Pensplan Infopoint

Fälligkeit für die Einreichung von Anträgen um Unterstützung für die rentenmäßige Absicherung

Die Provinz Bozen gewährt einen Beitrag für die rentenmäßige Absicherung von Pflegezeiten für pflegebedürftige Familienangehörige (2., 3. oder 4. Pflegestufe) sowie von Betreuungs- und Erziehungszeiten der eigenen Kinder bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres beziehungsweise für drei Jahre ab dem Datum der Adoption oder bis zur Vollendung des 5. Lebensjahres bei Teilzeitarbeit bis 70 Prozent des Vollzeitpensums. Bei Anvertrauung steht der Beitrag unabhängig vom Alter des Kindes für die gesamte Dauer zu.
Der Antrag kann innerhalb 31. Oktober jeden Jahres ausschließlich telematisch beim Patronat des ASGB in Bozen oder in einem der Bezirksbüros eingereicht werden.

ASGB Jugend

Antrittsbesuch bei Jasmin Ladurner

Kürzlich haben sich der Vorsitzende der ASGB-Jugend, Kevin Gruber, und die Landessekretärin der ASGB–Jugend, Martina Verdross, mit Landtagsabgeordneter Jasmin Ladurner getroffen. Dieser Antrittsbesuch sollte einerseits dazu dienen, sich gegenseitig kennenzulernen, andererseits wurden wichtige Themen, die die Jugend und die Arbeitswelt betreffen, besprochen.
v.l.n.r. L.Abg. Jasmin Ladurner, Kevin Gruber und Martina Verdross von der ASGB-Jugend
Der Landtagsabgeordneten wurden mehrere Vorschläge bezüglich der besseren Verteilung von Mietbeiträgen vorgestellt, da es für Jugendliche, die in den ersten Jahren ihres Erwerbslebens versuchen, sich eine Existenz aufzubauen, um in Zukunft den Traum einer Eigenwohnung zu verwirklichen, mit der aktuellen Regelung sehr traurig ausschaut. Die EEVE sollte hierfür überarbeitet werden, da die Nettobesteuerung der Ansuchenden keine Rolle für die Gewährung eines Mietbeitrages spielen darf. Zusätzlich sollte auch die Mindestansässigkeit korrigiert und von einem Jahr auf fünf Jahre erhöht werden, damit eine gerechtere Verteilung stattfinden kann und die Ausschlussgrenzen nach oben verschoben werden können, um zukünftig auch den Mittelstand von dieser Leistung profitieren zu lassen.
Außerdem versuchte man ein neues Modell mit Ladurner auszuarbeiten: Jugendliche sollten die Möglichkeit haben, eine Mietwohnung zum Landesmietzins anzumieten und nach zehn Jahren die Wohnung abzüglich der bereits bezahlten Miete zu kaufen. Somit unterstützt man den Jugendlichen bereits von Anfang an und man ermöglicht ihnen die Wohnung kostengünstiger zu kaufen. Jasmin Ladurner stand den Vorschlägen sehr offen gegenüber und versicherte der ASGB-Jugend, diese Vorschläge im Landtag vorzubringen.
Ein weiteres Anliegen der ASGB-Jugend, welches im Rahmen des Antrittsbesuches angesprochen werden konnte, sind die Lehrlingsgehälter. Die Attraktivität hat in den letzten Jahren stark abgenommen, so die Landessekretärin der ASGB-Jugend. Waren im Jahre 1998 noch 5.758 Lehrlinge mit der traditionellen Lehre beschäftigt, waren es im vergangenen Jahr nur noch 3.618. Durch die niedrigen Löhne verliert das Lehrlingswesen zunehmend an Attraktivität, viele Jugendliche entscheiden sich deshalb für einen anderen Bildungsweg, so Martina Verdross. Vor allem die Einstiegsgehälter der Lehrlinge, ein Friseurlehrling startet bei 423,15 Euro brutto, sind entschieden zu tief angesetzt. Jasmin Ladurner teilt diese Ansicht und ist ebenfalls der Meinung, dass in Hinblick auf die Löhne Handlungsbedarf herrscht. Abschließend wurde der Landesabgeordneten Ladurner die existenzbedrohende Entlohnung der Kleinkinderbetreuer und Tagesmütter geschildert. Gruber betont, dass die Gehälter, welche derzeit bei ca. 1.000 Euro - 1.100 Euro netto/Vollzeit liegen, in diesem Beruf unbedingt nach oben korrigiert werden und dem Lebensstandard in Südtirol angepasst werden müssen. Diese Personen leisten einen wesentlichen Beitrag in der Erziehung der Kleinkinder und sollten auch dementsprechend entlohnt werden. Zusammenfassend war es ein angenehmer Antrittsbesuch bei einer sehr aufgeschlossenen Landtagsabgeordneten, welche den Anschein erweckt hat, im Rahmen ihrer Möglichkeiten eine Umsetzung der Vorschläge der ASGB-Jugend zu prüfen und umzusetzen.