darüber hinaus müssen die Online-Plattformen auch angeben, ob diese selbst für die Lieferung der gekauften Waren und gegebenenfalls auch für die Abwicklung der Rückgabeverfahren im Falle eines Rücktritts verantwortlich sind. Viele VerbraucherInnen verlassen sich auf Bewertungen, und lassen sich nicht selten durch positive Feedbacks zum Kauf überreden. Allerdings sind nicht alle abgegebenen Bewertungen echt und tatsächlich von einem Verbraucher verfasst. Die neue Richtlinie verbietet es, falsche Bewertungen zu veröffentlichen oder jemanden mit der Veröffentlichung unwahrer Feedbacks zu beauftragen.
Eine weitere Neuerung der Richtlinie betrifft jene VerbraucherInnen, die „Opfer” einer unlauteren Geschäftspraxis, die von der zuständigen Aufsichtsbehörde bereits festgestellt worden ist, werden: Sie können Rechtsbehelfe wie Vertragsauflösung, Preisminderung oder Entschädigung in Anspruch nehmen.

Verbrauchertelegramm

Die Vorteile ein Haushaltsbuch zu führen - und wie es funktioniert

Wer eine langfristige Strategie für mehr finanzielle Sicherheit verfolgt, braucht sich zunächst keine Gedanken über Geldanlagen zu machen. Es bringt mehr, sich mit den tagtäglichen Geldgeschäften auseinanderzusetzen.
Es klingt zwar langweilig, eine Übersicht über seine Ausgaben und Einnahmen zu führen, aber diese Bestandsaufnahme ist nun mal die Basis für einen langfristigen erfolgreichen Umgang mit Geld. Und noch einem Vorurteil ist zu begegnen: Nur weil ich mir jeden Monat aufschreibe, wofür ich mein Geld ausgegeben habe, heißt das ja noch lange nicht, dass ich geizig bin. Im Gegenteil: Weil ich weiß, wie viel ich für welche Dinge im Monat zur Verfügung habe, kann ich im Alltag viel entspannter mit meinem Geld umgehen. Das eigene Geld kann trotzdem gerne ausgegeben werden, nur es ist besser zu wissen wofūr.
Denn gerade für Menschen, die sich ständig darüber wundern, dass sie zu wenig Geld haben, kann so eine Kostenaufstellung sehr wichtig sein. Sie entlarvt überflüssige Ausgaben und hilft dabei, Sparpotenziale zu entdecken. Im besten Fall bleibt so am Ende des Monats mehr übrig. Das zu erkennen, tut jedem gut.
Das Gute am Führen eines Haushaltsbuchs: Man erkennt sofort seine Konsumgewohnheiten, ausgedrückt in Eurobeträgen, und daher schnell vergleichbar. Oder wissen Sie auf Anhieb, wie viel Geld Sie im Monat für Bar-oder Restaurantbesuche zwischendurch ausgeben? Den meisten Menschen ist es einfach zu lästig, solch ein Haushaltsbuch zu führen. Natürlich ist es anstrengend, alle Kassenzettel zu sammeln und die Zahlenkolonnen in ein Buch oder in eine Excel-Datei zu übertragen. Hier hilft das Haushaltsbuch der Verbraucherzentrale Südtirol (VZS) und die entsprechende App.
Beim Einkauf können Ausgaben direkt per Smartphone verbucht, vertaggt und gespeichert werden. Die Auswertung erfolgt dann automatisch in hübschen Grafiken. Spaß macht das den meisten Leuten dann immer noch nicht, aber zumindest muss man nicht mehr mit Zettel und Stift herumhantieren. Außerdem gibt es durch die Anonymität die Sicherheit, dass diese sensiblen Daten vertraulich behandelt werden.
Im Jänner 2020 verwenden mehr als 15.300 NutzerInnen das Haushaltsbuch der VZS und die dazugehörige App.
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