Aktuell

Sanitätsschikane eine Frechheit!

Hinsichtlich der drohenden Zwangsaustragung eines österreichischen Arztes aus der Südtiroler Ärztekammer, weil dieser der italienischen Sprache nicht mächtig ist, unterstellt der ASGB dem italienischen Gesundheitsministerium eine massive Ungleichbehandlung.
Es ist offensichtlich, dass es im Südtiroler Sanitätswesen Ärzte erster Klasse und Ärzte zweiter Klasse gibt. Ersterer gehören jene Ärzte an, die italienischer Muttersprache sind, der Zweiten jene, die deutscher Muttersprache sind. Man muss kein Fachmann sein, um zu verstehen, dass in Zeiten massiven Ärztemangels, in Zeiten in welchen sogar der ethnische Proporz ausgehebelt wird, um dem Fachkräftemangel entgegenzusteuern, derart unnötige, vom Nationalstolz getriebene Maßnahmen konträr jeglicher Vernunft sind.
Es scheint Kräfte zu geben, die der mehrsprachigen Realität in Südtirol nicht Rechnung tragen wollen. Dazu gehört anscheinend die nationale Krankenpflegergewerkschaft Nursing Up, welche, laut Generaldirektor des Südtiroler Sanitätsbetriebes, Florian Zerzer, beim Gesundheitsministerium hinsichtlich dieses Falles interveniert hat. Dabei hat der betroffene Arzt vor Dienstantritt angekündigt, sich zeitnahe zu bemühen, ausreichende Italienischkenntnisse anzueignen, um der Zweisprachigkeitspflicht Genüge zu tun und alle vorgegebenen Ziele erreicht, auch die interne Kommunikation hat laut dessen eigener Aussage problemlos funktioniert. Wenn nun das italienische Gesundheitsministerium – auf Antrag von Nursing Up - alle zur Verfügung stehenden Geschütze auffährt, um allgegenwärtig bekannte Koryphäen der Kammer zu verweisen, dann sollte es dem Gleichheitsgrundsatz folgend, selbiges auch für jene Ärzte tun, welche kein Deutsch sprechen. Dann würde aber das Bozner Krankenhaus kollabieren. Und das wäre wider die Vernunft.
Um eben der Vernunft und der prekären Situation im Sanitätswesen Rechnung zu tragen hat die Landesregierung die befristete Anstellung von Ärzten ohne Zweisprachigkeitsnachweis ermöglicht. Dass nun eine nationale Gewerkschaft, die übrigens auch einen Ableger in Südtirol unterhält, aus vermutlich ethnischen Gründen diese Diktion der Landesregierung hinterfragt, ist kurzsichtig und betriebsschädigend. Der ASGB steht in dieser Causa jedenfalls hinter dem zuständigen Landesrat Thomas Widmann und der Landesregierung.

Aktuell

Offener Brief an die Südtiroler Kammer der Krankenpflegeberufe OPI BZ

Im Hinblick auf offensichtliche Diskriminierung der deutschsprachigen Bewerber
Sehr geehrter Verwaltungsrat der OPI BZ,
die Verpflichtung ausländischer Krankenpfleger, sich auf Anordnung Ihrer Kammer einer italienischen Sprachprüfung zu unterziehen, um die Voraussetzungen um Aufnahme in die Südtiroler Kammer der Krankenpflegeberufe OPI BZ zu erwirken, verstößt, wie von Universitätsprofessor für Europarecht Walter Obwexer dargelegt, nicht nur gegen geltendes Recht, sondern ist als Anschlag auf die dem Italienischen gleichgestellte deutsche Sprache zu werten und damit als Anschlag auf das Autonomiestatut.
Der ASGB verurteilt nicht nur jegliche Maßnahmen, die die deutsche Sprache zu einer Sprache zweiter Klasse degradieren und dem Sonderstatut für Südtirol entgegenwirken, sondern gibt im Hinblick eines offensichtlichen Mangels an Krankenpflegern und Pflegekräften zu bedenken, dass Ihre kurzfristige, für europäische Staatsbürger obsolete Anwendung nationaler Rundschreiben einen Schaden für das Südtiroler Sanitätswesen herbeigeführt hat. Es ist evident, dass mangels Italienischkenntnisse viele Bewerber durch die Prüfung gefallen sind und dem Pflegesektor fehlen. Eine gewisse Distanz der deutschen Sprache gegenüber spannt sich bei Ihnen wie ein roter Faden durch Ihre gesamte Tätigkeit. Auf Ihrer Website erscheinen Informationen ausschließlich in Italienisch, obwohl sie von Pflichtbeiträgen Deutschsprachiger mitfinanziert wurde. Dasselbe gilt für Informationsschreiben und Ihre laufende Tätigkeit. Auch der Verwaltungsrat ist mehrheitlich italienisch besetzt.
Der ASGB ersucht Sie, zukünftig im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben und unter Wahrung der autonomen Rechte, die verpflichtende Italienischprüfung als Voraussetzung zur Aufnahme in die Kammer abzuschaffen und sich vermehrt um Ihre Aufgabe als Berufskammer zu kümmern: nämlich nach objektiven Kriterien die Voraussetzungen der Bewerber zu prüfen, um den Patienten eine bestmögliche Behandlung zu gewährleisten.
Mit freundlichen Grüßen,
Tony Tschenett
Vorsitzender des ASGB