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Grundeinkommen und/oder Grundpension

(reddito und/oder pensione di cittadinanza)
Seit Beginn des neuen Jahres kann wieder um das staatliche Grundeinkommen bzw. um die Grundpension angesucht werden. Dabei muss die sogenannte ISEE Erklärung abgefasst werden, die ähnlich wie die EEVE, die Einkommens- und Vermögenssituation einer Familie widerspiegelt. Dabei sind Ersparnisse, Familienvermögen, Grundbesitz, Fahrzeuge usw. anzugeben. Ob Anrecht auf eine staatliche Unterstützung besteht, ist dann aus dem sogenannten ISEE-Wert ersichtlich. Wer eine staatliche Unterstützung erhält verpflichtet sich, Joba­ngebote anzunehmen, die von den Arbeitsvermittlungszentren angeboten werden.
Personen, die über 67 Jahre alt sind, können um die Grundpension ansuchen und müssen keinen Alternativjob annehmen. Allerdings müssen sie in einer Familie leben, in der nur über 67jährige wohnen oder jüngere mitlebende Personen mit einer schwerwiegenden Beeinträchtigung.
Kein Anrecht auf eine Unterstützung haben Personen,
die ein Fahrzeug besitzen, das in den vorhergehenden sechs Monaten zugelassen wurde;
die ein Fahrzeug mit über 1600 CC oder ein Motorrad mit über 250 cc besitzen, das in den letzten zwei Jahren zugelassen wurde;
die bereits eine Unterstützung von Seiten der öffentlichen Hand erhalten: z. B. das Mindesteinkommen, einen Beitrag für die Miete und Wohnnebenkosten oder ein Taschengeld. Diese Unterstützungen sind nicht mit dem „reddito“ bzw. der „pensione di cittadinanza“ vereinbar.

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Steuererklärung Mod. 730/2020 Einkommen 2019

Ab Ende März bis ca. Mitte Juli kann man in unseren Büros wieder das Mod. 730 für das Jahr 2019 abfassen. Dabei gibt es einige Neuerungen:
erstmals kann man auch für die im Jahr 2019 bzw. bis Ende Juni 2020 verstorbenen Angehörigen das Mod. 730 abfassen; dabei wird ein eventuelles Steuerguthaben wie bisher über die Agentur der Einnahmen ausbezahlt;
Kinder bis zum 24. Lebensjahr gelten als zu Lasten lebend, wenn sie im Jahr 2019 ein Einkommen unter 4.000 Euro erzielt haben; für Kinder über 24 Jahren, Ehepartner und andere zu Lasten lebende Familienmitglieder bleibt die Grenze von 2.841,51 aufrecht.
Arbeitnehmer, die nach dem 1. Jänner 1996 ihr erstes Arbeitsverhältnis aufgenommen haben und Sozialbeiträge für nicht abgedeckte Versicherungszeiten eingezahlt haben, können diese mit 50 Prozent, aufgeteilt auf fünf Jahre abschreiben.
Die Ausgaben für den Kauf und die Installation einer Ladestation für Fahrzeuge, die mit Elektrizität betrieben werden, können bis zu 3.000 Euro im Ausmaß von 50 Prozent abgeschrieben werden. Die Abschreibung gilt für Ausgaben im Zeitraum vom 1. März 2019 bis zum 31. Dezember 2021 und wird auf zehn Jahre aufgeteilt.
Die abschreibbaren Ausgaben für Kindergarten und Schule (auch Privatschulen) für Mensa, Lehrfahrten und Ausflüge wurden von 786 auf 800 Euro erhöht.
Ein weitere Neuerung gibt es in der Zuweisung der acht Promille. Werden die Promille dem Staat zugewiesen hat man die Möglichkeit dieses Geld für einen bestimmten Zweck vorzusehen: für den Hunger in der Welt, für Katastrophenhilfe, für den Schulbau, Hilfe für Flüchtlinge oder für das Kulturerbe.
Die genaue Liste für die erforderlichen Dokumente für die Abfassung der Steuererklärung sowie die Öffnungszeiten der Büros werden im nächsten AKTIV veröffentlicht.