BAU


Tagung des Paritätisches Komitee

Kürzlich fand in der UNI Bozen eine vom Paritätischen Komitee im Bauwesen organisierte Tagung zumThema „Sicherheit und Gesundheit, Pflicht oder Kultur?“ statt, welche mit über 100 im Vorfeld angemeldeten Teilnehmern sehr gut besucht war und von der RAI-Journalistin Gudrun Esser moderiert wurde.
Vom ASGB/BAU war Kollege Werner Blaas sowohl in seiner Funktion als Vizepräsident des Paritätischen Komitees als auch als Vertreter der Gewerkschaften dabei, wobei er auch ein Kurzreferat zum Thema der Tagung aus der Sicht der Arbeitnehmer hielt. Am Nachmittag stellte er sich gemeinsam mit den übrigen Referenten im Rahmen eines Runden Tisches den vielen Fragen der Teilnehmer. Als Referenten konnten dabei international bekannte Experten gewonnen werden (Dipl. Ing. Noetel von der Berufsgemeinschaft Bau aus Deutschland, Ing. Effenberger von der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt AUVA aus Österreich sowie Dr. Gschwind von der Schweizerischen Unfallversicherungsanstalt SUVA). Weiters waren auch Dr. Flader (Amtsdirektor des Arbeitsinspektorates), Landesrat Achammer sowieVertreter der verschiedenen Berufskammern (Architekten, Geometer und Ingenieure) anwesend.
Ziel dieser Tagung war es, am Ende ein gemeinsames Strategiepapier zum Thema auszuarbeiten, auf dessen Grundlage in Zukunft weiter aufgebaut und dieses wichtige Thema („Sicherheit und Gesundheit, Pflicht oder Kultur ?“) mit gezielten Aktionen angegangen werden kann.

ÖFFENTLICHER DIENST 


Sanipro – Ergänzender Gesundheitsfonds für alle öffentlich Bedienstete

Was ist Sanipro?
ein Gesundheitsfonds mit dem Ziel der Teilrückerstattung von medizinischen Leistungen,
Verein ohne Gewinnabsicht,
gegründet von den Gewerkschaften (ohne Nursing-up) und öffentlichen Körperschaften,
mittels Kollektivvertrag 2016 errungen.
Wer hat Anspruch auf den Sanipro?
Mitarbeiter mit unbefristetem oder mindestens einjährig befristetem Arbeitsverhältnis in einer öffentlichen Verwaltung oder anderen Körperschaft, die dem „SaniPro“ beigetreten ist,
Für diese Mitarbeiter zahlt der Betrieb monatlich 9,47 Euro ein,
nicht beanspruchen können die Leistungen Mitarbeiter, welche im „Wartestand aus persönlichen, familiären und Ausbildungsgründen“ sind,
für Familienmitglieder ist der Beitritt zum Gesundheitsfonds noch nicht möglich.
LEISTUNGEN, DIE VON SANIPRO TEILRÜCKERSTATTET WERDEN
Zahnärztlicher Bereich
Ab 01.08.2018 benötigt man einen ausgefüllten Anamnesebogen vom Zahnarzt. Für folgende Bereiche kann man ansuchen:
Mundhygiene und Paradontologie (Behandlung der Parodontose)
Diagnostik (Röntgenbilder)
Zahnerhaltung (Füllungen)
Chirurgische Leistungen (Zahn-, Knochen- oder Wurzelextraktion)
Implantologie (Vorher- und nachher Röntgenbild bei Implantat)
Prothetik (Kronen)
Augenheilkunde
Kauf von Brillengläsern, Erstattungshöchstbetrag 150 Euro zweijährlich, nur bei Veränderung der Dioptrien möglich (Verschreibung vom Augenarzt oder Optiker notwendig).
Kauf von Kontaktlinsen ist der Erstattungshöchstbetrag 75 Euro jährlich (Verschreibung vom Augenarzt oder Optiker notwendig).
Chirurgischer Eingriff zur Augenkorrektur (Größer oder gleich zweier Dioptrien) 750 Euro einmalig je Auge.
Gynäkologie
Kontrollvisite 70 Euro jährlich
Ultraschalluntersuchung 50 Euro jährlich
Mammografie 50 Euro jährlich (im Alter zwischen 40 und 50 Jahren)
Urologie (nur für Männer)
Kontrollvisite 70 Euro jährlich
Ultraschalluntersuchung 50 Euro jährlich (ab 45 Jahren)
Zystoskopie 50 Euro jährlich (ab 45 Jahren)
Harnstrahlmessung 50 Euro jährlich (ab 45 Jahren)
Prostatawert 50 Euro jährlich (ab 45 Jahren)
Physiotherapie
man benötigt die Verschreibung eines Fach- oder Hausarztes bezüglich der Rehabilitation
der jährliche Rückerstattungshöchstbetrag beträgt 800 Euro pro Person
pro Rechnung werden 50 Euro als Selbstbeteiligung in Abzug gebracht
Ticket für ambulante fachärztliche Leistungen
Bei Ausgaben von über 300 Euro werden jährlich bis zu 150 Euro rückerstattet.
Ausgenommen sind die Leistungen von der Ersten Hilfe.
Hörgeräte
Kopie der fachärztlichen Verschreibung muss beigelegt werden
Kauf oder die Anleihe von Hörgeräten
der jährliche Rückerstattungshöchstbetrag beträgt 800 Euro pro Person
Wie funktioniert die Leistungsanfrage?
um die Leistungen kann seit dem 1. August 2018 rückwirkend für Leistungen ab dem 1. Jänner 2018 angesucht werden
das Ansuchen erfolgt entweder online (www.sanipro.bz), über Mail (saniprorimborsi,
leistungen@unisalute.it) oder in Papierform (SANIPRO Fondo Sanitario Integrativo presso UniSalute S.p.A. Rimborsi Clienti - c/o CMP BO - Via Zanardi 30 - 40131 Bologna BO)
der Rückerstattungsbetrag wird auf das Bankkonto des Eingeschriebenen überwiesen
für Leistungen kann zwei Jahre ab Rechnungsdatum angesucht werden
Gesuche können erst zwei Monate nach Rechnungsdatum eingereicht werden
Zusatzinformationen
der Restbetrag der Rechnungen der nicht rückerstattet wurde, kann bei der Steuererklärung in Abzug gebracht werden. Die dafür benötigten Unterlagen (Auflistung der ausgezahlten Beträge) erhält man von UniSalute
bei der Auszahlung der Teilrückerstattung erhält der Antragsteller/in eine Mitteilung mittels SMS.

Der ASGB ist seinen Mitgliedern bei den Ansuchen gern behilflich!