Dienstleistungen
DGA
Grundeinkommen und/oder Grundpension
(reddito und/oder pensione di cittadinanza)
Seit Beginn des neuen Jahres kann wieder um das staatliche Grundeinkommen bzw. um die Grundpension angesucht werden. Dabei muss die sogenannte ISEE Erklärung abgefasst werden, die ähnlich wie die EEVE, die Einkommens- und Vermögenssituation einer Familie widerspiegelt. Dabei sind Ersparnisse, Familienvermögen, Grundbesitz, Fahrzeuge usw. anzugeben. Ob Anrecht auf eine staatliche Unterstützung besteht, ist dann aus dem sogenannten ISEE-Wert ersichtlich. Wer eine staatliche Unterstützung erhält verpflichtet sich, Jobangebote anzunehmen, die von den Arbeitsvermittlungszentren angeboten werden.
Personen, die über 67 Jahre alt sind, können um die Grundpension ansuchen und müssen keinen Alternativjob annehmen. Allerdings müssen sie in einer Familie leben, in der nur über 67jährige wohnen oder jüngere mitlebende Personen mit einer schwerwiegenden Beeinträchtigung.
Personen, die über 67 Jahre alt sind, können um die Grundpension ansuchen und müssen keinen Alternativjob annehmen. Allerdings müssen sie in einer Familie leben, in der nur über 67jährige wohnen oder jüngere mitlebende Personen mit einer schwerwiegenden Beeinträchtigung.
Kein Anrecht auf eine Unterstützung haben Personen,
die ein Fahrzeug besitzen, das in den vorhergehenden sechs Monaten zugelassen wurde;
die ein Fahrzeug mit über 1600 CC oder ein Motorrad mit über 250 cc besitzen, das in den letzten zwei Jahren zugelassen wurde;
die bereits eine Unterstützung von Seiten der öffentlichen Hand erhalten: z. B. das Mindesteinkommen, einen Beitrag für die Miete und Wohnnebenkosten oder ein Taschengeld. Diese Unterstützungen sind nicht mit dem „reddito“ bzw. der „pensione di cittadinanza“ vereinbar.