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Steuerbonus ab Juli 2020: Wer hat Anrecht darauf?

Am 23.01.2020 hat die Regierung das Dekret zur Senkung der Steuerlast für lohnabhängig Beschäftigte genehmigt – Rentner haben kein Anrecht auf den Steuerbonus 2020. Der Steuerbonus greift ab Juli 2020 – nach ersten Einschätzungen werden ca. 150.000 Südtiroler davon profitieren.
Für Geringverdiener, also für jene, die ein Einkommen unter 8.200 Euro vorweisen und somit bereits von der Einkommenssteuer befreit sind, ändert sich nichts.
Den Empfängern von Gehältern, die zwischen 8.200 Euro und 26.600 Euro liegen, - also jenen, die aktuell den Anspruch auf den Renzi Bonus haben – wird dieser auf 100 Euro aufgestockt.
Interessant ist der Steuerbonus 2020 vor allem für die Beschäftigten, die zwischen 26.600 Euro und 28.000 Euro verdienen. Bislang hatte diese Einkommensgruppe kein Anrecht auf Steuererleichterungen, ab Juli beträgt diese satte 100 Euro monatlich.
Auch die Einkommen, die zwischen 28.000 Euro und 35.000 Euro liegen, können sich über den Steuerbonus freuen. Er vermindert sich progressiv je nach Höhe der Einkommen und beträgt zwischen 100 und 80 Euro.
Für Arbeitnehmer, welche Einkommen zwischen 35.000 und 40.000 Euro beziehen, reduziert sich der Bonus schneller. Während Einkommensempfänger von 35.000 Euro jährlich ab Juli immerhin mit 80 Euro mehr im Monat rechnen können, reduziert sich dieser Betrag auf 0,00 Euro für Einkommensempfänger ab 40.000 Euro jährlich.

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Grundeinkommen und/oder Grundpension

(reddito und/oder pensione di cittadinanza)
Seit Beginn des neuen Jahres kann wieder um das staatliche Grundeinkommen bzw. um die Grundpension angesucht werden. Dabei muss die sogenannte ISEE Erklärung abgefasst werden, die ähnlich wie die EEVE, die Einkommens- und Vermögenssituation einer Familie widerspiegelt. Dabei sind Ersparnisse, Familienvermögen, Grundbesitz, Fahrzeuge usw. anzugeben. Ob Anrecht auf eine staatliche Unterstützung besteht, ist dann aus dem sogenannten ISEE-Wert ersichtlich. Wer eine staatliche Unterstützung erhält verpflichtet sich, Joba­ngebote anzunehmen, die von den Arbeitsvermittlungszentren angeboten werden.
Personen, die über 67 Jahre alt sind, können um die Grundpension ansuchen und müssen keinen Alternativjob annehmen. Allerdings müssen sie in einer Familie leben, in der nur über 67jährige wohnen oder jüngere mitlebende Personen mit einer schwerwiegenden Beeinträchtigung.
Kein Anrecht auf eine Unterstützung haben Personen,
die ein Fahrzeug besitzen, das in den vorhergehenden sechs Monaten zugelassen wurde;
die ein Fahrzeug mit über 1600 CC oder ein Motorrad mit über 250 cc besitzen, das in den letzten zwei Jahren zugelassen wurde;
die bereits eine Unterstützung von Seiten der öffentlichen Hand erhalten: z. B. das Mindesteinkommen, einen Beitrag für die Miete und Wohnnebenkosten oder ein Taschengeld. Diese Unterstützungen sind nicht mit dem „reddito“ bzw. der „pensione di cittadinanza“ vereinbar.