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Altersrente: Voraussetzungen bleiben für 2021 und 2022 unverändert
Erst kürzlich (GU Nr. 267 vom 14.11.2019) wurde das entsprechende Ministerialdekret veröffentlicht. Es ist offiziell, es ändert sich nichts bei der Altersrente: die derzeit geltenden Voraussetzungen bleiben auch für 2021 und 2022 unverändert.
Die Angleichung der Voraussetzungen für den Antritt der Altersrente mit der Lebenserwartung hat im Jahr 2019 dazu geführt, dass sowohl Männer und Frauen bis zu ihrem 67. Lebensjahr arbeiten müssen (dabei müssen sie mindestens 20 Beitragsjahre aufweisen). Das Erreichen des 67. Lebensjahres als Voraussetzung für die Altersrente gilt auch für 2020. Für das darauffolgende Biennium 2021-2022 wurde erwartet, dass als Voraussetzung zum Rentenantritt für die Altersrente ein weiterer Monat dazu kommt, dass man die Altersrente also erst mit 67 Jahren und einem Monat antreten kann.
Warum wurde aber eine Erhöhung des Rentenantrittsalters gestoppt?
Die Angleichung der Voraussetzungen für den Antritt der Altersrente mit der Lebenserwartung hängt vom nationalen Statistikinstitut Istat zusammen, welches jedes Biennium die voraussichtliche Lebenserwartung der Bevölkerung im Vergleich zum vorhergehenden Biennium berechnet. Dabei ist herausgekommen, dass die Lebenserwartung zwar leicht gestiegen ist, der Anstieg aber nicht ausreicht um eine Erhöhung des Rentenantrittsalters zu rechtfertigen.