Dienstleistungen

Babybonus 2019

Das NISF/INPS erinnert daran, dass für den Anspruch des Babybonus 2019 die ISEE bis spätesten 31. Dezember 2019 erneuert werden muß.

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Patronat

Familienzulagen

Als Familienzulage wird jenes Familiengeld bezeichnet, welches monatlich über den Lohnstreifen ausbezahlt wird.
Das Ansuchen wird jährlich mit 01. Juli erneuert, wobei das Einkommen mitzuteilen ist. Zum Beispiel wird für die Ansuchen im Bezugszeitraum 01. Juli 2019 bis 30. Juni 2020 das Einkommen des Jahres 2018 angegeben.
Das Einkommen muss mindestens zu 70 Prozent aus einem lohnabhängigen Einkommen bestehen.
Anrecht auf die Familienzulage haben Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst und in der Privatwirtschaft, wenn sie folgende Angehörige zu Lasten lebend auf dem Familienbogen aufscheinen haben:
Ehepartner;
minderjährige Kinder oder denen gleichgestellte;
Kinder mit einer Invalidität von mehr als 74 Prozent;
arbeitsunfähige Geschwister;
zu Lasten lebende Enkel (unter gewissen Voraussetzungen).
Familien mit mehr als vier Kindern unter 26 Jahren steht die Familienzulage bis zum 21. Lebensjahr des Kindes zu, sofern die volljährigen Kinder noch studieren. Die Familienzulage steht auch Rentnern und Empfängern der Arbeitslosenunterstützung NASPI zu, sofern sie die oben angeführten Voraussetzungen erfüllen.
Die Familienzulage darf nur von einem Elternteil oder Vormund beantragt werden und kann bis zu fünf Jahren rückwirkend beantragt werden.
Der zustehende Betrag der Familienzulage wird anhand nationaler Tabellen bemessen. Ausschlaggebend für das Ausmaß der Unterstützung sind die Einkommen der Familie und die Anzahl der Familienmitglieder.
Am 18. Juli 2019 wurde vom Fürsorgeinstitut NISF/INPS eine Mitteilung veröffentlicht, laut der bei den Ansuchen um die Familienzulagen, das Landeskindergeld, sowie das Landesfamiliengeld als Einkommen im Antrag anzugeben sind.
Da ein Großteil der Südtiroler Familien in den Genuss dieser Familienunterstützungen kommen, kann das bei vielen zu Reduzierungen der Familienzulage führen. Der ASGB und auch die politischen Vertreter sind natürlich gewillt dem nachzugehen und hier eine Klärung in Rom zu erhalten, sodass unsere lokale Unterstützung der Familien nicht zu Nachteilen bei gesamtstaatlichen Familienbeiträgen führt.
Klärungen dazu waren bei Redaktionsschluss noch nicht vorhanden.