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Arbeitsverträge – ein kurzer Überblick

Das italienische Arbeitsrecht sieht derzeit eine ganze Reihe von möglichen Vertragsformen vor, die ein Arbeitsverhältnis regeln können. Jede Variante hat verschiedene Merkmale, die sich an die jeweiligen Ansprüche und Gegebenheiten anpassen, sodass doch ein weites Spektrum der Arbeitswelt damit abgedeckt ist. In Südtirol werden derzeit alle gängigsten Arbeitsvertragsformen angewandt.
Der größte Unterschied zwischen den einzelnen Vertragsformen bezieht sich darauf, ob ein Vertrag befristet oder unbefristet ist, sowie ob es sich um einen Vollzeit- oder Teilzeitjob handelt. Andere Details wie etwa Entlohnung, Urlaub, Ruhezeiten werden hingegen unabhängig vom Arbeitsvertrag geregelt und bestimmt. Arbeitsverträge regeln den Umgang miteinander am Arbeitsplatz und die Verfassung schreibt eigentlich vor, dass man z.B. niemanden wegen des Geschlechts diskriminieren darf. Trotz Equal Pay Day und Equal Pension Day gibt es aber dennoch Unterschiede in der vertraglichen Absicherung von Frauen im Vergleich zu Männern. So versuchen immer noch Arbeitgeber, das Problem der Schwangerschaft von Mitarbeiterinnen, von vorn herein vertraglich in den Griff zu bekommen.
In Zeiten, wo in Italien immer noch die Flexibilisierung des Arbeitsmarktes zu den großen Wirtschaftsthemen gehören, lässt sich ein neuer Trend in Sachen Anwendung von Arbeitsverträgen feststellen, weg von befristeten und mehr hin zu den unbefristeten Arbeitsverhältnissen. Dies stellt im Sinne der Gewerkschaften eine gute Nachricht dar. Befristete Arbeitsverträge sind problematisch für die Gesellschaft, zumindest für unsere, denn in Übersee zum Beispiel sind befristete Arbeitsverhältnisse vielfach die Regel. Bei uns verursachen sie hingen Planungsunsicherheit bei jungen Leuten, die sich dann womöglich nicht trauen, wichtige Entscheidungen im Leben zu treffen, weil sie wirtschaftlich auf wackeligen Beinen stehen.
Ein Umkehrtrend scheint in Südtirol aber, wie oben geschrieben, erkennbar zu sein. Dies, vereint mit mehr Rechtsbewusstsein und Wissen über die eigene rechtliche Grundlage am Arbeitsplatz, sollte den aktiven Generationen von Arbeitnehmern mehr Verhandlungsstärke und mehr Selbstbewusstsein in der Arbeitswelt geben.

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Die gängigsten Fragen zum Thema Arbeitsverträge kurz und verständlich erklärt

Wie wichtig ist es, dass ein Arbeitnehmer seinen Arbeitsvertrag genau kennt?
Der Arbeitsvertrag bildet die rechtliche Grundlage, deshalb sollte jeder Arbeitnehmer seinen Arbeitsvertrag genau kennen. Wie ist meine Einstufung? Entspricht diese meiner Qualifikation? Ist der Vertrag unbefristet oder befristet? Besonders junge Arbeitnehmer unterschreiben oft von jetzt auf gleich, ohne sich mit ihrem Arbeitsvertrag genauer auseinanderzusetzen.
Wer entscheidet, welchen Vertrag er erhält: er selber, der Arbeitgeber oder wird verhandelt?
Grundsätzlich ist es natürlich so: Wenn der Arbeitnehmer nicht verhandelt, dann entscheidet der Arbeitgeber, welchen Vertrag der Arbeitnehmer erhält. Deshalb sollten bereits vor Einstellung die wichtigsten Punkte geklärt werden. Vor Unterzeichnung des Arbeitsvertrags ist es ratsam, den Inhalt genau zu überprüfen und gegebenenfalls nachzuverhandeln.
Wie unterscheiden sich Arbeitsverträge von Lehrlingen von jenen normaler Arbeitnehmer?
Der Lehrvertrag ist eine Sonderform des Arbeitsverhältnisses und muss zwingend schriftlich abgeschlossen werden. Ein Arbeitsvertrag von normalen Arbeitnehmern hingegen kann auch nur mündlich bestehen, sofern es sich nicht um einen Teilzeitvertrag oder einen befristeten Arbeitsvertrag handelt. Der Lehrvertrag muss außerdem einige zusätzliche Elemente enthalten. Verpflichtend ist z.B., dass der Vertrag einen Ausbildungsplan enthalten muss. Auch ein Ausbilder muss ernannt werden, der für die betriebliche Ausbildung des Lehrlings verantwortlich ist.
Welchen besonderen Schutz genießen Lehrlinge?
Während der Lehrzeit genießen die Lehrlinge einen besonderen Schutz: Eine vorzeitige Auflösung durch den Arbeitgeber ist nur schwer möglich. Die Lehrbetriebe sind grundsätzlich verpflichtet, allen Lehrlingen die Möglichkeit zu geben, ihre Ausbildung abzuschließen. Sie können nur aus triftigen Grund, das heißt bei einer schwerwiegenden Verfehlung des Lehrlings, oder mit objektivem Grund, wenn der Betrieb z.B. in eine finanzielle Notlage gerät, entlassen werden.
Werden Lehrlinge geschult auch Arbeitsverträge zu kennen und Lohnstreifen lesen zu können?
Mittlerweile gibt es immer mehr Lehrer an den Berufsschulen, die erkennen, wie wichtig die Schulung der Lehrlinge bzgl. Arbeitsverträge und Lohnstreifen ist. Die ASGB Jugend bietet solche Schulungen zum Thema Arbeitsrecht kostenlos an, und es freut uns sehr, dass dieses Angebot von den Berufsschulen immer öfter in Anspruch genommen wird.