Pensplan Infopoint
Zusatzrentenfonds

Erfreuliches Urteil des Verfassungsgerichtshofes

Der Verfassungsgerichtshof hat mit dem am 03. Oktober 2019 hinterlegten Urteil 218/2019 einer massiven steuerlichen Ungleichbehandlung bei der Auszahlung der im geschlossenen Zusatzrentenfonds angereiften Positionen zwischen öffentlich Bediensteten und Bediensteten im privaten Sektor Einhalt geboten. Der ASGB zeigt sich äußerst erfreut über diesen Umstand.
Die italienische Regierung hat im Jahr 2005 zur Förderung des Zusatzrentensystems verfügt, dass Bedienstete im Privatsektor ab 2007 bei der Auszahlung ihrer angereiften Position im Zusatzrentenfonds eine Ersatzsteuer von nur mehr 15 Prozent entrichten müssen, welche sich zudem ab dem 16. Mitgliedsjahr um jährlich 0,3 Prozent bis auf den Mindestsatz von 9 Prozent verringern kann. Bei den öffentlich Bediensteten wurde hingegen für den Zeitraum von Anfang 2007 bis Ende 2017 die weniger vorteilhafte ursprüngliche Besteuerung beibehalten. Das heißt, dass das in diesem Zeitraum angereifte Kapital bei einmaliger Auszahlung der getrennten Besteuerung von mindestens 23 Prozent unterliegt (dieselbe Besteuerung wie bei Abfertigungen, die im Betrieb anreifen), während bei einer Auszahlung als periodische Rentenleistung sogar der noch nachteilhaftere progressive Steuersatz angewandt wird, so wie auch Löhne und Gehälter besteuert werden. Der progressive Steuersatz beginnt mit 23 Prozent und steigt in Stufen, je nach Höhe des Einkommens, mit 27, 38, 41 und 43 Prozent weiter an. Erst ab 2018 wurde verfügt, dass für das ab demselben Jahr eingezahlte Kapital auch für die öffentlich Bediensteten dasselbe Modell wie bei den Privatangestellten gelten soll. Nichtsdestotrotz wurde das Kapital der Angestellten im öffentlichen Sektor im 11-Jahreszeitraum 2007-2017 viel höher besteuert, als jenes für die Angestellten im privaten Sektor.
Diese Ungleichbehandlung ist dem ASGB schon lange sauer aufgestoßen. Auch die Mitglieder haben sich massiv über diese diskriminierenden Besteuerungsdifferenzen beklagt. Demnach ist es natürlich begrüßenswert, dass der Verfassungsgerichtshof mit Urteil 218/2019 festgestellt hat, dass diese Differenzen den steuerlichen Gleichheitsgrundsatz verletzen und das angereifte Kapital der öffentlich Bediensteten im Bezugszeitraum 2007-2017 nach den gleichen Kriterien besteuert werden muss, wie für Privatangestellte.
Der Gesetzgeber steht jetzt in der Pflicht dem Urteil des Verfassungsgerichtshofes Rechnung zu tragen. Der ASGB fordert, dass auch für jene im öffentlichen Dienst, denen bereits ihr im Zusatzrentenfonds angereiftes Kapital ausbezahlt wurde – sei es als einmalige Leistung oder periodisch – Neuberechnungen angestellt werden und die „zu viel bezahlte Steuer“ ausbezahlt wird. Wir werden die Entwicklung im Auge behalten und die Öffentlichkeit über die weiteren Entwicklungen informieren.

Aus den Gewerkschaften
ASGB - Landesbedienstete

Interview mit Frau Michela Morandini, Gleichstellungsrätin in Südtirol

Die Gleichstellungsrätin informiert und berät Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die aufgrund ihres Geschlechtes eine Diskriminierung am Arbeitsplatz erfahren.
Gleichstellungrätin Michela Morandini
ASGB: Liebe Michela, im September 2019 wurdest in deinem Amt als Gleichstellungsrätin bestätigt. Zuallererst herzlichen Glückwunsch dazu. Wir freuen uns sehr darüber. Welche Ziele hast du für dein Amt für die nächsten fünf Jahre gesetzt?
Frau Dr. Morandini: Da gibt es selbstverständlich mehrere. Die Nachfrage an der Beratungs- und Mediationstätigkeit steigt weiterhin an. Es ist mir ein großes Anliegen, diese Tätigkeiten südtirolweit garantieren zu können. Bis jetzt ist es aufgrund der fehlenden Personalressourcen nicht möglich. Das heißt, dass diese Dienstleistungen in den nächsten fünf Jahren ausgeweitet werden. Zudem möchte ich in den nächsten fünf Jahren vermehrt Informations- und Sensibilisierungskampagnen zum Thema der geschlechterbasierten Diskriminierung im Netzwerk durchführen. Ein weiteres wichtiges Anliegen ist für mich, mit allen Akteuren auf dem Territorium am Thema Mobbing weiterzuarbeiten, um die betroffenen Personen zu unterstützen.
ASGB: In welchen Bereichen hast du in deiner bisherigen Tätigkeit als Gleichstellungsrätin die größten Diskriminierungen gesehen, wo absolut Handlungsbedarf besteht?
Frau Dr. Morandini: Auch heuer gibt es wieder drei „Topthemen“ in den Beratungen: Mobbing, also multiple Diskriminierungen am Arbeitsplatz; Diskriminierungen zum Thema der Vereinbarkeit Familie und Beruf und die Kündigungen der Mütter innerhalb des ersten Lebensjahres des Kindes. Sexuelle Übergriffe am Arbeitsplatz ist das nächste wichtige Thema. Diese Themen definieren mit den klassischen Themen zur Gleichstellung, z. B. den Gender pay gap, den Handlungsbedarf.
ASGB: In deinem Jahresbericht hast du Mobbing am Arbeitsplatz als Topthema angegeben. Wie können sich die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer davor schützen?
Frau Dr. Morandini: Schützen im Sinne von vermeiden bzw. präventiv agieren ist für die Betroffenen oft schwierig. Vielmehr kommt den Unternehmerinnen und Unternehmern mit der Schaffung einer von Respekt und Wertschätzung geprägten Unternehmens- und Kommunikationskultur eine wichtige präventive Rolle zu.
Viele Betroffene merken früh, dass etwas nicht stimmt, allerdings wird ihnen erst später bewusst, dass sie Opfer von Mobbing sind. Es geht um die Frage, was Betroffene tun können, wenn es ihnen bewusst wird. Wichtig ist, dass sich Personen frühzeitig melden, sich professionelle Hilfe suchen und sich „Verbündete“ am Arbeitsplatz suchen. Zudem ist ein klares Auftreten bzw. sich zur Wehr setzen, besonders in der Anfangsphase wichtig. Dafür muss man aber gestärkt werden. Sich Unterstützung vom Vorgesetzten holen, selbstverständlich wenn dieser nicht der Mobber ist, ist zudem wichtig. Hilfreich ist auch ein „Tagebuch“ zu führen, indem die Vorkommnisse dokumentiert werden. Speziell in der Phase, in der mit dem Arbeitgeber kommuniziert wird, ist eine solche Dokumentation wichtig. Es muss klar hervorgehen, dass es sich nicht um „zufällige“, „scherzhafte“, „nicht ernstzunehmende“ Einzelereignisse handelt, sondern um mehrere diskriminierende Verhaltensweisen über einen längeren Zeitraum hinweg, die darauf abzielen, die Arbeitnehmerin oder den Arbeitnehmer zu schädigen.
ASGB: Zu dir kommen auch die Angestellten vom öffentlichen Bereich. Was könnte man im öffentlichen Bereich an Arbeitsgestaltung verbessern?
Frau Dr. Morandini: Zirka die Hälfte meiner Klientinnen und Klienten arbeiten im öffentlichen Bereich. Bei den meisten geht es dabei um das Thema Mobbing. Dabei bemerke ich oft, dass ein ungelöster Konflikt Auslöser für die weitere Entwicklung ist und die Führungskräfte nicht frühzeitig eingegriffen haben. Führungskräfte müssten meiner Meinung nach bestärkt werden, frühzeitig und somit präventiv zu intervenieren.
Ein weiteres Thema in meinen Sprechstunden ist die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Die Situation im öffentlichen Dienst ist dabei sicher gut, allerdings noch ausbaufähig. Neben der Möglichkeit der Teilzeit sollten weitere Formen flexibler Arbeitszeitgestaltung eingeführt werden.
ASGB: Als ASGB haben wir schon des Öfteren sehr gut zusammengearbeitet. Was würdest du gerne unseren Mitgliedern mit nach Hause geben?
Frau Dr. Morandini: Wichtig ist es, dass sich die Personen frühzeitig melden. Die Sprechstunden sind kostenlos und können auch anonym in Anspruch genommen werden. Keine Intervention meinerseits passiert ohne Absprache und Einverständnis der Klienten oder des Klienten. Zudem ist die Gleichstellungsrätin in Fällen von individuellen und/oder kollektiven Diskriminierungen klageberechtigt.
Vielen Dank für die Zusammenarbeit!
Weitere Info zu den Tätigkeiten
der Gleichstellungsrätin finden Sie unter:
www.gleichstellungsraetin-bz.org