GEBIETSKÖRPERSCHAFTEN UND GESUNDHEITSDIENST
Haftpflichtversicherung gegen grob fahrlässigem Verhalten am Arbeitsplatz
Haftpflichtversicherung gegen grob fahrlässigem Verhalten am Arbeitsplatz für alle Berufsbilder (Ausnahme Ärzte) der öffentlichen Bediensteten des Südtiroler Sanitätsbetriebes, Gemeinden, Bezirksgemeinschaften und öffentliche Alters- bzw. Seniorenwohnheime.
Für weitere Fragen steht euch Johanna Grossberger Tel. 0471 / 308 220 oder Handy 320 / 83 50 012 und Evelyn Januth Tel. Nr. 0471 308230 (jeden Vormittag und Dienstag und Donnerstag auch am Nachmittag) zur Verfügung.
Was bedeutet leichte bzw. grob fahrlässiges Verhalten am Arbeitsplatz?
leichte Fahrlässigkeit bedeutet Verletzung der minimalen Sorgfaltspflicht,
grobe Fahrlässigkeit bedeutet die minimale Sorgfaltspflicht wird in höherem Ausmaß verletzt d.h., die Person verhält sich grob fahrlässig, ist ernsthaft desinteressiert an der Erfüllung ihrer Pflichten oder hält allgemeine Verhaltensregeln nicht ein.
Haftung
für leicht fahrlässiges Verhalten „colpa lieve“, ist man durch den Betrieb versichert,
bezüglich grob fahrlässigem Verhalten (colpa grave) müssen alle Berufsbilder die in einem öffentlichen Betrieb arbeiten, eine persönliche Zusatzversicherung abschließen.
Unsere Haftpflichtversicherung haftet im Arbeitsbereich bei:
grob fahrlässigem Verhalten an Sach-, Vermögens-, Verwaltungs- und buchhalterischen Schäden an der öffentlichen Verwaltung z.B. wenn mit dem Dienstauto der Straßenkodex (Sicherheitsabstand) nicht eingehalten wird, wenn z.B. in der Buchhaltung ein Fehler unterläuft, wo der Betrieb zu Schaden kommt,
grob fahrlässigem Verhalten im Gesundheitsbereich (z.B. Krankenpfleger verabreicht dem Patienten ein falsches Medikament),
im Sozialbereich (z.B. Patient fällt beim Transfer auf den Boden und verletzt sich).
Einige versicherungstechnische Daten
diese Versicherung gilt im Arbeitsbereich für alle Bediensteten des Sanitätsbetriebes (Ausnahme Ärzte), der Gemeinden, der Bezirksgemeinschaften und der öffentlichen Seniorenwohnheime
bei einer Klage des Geschädigten gegen dich persönlich
bei Verwaltungs- und buchhalterischen Schäden in der öffentlichen Verwaltung (auch Dienstauto)
bei Regressanspruch des Arbeitgebers bzw. des Rechnungshofes
versicherter Maximalbetrag 1.000.000 Euro pro Schaden- und Versicherungsjahr mit einem Selbstbehalt von 500 Euro pro Schadensfall
bei Diebstahl bis zu 10.000 Euro
die Versicherungspolizze haftet zehn Jahre rückwirkend (wenn bei Vertragsabschluss kein Schadensfall besteht bzw. bekannt ist)
bei Pensionierung besteht die Möglichkeit mit der Zahlung einer Jahresprämie für weitere zehn Jahre versichert zu sein
das Schadensbüro dieser Versicherung befindet sich in Bozen (für die Auszahlung einer Schadenssumme)
ohne Bürokratismus ist man durch die ASGB Mitgliedschaft mit der Sammelpolizze bei der ITAS versichert.
Das Gesamtpaket dieser Versicherung steht für jedes ASGB Mitglied des Südtiroler Sanitätsbetriebes, Gemeinden, Bezirksgemeinschaften,und öffentliche Alters- bzw. Seniorenwohnheime ohne Zusatzkosten zur Verfügung!Für weitere Fragen steht euch Johanna Grossberger Tel. 0471 / 308 220 oder Handy 320 / 83 50 012 und Evelyn Januth Tel. Nr. 0471 308230 (jeden Vormittag und Dienstag und Donnerstag auch am Nachmittag) zur Verfügung.