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Neuerungen für Ausgaben des laufenden Jahres (Steuererklärung 2021/2020)

Die Abschreibungen für die außerordentliche Sanierung sowie für die energetische Sanierung im Ausmaß von 50 bzw. 65 Prozent wurden für das Jahr 2020 verlängert. Ebenso wurde der Möbel Bonus sowie der sogenannte „Bonus Verde“ für die Gestaltung von Gärten und Terrassen verlängert.
Neu eingeführt wurde der sogenannte Fassadenbonus in den A und B-Zonen gemäß Bauleitplan; A-Zonen umfassen den historischen Ortskern, B-Zonen umfassen Auffüllzonen. Es geht vor allem um die Verschönerung der Außenfassade eines Gebäudes. Es können Ausgaben für die Reinigung oder den Neuanstrich der Außenfassade von allen Immobilienbesitzern geltend gemacht werden. Die Ausgaben sind zu 90 Prozent abschreibbar und werden auf zehn Jahre aufgeteilt. Handelt es sich bei der Fassadensanierung um Eingriffe, die Auswirkungen auf den Dämmwert haben und mehr als zehn Prozent der gesamten Fläche des Gebäudes betreffen, müssen bei der Erneuerung die vorgeschriebenen Dämmwerte eingehalten werden damit die Abschreibung beansprucht werden kann.

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Wichtige Neuerungen bei abschreibbaren Spesen ab 2020

Um die Nachverfolgbarkeit der ab 2020 getätigten abschreibbaren Spesen zu gewährleisten, ist mit dem Haushaltsgesetz 2020 verfügt worden, dass in bar oder mittels Scheck bezahlte Spesen nicht mehr geltend gemacht werden können. Ausgenommen von dieser Regelung sind Medikamente und medizinische Leistungen des öffentlichen Gesundheitsdienstes, z.B. das „Ticket“, sowie Sehbrillen, Kontaktlinsen und dazugehörige Flüssigkeiten.
Der ASGB macht darauf aufmerksam, dass Verbraucher ab 1. Jänner 2020 ihre Spesen, welche sie ab 2021 abschreiben können, mittels Bank- oder Postüberweisung bzw. Bankomat- oder Kreditkarte bezahlen müssen. Zudem ist die Bezahlbestätigung der Rechnung beizulegen. Ansonsten können die Abschreibungen nicht geltend gemacht werden. In diesem Zusammenhang sei auch nochmal darauf hingewiesen, dass Überweisungen und Kartenzahlungen, die vom Konto- bzw. Karteninhaber getätigt wurden, nur von diesem abschreibbar sind.
Wir bitten, diese wichtigen Neuerungen unbedingt zur Kenntnis zu nehmen und auch im Bekanntenkreis weiterzugeben, da Verbraucher oft auf die Steuerrückvergütungen angewiesen sind und diese vor allem bei hohen Spesen einen wesentlichen Beitrag zum Haushaltsbudget leisten.