Aktuell

Offener Brief an die Südtiroler Kammer der Krankenpflegeberufe OPI BZ

Im Hinblick auf offensichtliche Diskriminierung der deutschsprachigen Bewerber
Sehr geehrter Verwaltungsrat der OPI BZ,
die Verpflichtung ausländischer Krankenpfleger, sich auf Anordnung Ihrer Kammer einer italienischen Sprachprüfung zu unterziehen, um die Voraussetzungen um Aufnahme in die Südtiroler Kammer der Krankenpflegeberufe OPI BZ zu erwirken, verstößt, wie von Universitätsprofessor für Europarecht Walter Obwexer dargelegt, nicht nur gegen geltendes Recht, sondern ist als Anschlag auf die dem Italienischen gleichgestellte deutsche Sprache zu werten und damit als Anschlag auf das Autonomiestatut.
Der ASGB verurteilt nicht nur jegliche Maßnahmen, die die deutsche Sprache zu einer Sprache zweiter Klasse degradieren und dem Sonderstatut für Südtirol entgegenwirken, sondern gibt im Hinblick eines offensichtlichen Mangels an Krankenpflegern und Pflegekräften zu bedenken, dass Ihre kurzfristige, für europäische Staatsbürger obsolete Anwendung nationaler Rundschreiben einen Schaden für das Südtiroler Sanitätswesen herbeigeführt hat. Es ist evident, dass mangels Italienischkenntnisse viele Bewerber durch die Prüfung gefallen sind und dem Pflegesektor fehlen. Eine gewisse Distanz der deutschen Sprache gegenüber spannt sich bei Ihnen wie ein roter Faden durch Ihre gesamte Tätigkeit. Auf Ihrer Website erscheinen Informationen ausschließlich in Italienisch, obwohl sie von Pflichtbeiträgen Deutschsprachiger mitfinanziert wurde. Dasselbe gilt für Informationsschreiben und Ihre laufende Tätigkeit. Auch der Verwaltungsrat ist mehrheitlich italienisch besetzt.
Der ASGB ersucht Sie, zukünftig im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben und unter Wahrung der autonomen Rechte, die verpflichtende Italienischprüfung als Voraussetzung zur Aufnahme in die Kammer abzuschaffen und sich vermehrt um Ihre Aufgabe als Berufskammer zu kümmern: nämlich nach objektiven Kriterien die Voraussetzungen der Bewerber zu prüfen, um den Patienten eine bestmögliche Behandlung zu gewährleisten.
Mit freundlichen Grüßen,
Tony Tschenett
Vorsitzender des ASGB

Aktuell

14. ordentlicher Bundeskongress des ASGB

„Stärke zeigen!“Einladung zum 14. ordentlichen Bundeskongress des ASGB am Samstag, 12. Oktober 2019, um 9.00 Uhr im Waltherhaus in Bozen.
Tagesordnung
1. TEIL – nur für die Delegierten zum Kongress
Wahl des Präsidiums;
Tätigkeitsbericht des Leitungsausschuss mit anschließender Diskussion;
Behandlung der Resolutionen und eventueller Anträge;
Statutenänderung;
Wahl des Schiedsgerichtes und der Rechnungsprüfer.
Pause
2. TEIL – öffentlich
Begrüßung der Ehrengäste;
Grußworte der Gäste;
Referat über die Pflege von Dr. Christian Wenter, Primarius der Geriatrie im Krankenhaus Meran;
Ehrung.
Anschließend sind alle zum Buffet eingeladen.