Aktuell

Sprachbarrieren im Sanitätswesen durch achtwöchigen bezahlten Intensivsprachkurs lösen

Es ist Fakt – und dies ist auch gut – dass im öffentlichen Dienst und somit auch im öffentlichen Sanitätswesen der Zweisprachigkeitsnachweis zu erbringen ist. Fakt ist aber leider auch, dass unbefristete und befristete Anstellungen von Pflegern und Ärzten häufig an deren mangelnder Kenntnis der Zweitsprache scheitern. Der ASGB hat hierfür einen Lösungsvorschlag deponiert.
Der ASGB hat sich informiert, wie in anderen Ländern, in denen es offiziell mehrere Amtssprachen gibt, das Erlernen der zweiten Sprache gefördert wird. Man muss nicht ständig das Rad neu erfinden, oft ist ein Blick über den Tellerrand hinaus vollkommen ausreichend. Eine einleuchtende Lösung, auf die wir gestoßen sind, wäre ein bezahlter mindestens achtwöchiger Intensivsprachkurs für das betroffene Personal. Das heißt, dass nach Unterzeichnung des Arbeitsvertrages nicht sofort mit der Arbeit begonnen wird, sondern, dass in den ersten acht Wochen ein Vollzeitsprachkurs, dessen Stundenanzahl sich an den kollektivvertraglich festgelegten Wochenarbeitsstunden orientiert, besucht wird. Der Besuch des Sprachkurses wird dabei voll entlohnt. Der Vorteil, der sich dabei ergibt ist der Umstand, dass sich das Personal ohne weitere berufliche Ablenkungen rein mit der Sprache auseinandersetzen und diese rascher erlernen kann.
Die Erfahrungen in anderen Ländern mit diesem Modell sind durchaus positiv und es wäre auch unbürokratisch und schnell umsetzbar. Zudem kann man von Ärzten und Pflegern, die eine intensive und zeitaufwändige Ausbildung hinter sich haben, auch erwarten, innerhalb acht Wochen die zweite Sprache angemessen zu erlernen – immerhin wäre die Gesamtstundenanzahl annähernd so hoch, wie sie unsere Kinder in den ersten drei Jahren Volksschule erlernen.

Aktuell

Klarheit wichtig für Facharztausbildung

Der ASGB zeigt sich erfreut über die Entscheidung des Arbeitsgerichtes, die von der Ärztegewerkschaft ANAAO geforderte Annullierung der Arbeitsverträge zweier Ärzte, die die Facharztausbildung im Bozner Krankenhaus absolvieren, abzuweisen.
Der ASGB hofft, dass unter diese Causa nun ein Schlussstrich gezogen und von etwaigen Berufungen abgesehen wird, damit die Auszubildenden zukünftig unbelastet ihren Aufgaben nachgehen können: Für den Gesundheitsstandort Südtirol ist die Facharztausbildung der sprichwörtliche Sechser im Lotto. Den nicht anzunehmen, wäre töricht. Fachärztemangel bekämpft man nicht damit, indem man angehende Fachärzte bekämpft. Der ASGB hat sich in der Vergangenheit bereits oft zu Wort gemeldet und gefordert, dass die Landesregierung alles in ihrer Macht stehende tun möge, die Facharztausbildung in Südtirol wieder zu ermöglichen. Nun, da wir seit kurzen wieder die Möglichkeit haben, in unseren Spitälern auszubilden, sollten wir nicht mit Negativschlagzeilen Jungärzte abschrecken, sondern den Sanitätsstandort Südtirol attraktiv erscheinen lassen.
Der ASGB erwartet sich ein Zusammenspielen aller Beteiligten im Gesundheitsbereich zum Wohle der Gesellschaft und der Angestellten, denn kurzsichtige Neiddebatten würden langfristig zu Lasten Aller gehen. Es gilt zu hoffen, dass dies nun alle Beteiligten verstanden haben.