ÖFFENTLICHER DIENST 


Zwischenbilanz zu den Verhandlungen zum BÜKV

Bei der letzten Verhandlung wurden die drei Themenbereiche, die für den Vorvertrag vorgesehen sind, noch weiter vertieft.
Zum Inflationsausgleich gibt es wenig Spielraum, da die Summe der insgesamt 4,8 Prozent Erhöhung von der Landesregierung restriktiv genehmigt wurde, das heißt, dass es bei
1,5 Prozent Erhöhung ab 1.1.2019
1,6 Prozent Erhöhung ab 1.1.2020
und bei 1,7 Prozent Erhöhung ab 1.1.2021 bleiben wird.
Die Berechnung der Erhöhung findet auf die gesamten Grundlohnelemente statt, d.h. sie wird individuell berechnet.
Beim Leistungslohn ist es so, dass der Fonds für den Leistungslohn verdoppelt wird. In Zukunft wird im Juni die Leistungsprämie doppelt ausbezahlt. Hier muss noch weiterverhandelt werden, da die öffentliche Delegation 60 Prozent der Leistungsprämie an individuelle Ziele koppeln will. Dieser Prozentsatz ist für uns viel zu hoch gegriffen. Wir akzeptieren hier maximal einen Betrag von 40 Prozent.
Hinsichtlich der Zweisprachigkeitszulage hat es zwar eine Öffnung gegeben, aber leider haben wir noch keine konkreten Zahlen zur Verfügung.
Der Vorschlag wäre, die Zweisprachigkeitszulage wieder aus dem Grundgehalt heraus zu nehmen, neu zu berechnen und dann aufgewertet zu auszubezahlen. Natürlich kann dieser Vorschlag erst dann bewertet werden, wenn Zahlen vorliegen. Der Rest wäre nur Spekulation. Aber es muss schon ein ordentlicher Betrag sein, damit wir dem zustimmen.
Das nächste Treffen findet am 7. Oktober statt. Bis dahin werden wir mit der gesamten öffentlichen Delegation Berechnungen zur Zweisprachigkeitszulage durchführen.

GEBIETSKÖRPERSCHAFTEN UND GESUNDHEITSDIENST


Haftpflichtversicherung gegen grob fahrlässigem Verhalten am Arbeitsplatz

Haftpflichtversicherung gegen grob fahrlässigem Verhalten am Arbeitsplatz für alle Berufsbilder (Ausnahme Ärzte) der öffentlichen Bediensteten des Südtiroler Sanitätsbetriebes, Gemeinden, Bezirksgemeinschaften und öffentliche Alters- bzw. Seniorenwohnheime.
Was bedeutet leichte bzw. grob fahrlässiges Verhalten am Arbeitsplatz?
leichte Fahrlässigkeit bedeutet Verletzung der minimalen Sorgfaltspflicht,
grobe Fahrlässigkeit bedeutet die minimale Sorgfaltspflicht wird in höherem Ausmaß verletzt d.h., die Person verhält sich grob fahrlässig, ist ernsthaft desinteressiert an der Erfüllung ihrer Pflichten oder hält allgemeine Verhaltensregeln nicht ein.
Haftung
für leicht fahrlässiges Verhalten „colpa lieve“, ist man durch den Betrieb versichert,
bezüglich grob fahrlässigem Verhalten (colpa grave) müssen alle Berufsbilder die in einem öffentlichen Betrieb arbeiten, eine persönliche Zusatzversicherung abschließen.
Unsere Haftpflicht­versicherung haftet im Arbeitsbereich bei:
grob fahrlässigem Verhalten an Sach-, Vermögens-, Verwaltungs- und buchhalterischen Schäden an der öffentlichen Verwaltung z.B. wenn mit dem Dienstauto der Straßenkodex (Sicherheitsabstand) nicht eingehalten wird, wenn z.B. in der Buchhaltung ein Fehler unterläuft, wo der Betrieb zu Schaden kommt,
grob fahrlässigem Verhalten im Gesundheitsbereich (z.B. Krankenpfleger verabreicht dem Patienten ein falsches Medikament),
im Sozialbereich (z.B. Patient fällt beim Transfer auf den Boden und verletzt sich).
Einige versicherungstechnische Daten
diese Versicherung gilt im Arbeitsbereich für alle Bediensteten des Sanitätsbetriebes (Ausnahme Ärzte), der Gemeinden, der Bezirksgemeinschaften und der öffentlichen Senioren­wohnheime
bei einer Klage des Geschädigten gegen dich persönlich
bei Verwaltungs- und buchhalterischen Schäden in der öffentlichen Verwaltung (auch Dienstauto)
bei Regressanspruch des Arbeitgebers bzw. des Rechnungshofes
versicherter Maximalbetrag 1.000.000 Euro pro Schaden- und Versicherungsjahr mit einem Selbstbehalt von 500 Euro pro Schadensfall
bei Diebstahl bis zu 10.000 Euro
die Versicherungspolizze haftet zehn Jahre rückwirkend (wenn bei Vertragsabschluss kein Schadensfall besteht bzw. bekannt ist)
bei Pensionierung besteht die Möglichkeit mit der Zahlung einer Jahresprämie für weitere zehn Jahre versichert zu sein
das Schadensbüro dieser Versicherung befindet sich in Bozen (für die Auszahlung einer Schadenssumme)
ohne Bürokratismus ist man durch die ASGB Mitgliedschaft mit der Sammelpolizze bei der ITAS versichert.
Das Gesamtpaket dieser Versicherung steht für jedes ASGB Mitglied des Südtiroler Sanitätsbetriebes, Gemeinden, Bezirksgemeinschaften,und öffentliche Alters- bzw. Seniorenwohnheime ohne Zusatzkosten zur Verfügung!
Für weitere Fragen steht euch Johanna Grossberger Tel. 0471 / 308 220 oder Handy 320 / 83 50 012 und Evelyn Januth Tel. Nr. 0471 308230 (jeden Vormittag und Dienstag und Donnerstag auch am Nachmittag) zur Verfügung.