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Büro Neumarkt

Terminvereinbarung für die Abfassung der Steuerklärungen Mod 730/2020

Die Mitarbeiter des ASGB-Bezirksbüros Neumarkt teilen allen Interessierten mit, dass auch heuer wieder eine Terminvereinbarung für die Abfassung der Steuererklärungen notwendig ist.
Die ASGB-Mitglieder, welche die Steuererklärung Mod 730/2020 im Büro Neumarkt abfassen wollen, sind gebeten, bereits frühzeitig einen Termin telefonisch zu vereinbaren. So können Wartezeiten vermieden werden.
Aus organisatorischen Gründen werden die Anmeldungen beginnend mit 27. März 2020 immer Freitags von 08.30 bis 11.30 Uhr unter der Telefonnummer 0471 812857 entgegengenommen.
Terminvereinbarungen sind auch per Mail an mdibiasi@asgb.org möglich.

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DGA

Steuerbonus ab Juli 2020: Wer hat Anrecht darauf?

Am 23.01.2020 hat die Regierung das Dekret zur Senkung der Steuerlast für lohnabhängig Beschäftigte genehmigt – Rentner haben kein Anrecht auf den Steuerbonus 2020. Der Steuerbonus greift ab Juli 2020 – nach ersten Einschätzungen werden ca. 150.000 Südtiroler davon profitieren.
Für Geringverdiener, also für jene, die ein Einkommen unter 8.200 Euro vorweisen und somit bereits von der Einkommenssteuer befreit sind, ändert sich nichts.
Den Empfängern von Gehältern, die zwischen 8.200 Euro und 26.600 Euro liegen, - also jenen, die aktuell den Anspruch auf den Renzi Bonus haben – wird dieser auf 100 Euro aufgestockt.
Interessant ist der Steuerbonus 2020 vor allem für die Beschäftigten, die zwischen 26.600 Euro und 28.000 Euro verdienen. Bislang hatte diese Einkommensgruppe kein Anrecht auf Steuererleichterungen, ab Juli beträgt diese satte 100 Euro monatlich.
Auch die Einkommen, die zwischen 28.000 Euro und 35.000 Euro liegen, können sich über den Steuerbonus freuen. Er vermindert sich progressiv je nach Höhe der Einkommen und beträgt zwischen 100 und 80 Euro.
Für Arbeitnehmer, welche Einkommen zwischen 35.000 und 40.000 Euro beziehen, reduziert sich der Bonus schneller. Während Einkommensempfänger von 35.000 Euro jährlich ab Juli immerhin mit 80 Euro mehr im Monat rechnen können, reduziert sich dieser Betrag auf 0,00 Euro für Einkommensempfänger ab 40.000 Euro jährlich.