Kommentar
Liebe Mitglieder des ASGB,
während sich das Jahr dem Ende zuneigt, steht der neugewählte Leitungsausschuss erst am Beginn seiner Legislatur. Ich darf zum dritten Mal - mit einem bewährten Team – die Geschicke des ASGB lenken und hoffe, dies gelingt mir weiterhin zu eurer Zufriedenheit.
Ich möchte diese letzte Ausgabe des Aktiv diesmal dafür nutzen, ein Plädoyer für unser Autonomiestatut zu halten, denn noch nie wurde das Fundament unseres Statutes derart in Zweifel gezogen. Italienische Rechtsparteien und deren Vertreter wettern seit Wochen gegen die Zweisprachigkeitspflicht im öffentlichen Dienst, vor allem in der Sanität, und attestieren dieser Grundsäule des gegenseitigen Verstehens der Volksgruppen, sie sei veraltet und überholt. Unter dem Deckmantel, den Fachkräftemangel im Sanitätswesen lösen zu wollen, wird eine Aufweichung der Zweisprachigkeitspflicht gefordert. Dagegen verwehre ich mich mit Nachdruck! Das Recht auf Gebrauch der Muttersprache darf nicht zur Diskussion stehen, es ist einer der wesentlichsten Punkte des Minderheitenschutzes und Basis für das gesamte Statut. Übrigens profitieren auch die Italiener in Südtirol von den Vorteilen des Autonomiestatutes, welches wir nicht der schönen Landschaft verdanken, sondern der sprachlichen und kulturellen deutschen und ladinischen Minderheit in Italien. Umso unverständlicher ist der Umstand, dass viele italienischsprachige Politiker am Ast sägen, auf dem sie selbst sitzen. Der ASGB macht bei diesen populistischen Hetzereien nicht mit, wir wollen mit Sachthemen punkten. Und deshalb haben wir auch einen Vorschlag deponiert, wie man im Sanitätswesen das Erlernen der Zweitsprache fördern könnte (siehe Artikel Seite 9).
Liebe Mitglieder, ich möchte die Gelegenheit nutzen, euch ein besinnliches Weihnachtsfest, frohe Festtage und ein gutes neues Jahr zu wünschen. Haltet uns weiterhin die Treue, denn der ASGB sind wir alle!
In diesem Sinne, viel Spaß mit der Lektüre,
Ich möchte diese letzte Ausgabe des Aktiv diesmal dafür nutzen, ein Plädoyer für unser Autonomiestatut zu halten, denn noch nie wurde das Fundament unseres Statutes derart in Zweifel gezogen. Italienische Rechtsparteien und deren Vertreter wettern seit Wochen gegen die Zweisprachigkeitspflicht im öffentlichen Dienst, vor allem in der Sanität, und attestieren dieser Grundsäule des gegenseitigen Verstehens der Volksgruppen, sie sei veraltet und überholt. Unter dem Deckmantel, den Fachkräftemangel im Sanitätswesen lösen zu wollen, wird eine Aufweichung der Zweisprachigkeitspflicht gefordert. Dagegen verwehre ich mich mit Nachdruck! Das Recht auf Gebrauch der Muttersprache darf nicht zur Diskussion stehen, es ist einer der wesentlichsten Punkte des Minderheitenschutzes und Basis für das gesamte Statut. Übrigens profitieren auch die Italiener in Südtirol von den Vorteilen des Autonomiestatutes, welches wir nicht der schönen Landschaft verdanken, sondern der sprachlichen und kulturellen deutschen und ladinischen Minderheit in Italien. Umso unverständlicher ist der Umstand, dass viele italienischsprachige Politiker am Ast sägen, auf dem sie selbst sitzen. Der ASGB macht bei diesen populistischen Hetzereien nicht mit, wir wollen mit Sachthemen punkten. Und deshalb haben wir auch einen Vorschlag deponiert, wie man im Sanitätswesen das Erlernen der Zweitsprache fördern könnte (siehe Artikel Seite 9).
Liebe Mitglieder, ich möchte die Gelegenheit nutzen, euch ein besinnliches Weihnachtsfest, frohe Festtage und ein gutes neues Jahr zu wünschen. Haltet uns weiterhin die Treue, denn der ASGB sind wir alle!
In diesem Sinne, viel Spaß mit der Lektüre,
euer
Tony Tschenett,
Vorsitzender des ASGB
Tony Tschenett,
Vorsitzender des ASGB