Aus den Gewerkschaften
Energiewerker
Kollektivvertrag unterzeichnet
Der Entwurf über die Vertragserneuerung 2019 - 2021 wurde unterzeichnet: es ist eine Lohnerhöhung von insgesamt 124 Euro vorgesehen
Die wichtigsten Details
Nach sechs Monaten intensiver Verhandlungsphase wurde in den Nachtstunden vom 9. Oktober 2019 in Rom der Entwurf über die Vertragserneuerung unterzeichnet, der für die nächsten drei Jahre 2019 - 2021 gültig ist. Der nationale Kollektivvertrag der Elektrowerker ist mit 31. Dezember 2018 verfallen und wurde nun neu verhandelt.
Durchschnittlich beträgt die Inflationsanpassung des Grundgehaltes 104 Euro und wird in drei Tranchen ausgezahlt: 39 Euro mit Wirkung 1. November 2019; 35 Euro mit Wirkung 1. September 2020; 30 Euro mit Wirkung 1. Juni 2021.
Zudem ist mit Wirkung 1. November 2019 eine Einmalzahlung (UNA TANTUM) von 100 Euro fällig.
Mit Jänner 2020 wird die Produktionsprämie um 15 Euro erhöht.
Wird am Ende des Geltungszeitraumes dieses Vertrages eine höhere Inflation festgestellt, so erfolgt eine entsprechende Ausgleichszahlung auf das Grundgehalt. Trifft das Gegenteil zu und die effektiv erhobene Inflation fällt niedriger aus, so wirkt sich dies nur auf die Produktionsprämie aus. Mit diesem Abkommen steigt der Beitragswert um 2.664 Euro, das bedeutet, dass durch die erreichten Gehaltserhöhungen der Gesamtumfang der Pflichtbeiträge am Ende des Geltungszeitraumes um 2.664,00 Euro höher liegen wird.
In Bezug auf die vertragsbedingten Welfare-Leistungen werden die Einzahlungen in den Ergänzungsfonds um 5 Euro für jeden Angestellten erhöht.
Neuangestellte haben die Entscheidungsfreiheit über die dienstaltersbedingten Vorrückungen (scatti di anzianità), sie können sie mit einer Mehrbewertung von 20 Prozent in einen Zusatzrentenfonds einzahlen.
Durchschnittlich beträgt die Inflationsanpassung des Grundgehaltes 104 Euro und wird in drei Tranchen ausgezahlt: 39 Euro mit Wirkung 1. November 2019; 35 Euro mit Wirkung 1. September 2020; 30 Euro mit Wirkung 1. Juni 2021.
Zudem ist mit Wirkung 1. November 2019 eine Einmalzahlung (UNA TANTUM) von 100 Euro fällig.
Mit Jänner 2020 wird die Produktionsprämie um 15 Euro erhöht.
Wird am Ende des Geltungszeitraumes dieses Vertrages eine höhere Inflation festgestellt, so erfolgt eine entsprechende Ausgleichszahlung auf das Grundgehalt. Trifft das Gegenteil zu und die effektiv erhobene Inflation fällt niedriger aus, so wirkt sich dies nur auf die Produktionsprämie aus. Mit diesem Abkommen steigt der Beitragswert um 2.664 Euro, das bedeutet, dass durch die erreichten Gehaltserhöhungen der Gesamtumfang der Pflichtbeiträge am Ende des Geltungszeitraumes um 2.664,00 Euro höher liegen wird.
In Bezug auf die vertragsbedingten Welfare-Leistungen werden die Einzahlungen in den Ergänzungsfonds um 5 Euro für jeden Angestellten erhöht.
Neuangestellte haben die Entscheidungsfreiheit über die dienstaltersbedingten Vorrückungen (scatti di anzianità), sie können sie mit einer Mehrbewertung von 20 Prozent in einen Zusatzrentenfonds einzahlen.