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Mod. 730/2019

Dokumente für die Abfassung der Steuererklärung

Allgemeine Unterlagen
Mod. 730/18, bzw. Redditi 2018
Mod. C.U. 2019 (auch vom Ehepartner und Kindern)
Mod. C.U. 2019 für Rentner und Arbeitslose wird beim Abfassen des 730 ausgedruckt (Personalausweis mitbringen!)
Erhaltene Unterhaltszahlungen (vom ex Ehepartner für sich selbst – nicht für die Kinder)
Steuernummer Ehepartner und zu Lasten lebende Kinder
Eigentum
Gebäudekatasterauszug und/oder Grundbesitzbogen (nur bei Änderungen, bzw. erstmaliger Abfassung der Steuererklärung)
Zinsbestätigung für das Jahr 2018 der Bank für Hypothekardarlehen für den Kauf der Erstwohnung sowie Kauf- und Darlehensvertrag, Rechnung des Notars bei Kauf der Erstwohnung im Jahr 2018 sowie eventuell Maklergebühren;
Zinsbestätigung für das Jahr 2018 der Bank für Hypothekardarlehen für den Bau der Erstwohnung sowie den Darlehensvertrag selbst, die Meldung des Baubeginns an die Gemeinde sowie die Rechnungen für den Bau
Mietverträge
Bestätigung des Kondominiumsverwalters für Ausgaben für Sanierungsmaßnahmen 2018
Ausgaben
Neu: die Ausgaben des Jahres 2018 für den Südtirol Pass, EuregioFamilyPass Südtirol, Südtirol Pass abo+ sowie Südtirol Pass 65+ können bis zu 250 Euro abgeschrieben werden; die entsprechende Bestätigung kann über den Benutzeraccount auf www.suedtirolmobil.info heruntergeladen werden.
Medikamente: Kassenbeleg mit Art und Anzahl des Medikamentes und der Steuernummer des Patienten. Kassenbelege ohne Steuernummer können nicht angenommen werden!
Arztspesen und bezahlte Tickets mit eventueller Rückerstattung
Rechnungen für Massagen oder Physiotherapie
Lebens- und Unfallversicherung mit genauer Angabe der abschreibbaren Beträge
Freiwillige Weiterversicherung für die Rente
Einzahlungsbestätigung Hausfrauenrente
Begräbnisspesen
entrichtete Unterhaltszahlungen an den ex Ehepartner (Urteil und Banküberweisung)
Tierarztspesen für Haustiere
Einzahlungsbestätigung Sozialbeiträge für Hausangestellte;
Pflegespesen (Gehälter für Pflegepersonal pflegebedürftiger Familienangehörige)
Spendenbestätigung an italienische Onlus Organisationen (Ausland nicht abschreibbar)
Einzahlungen für den Nachkauf von Studienjahren, Zusammenlegung von Versicherungszeiten; Rückzahlung nicht zustehender Arbeitslosenunterstützung
Einzahlungen in einen offenen Pensionsfonds (Bestätigung von Bank oder Versicherung) bzw. Zusatzzahlungen in den Laborfonds;
Einzahlungsbestätigungen Mod. F24 Akontozahlungen für das Jahr 2018
Abschreibung Sanierungsmaßnahmen 2018
Abschreibung bezüglich Haussanierung (36 bzw. 50 Prozent) abzüglich Landesbeiträgen mit der entsprechenden Baukonzession, Meldung Baubeginn an Gemeinde und Amt für Arbeitssicherheit, Rechnungen mit entsprechenden Überweisungen; falls vorgesehen auch die ENEA Meldung
Abschreibung betreffend Ankauf von Möbeln und Elektrogeräten, wenn mit den außerordentlichen Sanierungsmaßnahmen im Jahr 2017 begonnen wurde; ENEA Meldung für Elektrogeräte
Abschreibung bezüglich Energieeinsparungsmaßnahmen (55, bzw. 65 Prozent) mit der entsprechenden Baukonzession, Meldung Baubeginn an Gemeinde und Amt für Arbeitssicherheit, Rechnungen mit entsprechenden Überweisungen, ENEA Meldung;
Ausgaben für die Gartengestaltung (Rechnungen mit Einzahlungsschein) Bonus Verde

Die Abschreibungen für die Sanierungsmaßnahmen sind überaus komplex und kompliziert. Für solche Steuererklärungen sollte ein Termin vereinbart werden; es können auch noch andere Unterlagen benötigt werden.
Zusätzliche Abschreibemöglichkeiten für Familien
Spesen für Kinderkrippe (nur für jene, die keinen staatlichen KITA Bonus erhalten haben)
Einzahlungsbelege für Kindergarten und Schulbesuch (auch Privatschulen) und Mensa, Lehrfahrten und Ausflüge, keine Musikschule
Einzahlungsbestätigung für Mitgliedschaft in Amateursportvereinen zu Lasten lebender Kinder im Alter von 5 bis 18 Jahren;
für zu Lasten lebende Studenten: Mietvertrag lautend auf den Studenten selbst (auch Ausland), Zahlungsbelege der Miete, Einschreibegebühren UNI und Bestätigung über die Studienzeit 2018
Einzahlung Zusatzrente für zu Lasten lebende Kinder
heuer neu; Südtirol Pass Abo+
Die Liste bietet eine Hilfe um die jeweils erforderlichen Unterlagen zusammenzustellen. Für spezifische Fälle können noch weitere Unterlagen nötig sein. Dies wird gegebenenfalls vor Ort geklärt werden. C.U. Kinder: Falls die Kinder gearbeitet oder ein Stipendium erhalten haben ist es wichtig deren C.U., bzw. anderen Einkommensbestätigungen bei der eigenen Steuererklärung mitzunehmen. Es muss festgestellt werden, ob die Kinder noch zu Lasten lebend waren (Höchstgrenze 2.840 Euro) und außerdem kann es sein, dass die Kinder selbst eine Steuererklärung machen können, bzw. müssen.

Dienstleistungen

Begünstigter Nachkauf von beitragsfreien
Zeiten und Studienjahren

Der Nachkauf von beitragsfreien Zeiten sowie Studienjahren wird mit Steueranreizen begünstigt. Das Gesetzesdekret 4/2019 enthält im Artikel 20 eine entsprechende Bestimmung. Die Kosten für den Nachkauf können in fünf Jahren zur Hälfte von der Einkommenssteuer abgezogen werden. Das Nationale Fürsorgeinstitut hat das entsprechende Rundschreiben 36/2019 veröffentlicht, Interessierte können daher ihr Ansuchen über unsere Patronate stellen.
Es geht bei dieser Bestimmung um zwei unterschiedliche Nachkäufe von versicherungsfreien Zeiten:
1. Nachkauf von Zeiten, die nicht mit Beiträgen abgedeckt sind, da kein Arbeitsverhältnis bestand;
2. Nachkauf von Studienjahren;
Nachkauf von Zeiten, die in das beitragsbezogene Berechnungssystem der Rente fallen
Diese Bestimmung richtet sich ganz klar an die jüngere Generation, auch wenn die ursprünglich festgelegte Altersgrenze von 45 Jahren aufgehoben wurde, denn die Voraussetzung schränkt die Zielgruppe ebenso ein: anspruchsberechtigt sind nur jene Personen, die nicht vor dem 1. Jänner 1996 angefangen haben zu arbeiten bzw. die Studienjahre müssen einen Zeitraum betreffen, der nicht vor dem 1. Jänner 1996 liegen dürfen. Die nachgekauften Jahre müssen in jedem Fall in das beitragsbezogene Berechnungssystem der Rente fallen, also Zeiträume entsprechen, die nicht vor dem 1. Jänner 1996 liegen.
Nachkauf von Versicherungslücken
Zugelassen sind bis auf Freiberufler all jene Erwerbstätigen, die in einer obligatorischen Rentenkassa eingeschrieben sind. Einzige Bedingung ist, dass mindestens ein Versicherungsjahr in jener Kassa aufscheint, in welche die Beiträge des Nachkaufs einfließen sollen. Und wie schon oben erwähnt, dürfen die Antragsteller vor dem 1. Jänner 1996 keine Rentenversicherung aufweisen, weder in obligatorischer oder figurativer Form, noch durch einen Rückkauf oder aufgrund einer freiberuflicher Tätigkeit. Diese Einschränkung erstreckt sich auch auf jegliche Arbeit, die eventuell in einem EU-Land oder in einem anderen Staat abgeleistet worden ist, mit welchem Italien eine entsprechende Konvention hat. Bezieht jemand schon eine Rente, so ist er automatisch von dieser Förderung ausgeschlossen. Einzig davon ausgenommen ist die Hinterbliebenenrente, sie ist für diese Förderung kein Hindernis. Insgesamt können auf diesem Weg fünf Jahre nachgekauft werden, die sich dann zeitlich als auch finanziell auf die Rente auswirken werden. Die Zeiten können unterbrochen sein, einzige Voraussetzung ist, dass sie nicht Zeiten vor dem 1. Jänner 1996 und nach dem 28. Jänner 2019 betreffen. Die arbeitsfreie Zeit laut Antrag muss die Lücke füllen, die vom letzten bis zum ersten nachfolgenden Versicherungstag reicht, unabhängig davon, ob es sich um eine obligatorische, figurative oder um eine nachgekaufte Rentenabdeckung handelt. Es muss sich dabei nicht um dieselbe Versicherungskasse handeln. Falls der Antragsteller in mehreren Kassen Versicherungszeiten aufweist, kann er auswählen, in welcher er den Nachkauf tätigen will.
Nicht zugelassen sind Nachkäufe von ungedeckten Zeiten, in denen gearbeitet wurde und der Arbeitgeber seine Pflicht in Bezug auf die Beitragszahlung nicht erfüllt hat.
Nachkauf von Studienjahre
In Bezug auf den Nachkauf der Studienzeit wird eine neue Berechnung der Kosten eingeführt und zwar wird als Berechnungsgrundlage das Beitragsminimum herangezogen, das für das Handwerk und den Handel gilt. Als Voraussetzung für diese günstigere Berechnung muss die Studienzeit zwischen dem 1. Jänner 1996 und dem 28. Jänner 2019 liegen. In diesem Sektor entspricht das minimale Einkommen einem Bruttolohn von 15.878 Euro, dementsprechend betragen die Kosten für den Nachkauf eines Studienjahres 5.239 Euro. Unabhängig von der individuellen Ausbildungszeit können nur jene Jahre nachgekauft werden, die der regulären Studienzeit des entsprechenden Studientitels entsprechen. Im Rundschreiben des NISF/INPS wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich bei dieser Bestimmung um eine zusätzliche Möglichkeit des Rückkaufs von Studienzeiten handelt. Zugelassen sind nur Anträge, die ab dem 29. Jänner 2019 eingereicht werden. Ist ein Rückkauf mit einer Ratenzahlung bereits am Laufen, kann dieser mit einem neuen Antrag unterbrochen werden. Die eingezahlten Beiträge werden rückerstattet und der Rückkauf erfolgt dann aufgrund dieser alternativen Regelung. Ob sich die neue Regelung für den Einzelnen günstiger auswirkt, muss überprüft werden, denn die Berechnung der Kosten erfolgt mit dem Datum des Antrages.
Woraus besteht die Begünstigung?
Die Begünstigung besteht in einem Steuerabzug der IRPEF von 50 Prozent der Kosten, der in fünf Jahren durchgeführt wird. Zudem kann die Beitragszahlung in 120 Raten erfolgen, mit einem Minimum von 30 Euro.
Die neue Norm über den Nachkauf von Versicherungslücken sowie Studienjahren ist mit dem 29. Jänner 2019 gültig und auf unbegrenzte Zeit eingeführt worden, vorausgesetzt, dass das Gesetzdekret innerhalb von 60 Tagen ab Veröffentlichung in ein Gesetz umgewandelt wird.