Transport und Verkehr


Forderungskatalog der Fachgewerkschaft Transport
und Verkehr (GTV) an das Ressort Mobilität

Vorausgeschickt, dass im öffentlichen Nahverkehr in Südtirol vieles im Argen liegt und die Arbeitsverhältnisse der Angestellten zu verbessern sind, sowie die Sicherheit der Fahrgäste zu garantieren ist, ersucht die Fachgewerkschaft GTV im ASGB das Ressort Mobilität, die Umsetzung folgender Punkte zu überprüfen.
Es gilt sicherzustellen, dass durch den Abschluss eines territorialen Abkommens eine für alle Parteien zufriedenstellende Einigung erzielt wird, welche die Arbeitszeiten und die Schichtzeiten der Arbeitnehmer neu regelt und verbindlich umzusetzen ist. Aktuell leisten die Arbeitnehmer eine nicht zumutbare Anzahl an Stunden – eine Tatsache, welche in allerletzter Konsequenz auch die Sicherheit der Fahrgäste betrifft. Es ist wissenschaftlich bewiesen, dass die Konzentrationsfähigkeit eines jeden Menschen nach einer gewissen Zeitspanne nachlässt. In einem Sektor, in welchem das Personal die Verantwortung für Menschenleben trägt, muss dies unbedingt berücksichtigt werden. Wie es eigentlich vom Gesetzgeber für Fahrten über 50 Kilometer vorgesehen ist, sollten flächendeckend digitale Tachoscheiben für die Überprüfung eingeführt werden. Damit würde die effektiv geleistete Arbeitszeit, Lenk- und Dienstzeit des Personals bestätigt und für jedermann kontrollierbar aufscheinen.
Eine Kommission sollte in regelmäßigen Abständen, bestenfalls zwei Mal im Jahr, die Fahrtzeiten überprüfen und der aktuellen Lage anpassen. Eine höhere Verkehrsdichte, eine Zunahme von Passagieren und viele weitere Faktoren haben dazu geführt, dass die aktuell veranschlagten Fahrzeiten nicht mehr zu den aktuellen Gegebenheiten passen, zu Verspätungen führen und aus diesem Grund das Personal unnötig unter Druck setzen.
Die Dienstresidenzen sollten landesweit ausgebaut werden. Mangels solcher in vielen Ortschaften ergeben sich nämlich zwei wesentliche, negative Punkte: einerseits müssen die Chauffeure zum Dienstantritt in die am nächsten gelegene Residenz fahren, um den Bus zu holen und mit dem Bus zum Dienstort fahren, was andererseits Leerkilometer zur Folge hat, welche vom Steuerzahler finanziert werden müssen. Das Berufsbild des Busfahrers könnte signifikant aufgewertet werden, würde es in dessen Wohnort Dienstresidenzen geben.
Es muss sichergestellt werden, dass den Arbeitnehmern außerhalb der Dienstresidenzen anständige Aufenthaltsräume zur Verfügung gestellt werden. Es gilt beheizte Räumlichkeiten anzubieten und den hygienischen Standards entsprechende WCs zu installieren um zu vermeiden, dass die Chauffeure die Intervalle im Bus verbringen müssen.
Die Fahrpläne müssen in Abstimmung mit den Betrieben, in erster Linie aber im Sinne der Fahrgäste und der Angestellten definiert werden.
Aktuell wird die Ausführung der Dienste des Unternehmens und der Angestellten vom Unternehmen selbst kontrolliert. Hier liegt ganz klar ein Interessenskonflikt vor. Der Auftraggeber muss zukünftig für die Kontrollen zuständig sein.
Die Zweisprachigkeit muss gewährleistet werden und auf eine strikte Einhaltung gepocht werden. Das Land soll regelmäßig kontrollieren, ob das Personal beider Landessprachen mächtig ist. Dies, um sicherzustellen, dass einheimisches, ortskundiges Personal Vorrang vor auswärtigem Personal hat und die Fahrgäste in ihrer Muttersprache Auskünfte erhalten.
Tourismusvereine, Hotels und Fremdenverkehrsbetriebe werben massiv damit, dass Südtirol eine Perle für Aktivitätstourismus wäre. Die Fahrzeuge im öffentlichen Nahverkehr sind aber großteils nicht für Aktivitätstourismus konzipiert. In den Niederflurbussen gibt es kaum die Möglichkeit sicher Ski, Gepäck und Fahrräder zu transportieren. Die politisch Verantwortlichen sind unter Einbeziehung der Sozialpartner gefordert, bei Neuankäufen von Bussen diesen Gegebenheiten Rechnung zu tragen und für den aktuellen Fahrzeugbestand eine Regelung zu treffen, welche dem Schutz der Fahrgäste und der Busfahrer Rechnung trägt.
Um den Sicherheitsaspekt zu gewährleisten, ist es Aufgabe der Politik das Amt für Arbeitssicherheit zu regelmäßigen Kontrollen anzuweisen. Diese erfolgen aktuell in viel zu geringer Anzahl.
Der Disziplinarrat im öffentlichen Nahverkehr muss ausgebaut werden. Es sollten auf Arbeitnehmerseite Vertreter der wichtigsten Gewerkschaftsbünde dem Disziplinarrat angehören, zudem sollte das Verhältnis deutsch-italienisch möglichst ausgeglichen sein. Vor allem der Präsident des Rates muss zweisprachig sein.
Dies vorausgeschickt, bedankt sich die Transportgewerkschaft GTV im ASGB im Voraus für die Prüfung der oben angeführten Punkte und steht bei Klärungsbedarf jederzeit zur Verfügung.
Priorität soll in naher Zukunft das Zustandekommen eines territorialen Zusatzabkommens haben, in welchem annehmbare Mindeststandards für das Personal und der Gewährleistung der Sicherheit für die Fahrgäste definiert werden.

Dienstleistungen
Steuererklärungen 2019


Mod. 730/2019 Einkommen 2018

Seit Anfang April ist es möglich in den ASGB Büros die Steuererklärung abzufassen. Voraussichtlich kann das Mod. 730 bis 15. Juli 2019 eingereicht werden. Der ASGB ist bestrebt, den Mitgliedern entgegenzukommen und hat die Öffnungszeiten der Büros an die Bedürfnisse der Mitglieder angepasst. Die genauen Öffnungzeiten findet ihr auf der nächsten Seit.
Grundsätzlich muss man unterscheiden, wer eine Steuererklärungen machen muss und wer eine Steuererklärung machen kann. Zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sind jene Personen, die im Jahr 2018 mehrere Arbeitsverhältnisse hatten oder zusätzlich zum „normalen“ Arbeitsverhältnis oder zur Rente eine Zusatztätigkeit ausgeübt haben oder ein Zusatzeinkommen in Form einer Miete bezogen haben. Ebenso ist es ratsam auf dem Mod. CU, das innerhalb Ende März vom Arbeitgeber ausgehändigt wurde, zu überprüfen, ob die Steuerfreibeträge für die Kinder oder für den Ehepartner richtig angewandt wurden. Bekanntlich sind Familienangehörige nur dann zu Lasten lebend, wenn ihr Bruttoeinkommen im Jahr 2018 unter 2.840 Euro lag. Mit der Abfassung der Steuererklärung kann man die Steuerfreibeträge richtigstellen.
Weiters kann man in der Steuererklärung verschiedene Ausgaben wie Arztspesen, Spenden, Lebensversicherung und Unfallversicherung geltend machen und damit ein Steuerguthaben erzielen. Ebenso kann man den Mietvertrag in der Steuererklärung geltend machen, sofern man keine Unterstützung auf Landesebene erhalten hat. Für Familien mit Kindern gibt es verschiedene Abschreibemöglichkeiten wie Schulgebühren, Mensa, Kleinkinderbetreuung, Sportverein usw.
Neu ist heuer, dass die Ausgaben für den Südtirol Pass, EuregioFamilyPass Südtirol, Südtirol Pass abo+ sowie Südtirol Pass 65+ bis zu 250 Euro abgeschrieben werden können; die entsprechende Bestätigung kann auf www.suedtirolmobil.info heruntergeladen werden.
Wohnungs- und Hausbesitzer können Ausgaben für Sanierungen in der Steuererklärung geltend machen. Kondominien stellen die entsprechende Bestätigung mit den Ausgaben für außerordentliche Sanierung bzw. energetische Sanierung aus. Private Haussanierer müssen einige Voraussetzungen erfüllen, damit sie die Sanierungsmaßnahmen abschreiben können; mehr dazu im eigenen Artikel.
Neu ist heuer, dass auch Ausgaben für die Gartengestaltung, der sogenannte Bonus Verde in der Steuererklärung geltend gemacht werden können. Dabei können Ausgaben für Bewässerung, Kunstrasen, Brunnen usw. abgeschrieben werden.