Aus den Gewerkschaften
Öffentlicher Dienst

Neues vom Bereichsübergreifenden Kollektivvertrag

Der Teilvertrag für die Erneuerung des bereichsübergreifenden Kollektivvertrages für den Dreijahreszeitraum 2019-2021 wurde unterzeichnet.
Betroffen von diesem Vertrag sind das Personal: der Landesverwaltung, der Gemeinden, der Senioren­wohnheime und Bezirksgemeinschaften, des Landesgesundheitsdienstes, dem Institut für sozialen Wohnbau, dem Verkehrsamt Bozen und der Kurverwaltung Meran.
Das zustandekommen dieses Vertrages ist vor allem der Verdienst der vielen Bediensteten, die an den zwei großen Kundgebungen in Bozen vor dem Landtag teilgenommen haben. Dadurch konnte der Druck gegenüber der Landesregierung aufgebaut werden, um eine ausreichende Finanzierung zu erreichen. Nach langwierigen Verhandlungen zwischen den Gewerkschaften und der öffentlichen Verhandlungsdelegation, konnte nun ein erster Teilvertrag ausgearbeitet werden. Dieser wurde vorunterzeichnet, muss demnächst von der Landesregierung genehmigt werden und kann dann endgültig unterschrieben werden.
Die Erhöhungen in diesem ersten Teilvertrag ergeben sich aus den folgenden drei Vertragsinstituten:
Inflationsausgleich (IPCA)
Leistungsprämie
Zweisprachigkeits- oder Lehrberufszulage
Inflationsausgleich (IPCA)
Erhöhung von 0,9 Prozent ab 01.01.2019 berechnet auf Grundgehalt der 4. Vorrückung der oberen Besoldungsstufe und der Sonderergänzungszulage. Der daraus resultierende Betrag erhöht die Sonderergänzungszulage.
Erhöhung von 1 Prozent ab 1.1.2020 laut obiger Anwendung
Leistungsprämie
Die jeweiligen Fonds für die Leistungsprämie werden ab 2019 um ca. 60 Prozent erhöht. Diese Erhöhung wird innerhalb März ausbezahlt.
Zweisprachigkeits- oder Lehrberufszulage
Dem Personal, bei welchem ein Zweisprachigkeitsnachweis Voraussetzung für die Aufnahme ist, wird ab 01.01.2020 eine Zweisprachigkeitszulage 13 mal jährlich ausbezahlt:
Nachweis D: 51,50 Euro
Nachweis C: 56,65 Euro
Nachweis B: 79,31 Euro
Nachweis A: 88,58 Euro
Wer einen höheren Zweisprachigkeitsnachweis besitzt, muss dies schriftlich mitteilen und erhält ab dem darauffolgenden Monat den höheren Betrag ausbezahlt. (z.B. 3. Funktionsebene mit Nachweis B erhält 79,31 anstatt der 51,50 Euro).
Dem Personal des Bildungsbereiches wird ab 01.01.2020 eine Lehrberufszulage 12 mal jährlich ausbezahlt:
Lehrpersonal der Landesschulen: 120 Euro
Kindergärtnerinnen: 120 Euro
pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiterinnen für Integration: 110 Euro
Dies ist ein erster Teilvertrag, 2020 wird der Gesamtvertrag weiter verhandelt. Die zu verhandelnden Punkte werden sein: die 1,1 Prozent Inflationsausgleich für das Jahr 2021, eine weitere Erhöhung der Leistungsprämie, die Erhöhung der Anfangsgehälter, die Überarbeitung der Koordinierungszulagen, u.a.m.

Aus den Gewerkschaften
Handwerk

Bilaterale Körperschaft für das Handwerk der autonomen Provinz Bozen

ÜBER UNS
Die Bilaterale Körperschaft hat das Ziel, die Handwerksbetriebe und deren Mitarbeiter zu fördern und zu unterstützen. Die Bilaterale Körperschaft für das Handwerk sichert das Einkommen der Arbeitnehmer und dient zur Unterstützung der Betriebe und deren Entwicklung, sowie der Weiterbildung und Sicherheit. Diese Broschüre stellt eine Zusammenfassung der Leistungen der Bilateralen Körperschaft dar. Auf unserer Seite www.bkh-bz.it finden Sie weitere spezifische Informationen.
UNSERE LEISTUNGEN
1. BERUFLICHE WEITERBILDUNG
Erlangung des Titels des Handwerksmeisters
Bei Bestehen des wirtschaftlich-rechtlichen Teils 700 Euro und weitere 1.300 Euro bei der Erlangung des Diploms.
Teilnahme an Kursen
Beitrag von jeweils 5 Euro pro Stunde bis zu einem Maximum von 40 Stunden für:
die Teilnahme an außerberuflichen berufsbildenden Kursen sowie an außerberuflichen Arbeitssicherheitskursen, welche von den Berufsgruppen der unterzeichnenden Verbände organisiert werden
die Teilnahme an berufsbildenden Kursen sowie an Arbeitssicher- heitskursen, welche von den unterzeichnenden Verbänden jährlich ausgeschrieben werden.
2. KRANKHEIT UND AUSSERORDENTLICHE UNTERSTÜTZUNG
Arbeitsausfall aufgrund von Krankheit
Ab dem 181. Krankheitstag im Kalenderjahr für maximal 90 Tage:
für Arbeiter 15 Euro für jeden Arbeitstag
für Lehrlinge 10 Euro für jeden Arbeitstag
Bestattungsgeld
Einmaliger Gesamtbetrag in Höhe von 1.100 Euro für:
die Hinterbliebenen des Eingeschriebenen
die Eingeschriebenen selbst bei Ableben des Ehepartners (auch eheähnliche Partnerschaften) und/oder des/r Kindes/r
3. BETRIEBSALTERSPRÄMIE
Betriebsaltersprämie
1.000 Euro nach 30 Jahren Betriebsangehörigkeit
1.500 Euro nach 40 Jahren Betriebsangehörigkeit
4. UNTERSTÜTZUNG DER FAMILIE
Erlangung eines Führerscheins
Einmaliger Beitrag von 200 Euro bei Erlangung des Führerscheins B oder C für den/der Mitarbeiter/in, den/der Inhaber/in und den/der Gesellschafter/in.
Außerschulische Tätigkeiten
Beitrag für die Einschreibegebühren der Kinder bis zu 14 Jahren für:
sportliche Aktivitäten
kulturelle Aktivitäten (zum Beispiel: Sprachkurs, Musikunterricht etc.)
Betreuung während der Schließungszeit der Schulen oder Kindergärten
Beitrag bis zu 40 Prozent der anfallenden Kosten bis zu einem Jahreshöchstbetrag von 200 Euro, unabhängig von der Anzahl der Kinder.
Wie wird der Rückerstattungsantrag übermittelt?
Die Anfrage muss man online machen: www.eba-bz.it/it/ Mit einem Klick auf die jeweilige Leistung finden Sie das Formular für die telematische Anfrage.
Innerhalb welcher Zeit nach Inanspruchnahme einer Leistung kann die Rückerstattung beantragt werden?
Ansuchen müssen innerhalb 12 Monaten gestellt werden. Die Auszahlung der Beiträge für den/die Arbeitnehmer/in erfolgt über den Arbeitgeber.
Wie erfolgt die Rückerstattung?
Die anfallenden Steuern werden über den Lohnstreifen eingehoben.
UNSERE KONTAKTE
Bilaterale Körperschaft für das Handwerk
der Autonomen Provinz Bozen
Marie Curie Strasse 15
39100 Bozen (BZ)
Tel. 0471 323 247
info@bkh-bz.it eba-bz@secure-pec.it
ÖFFNUNGSZEITEN:
MONTAG-FREITAG
9.00 - 12.00 Uhr
und 14.00 - 16.00 Uhr