Post


Verschlechterung der Dienstleistungen von Poste Italiane

Mehrmals stand der Zustelldienst von Poste Italiane im heurigen Jahr in unserer Provinz vor dem Kollaps. Abgesehen davon, dass die Personalsituation seit Jahren prekär ist, haben die Verantwortlichen der Post im Frühjahr 2019 die Dienste neu organisiert, weshalb es in Südtirol zu massiven Problemen gekommen ist. Weder die Proteste der Politik, der Verleger, noch jene aus der Bevölkerung haben die Verantwortlichen zu einem Einlenken bewogen. Auch in Sachen Neuanstellungen ist die Vorgangsweise kaum transparent und nachvollziehbar. Allerdings hat Poste Italiane in letzter Zeit immer öfter Personal von anderen Regionen Italiens nach Südtirol beordert. Die Konsequenzen dieser „Beschäftigungsstrategien“ sind vielfältig. Auch sind derzeit viele Briefträgerzentren extrem unterbesetzt, sodass Postsendungen liegen bleiben. Andererseits hat es in der Vergangenheit Kontrollen über liegen gebliebene Postsendungen gegeben - mit nachfolgenden Verwarnungen an das Personal. Solche Kontrollen werden anscheinend nur durchgeführt, um das Personal zu schikanieren. Wenn aber aufgrund von Personalmangel und organisatorischen Mängeln die Dienste nicht gewährleistet werden, dann bleiben die notwendigen Kontrollen von Inspektoren aus. Eine sehr fragwürdige Angelegenheit.
Für den Bereich Post gibt es die Aufsichtsbehörde AGCOM, die darüber zu wachen hat, dass die Rechte der Nutzer und die Qualität der Dienstleistungen garantiert werden. Die Aufsichtsbehörde überprüft, ob grundlegende Dienste im Sinne der Bürger und zu deren Zufriedenheit ausgeführt werden. Es ist der AGCOM anvertraut, dass sich diese zum Schutz der Bürger einsetzt, wenn Dienste nicht funktionieren sollten oder wenn es zu Verletzungen der Verpflichtungen vonseiten der Anbieter des Postdienstes kommt. Aufgrund der unzähligen Beschwerden, die es im heurigen Jahr gegeben hat, ist es daher unerklärlich, dass es keine Intervention vonseiten dieser Behörde gegeben hat. Die Realität weicht in Italien also von den auf dem Papier festgehaltenen Zielsetzungen extrem ab, sodass man Vieles immer mehr in Frage stellen muss. Man kann sich des Eindrucks nicht erwehren, dass es weder der Politik noch der Aufsichtsbehörde gelingt, dafür zu sorgen, dass nationale Betriebe ihren Verpflichtungen bei der Abwicklung von Dienstleistungen nachkommen.
Moser Alfred Sebastian, ASGB Betriebssekretär Bereich Post

SBR


Günstiger Rückkauf von Studienjahren

Studienjahre konnten schon immer nachgekauft werden. Es war aber für viele ein sehr teures Unterfangen, denn die Kosten für den Nachkauf von Studienjahren ab 01.01.1996 entsprechen dem Pflichtbeitrag, berechnet auf das Einkommen der letzten 12 Monate, das vor dem Datum des Antrages bezogen wurde. Normalerweise steigt das Einkommen mit dem Alter, daher nahmen die Kosten für den Rückkauf zu, je später darum angesucht wurde. Aus diesem Grund wurde nun diese Option eines günstigen Rückkaufes der Studienjahre eingeführt, als Ergänzung zum normalen Rückkauf.
Günstiger Nachkauf nur für Studienjahre, die nach 1995 absolviert worden sind
Der günstige Rückkauf kann nur für Studienjahre angewendet werden, die nach 31/12/1995 absolviert worden sind, denn sie werden für die Rente nach dem beitragsbezogenen System berechnet.
Kosten eines Studienjahres laut günstigerer Berechnung
Für die Berechnung des günstigen Rückkaufs wird die Mindestentlohnung im Handel laut geltenden Vertrags herangezogen. Derzeit kostet somit ein Studienjahr 5.239,74 Euro, was dem Pflichtbeitrag von 33 Prozent auf ein Jahreseinkommen von 15.878 Euro entspricht.
Wahlmöglichkeit
Die gängige Berechnungsmethode der Kosten, bezogen auf den Pflichtbeitrag von 33 Prozent auf das Einkommen der vorhergehenden 12 Monaten vor dem Antragsdatum, bleibt weiterhin aufrecht. Die Entscheidung bleibt dem Einzelnen überlassen, er hat die Möglichkeit, zwischen der günstigeren oder der teureren Version zu wählen. Das gilt auch für Anträge, die noch nicht bearbeitet worden sind.
Die Option ist auch für jene offen, die in das gemischte Berechnungssystem der Rente fallen
Die Option für den günstigen Rückkauf kann auch von jenen gemacht werden, die in das gemischte Berechnungssystem der Rente fallen, allerdings nur jene Studienjahre, die nach 1995 absolviert worden sind. Vorhergehende Studienjahre werden nach dem alten System berechnet, die Kosten setzen sich dann aus der Gesamtsumme beider Berechnungen zusammen.
Die Steuerbegünstigungen bleiben unverändert
Alle, mit dem Rückkauf der Studienjahre zusammenhängenden Steuerbegünstigungen bleiben für beide Optionen unverändert. Die Zahlung kann in 120 Raten (zehn Jahren) erfolgen.
Nutzen des Rückkaufs der Studienjahre
Gleich wie beim „normalen“ Rückkauf erhöhen sich die Beitragsjahre um die Studienjahre, die mit der günstigen Option nachgekauft wurden und womit die nötigen Voraussetzungen für einen Rentenanspruch erreicht werden können. Der Rückkauf wirkt sich auch auf die Höhe der Rente aus, der aber aufgrund der unterschiedlichen Kosten anders ausfallen wird.