Dienstleistungen
Steuererklärungen 2019
Mod. 730/2019 Einkommen 2018
Seit Anfang April ist es möglich in den ASGB Büros die Steuererklärung abzufassen. Voraussichtlich kann das Mod. 730 bis 15. Juli 2019 eingereicht werden. Der ASGB ist bestrebt, den Mitgliedern entgegenzukommen und hat die Öffnungszeiten der Büros an die Bedürfnisse der Mitglieder angepasst. Die genauen Öffnungzeiten findet ihr auf der nächsten Seit.
Grundsätzlich muss man unterscheiden, wer eine Steuererklärungen machen muss und wer eine Steuererklärung machen kann. Zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sind jene Personen, die im Jahr 2018 mehrere Arbeitsverhältnisse hatten oder zusätzlich zum „normalen“ Arbeitsverhältnis oder zur Rente eine Zusatztätigkeit ausgeübt haben oder ein Zusatzeinkommen in Form einer Miete bezogen haben. Ebenso ist es ratsam auf dem Mod. CU, das innerhalb Ende März vom Arbeitgeber ausgehändigt wurde, zu überprüfen, ob die Steuerfreibeträge für die Kinder oder für den Ehepartner richtig angewandt wurden. Bekanntlich sind Familienangehörige nur dann zu Lasten lebend, wenn ihr Bruttoeinkommen im Jahr 2018 unter 2.840 Euro lag. Mit der Abfassung der Steuererklärung kann man die Steuerfreibeträge richtigstellen.
Weiters kann man in der Steuererklärung verschiedene Ausgaben wie Arztspesen, Spenden, Lebensversicherung und Unfallversicherung geltend machen und damit ein Steuerguthaben erzielen. Ebenso kann man den Mietvertrag in der Steuererklärung geltend machen, sofern man keine Unterstützung auf Landesebene erhalten hat. Für Familien mit Kindern gibt es verschiedene Abschreibemöglichkeiten wie Schulgebühren, Mensa, Kleinkinderbetreuung, Sportverein usw.
Neu ist heuer, dass die Ausgaben für den Südtirol Pass, EuregioFamilyPass Südtirol, Südtirol Pass abo+ sowie Südtirol Pass 65+ bis zu 250 Euro abgeschrieben werden können; die entsprechende Bestätigung kann auf www.suedtirolmobil.info heruntergeladen werden.
Wohnungs- und Hausbesitzer können Ausgaben für Sanierungen in der Steuererklärung geltend machen. Kondominien stellen die entsprechende Bestätigung mit den Ausgaben für außerordentliche Sanierung bzw. energetische Sanierung aus. Private Haussanierer müssen einige Voraussetzungen erfüllen, damit sie die Sanierungsmaßnahmen abschreiben können; mehr dazu im eigenen Artikel.
Neu ist heuer, dass auch Ausgaben für die Gartengestaltung, der sogenannte Bonus Verde in der Steuererklärung geltend gemacht werden können. Dabei können Ausgaben für Bewässerung, Kunstrasen, Brunnen usw. abgeschrieben werden.
Grundsätzlich muss man unterscheiden, wer eine Steuererklärungen machen muss und wer eine Steuererklärung machen kann. Zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sind jene Personen, die im Jahr 2018 mehrere Arbeitsverhältnisse hatten oder zusätzlich zum „normalen“ Arbeitsverhältnis oder zur Rente eine Zusatztätigkeit ausgeübt haben oder ein Zusatzeinkommen in Form einer Miete bezogen haben. Ebenso ist es ratsam auf dem Mod. CU, das innerhalb Ende März vom Arbeitgeber ausgehändigt wurde, zu überprüfen, ob die Steuerfreibeträge für die Kinder oder für den Ehepartner richtig angewandt wurden. Bekanntlich sind Familienangehörige nur dann zu Lasten lebend, wenn ihr Bruttoeinkommen im Jahr 2018 unter 2.840 Euro lag. Mit der Abfassung der Steuererklärung kann man die Steuerfreibeträge richtigstellen.
Weiters kann man in der Steuererklärung verschiedene Ausgaben wie Arztspesen, Spenden, Lebensversicherung und Unfallversicherung geltend machen und damit ein Steuerguthaben erzielen. Ebenso kann man den Mietvertrag in der Steuererklärung geltend machen, sofern man keine Unterstützung auf Landesebene erhalten hat. Für Familien mit Kindern gibt es verschiedene Abschreibemöglichkeiten wie Schulgebühren, Mensa, Kleinkinderbetreuung, Sportverein usw.
Neu ist heuer, dass die Ausgaben für den Südtirol Pass, EuregioFamilyPass Südtirol, Südtirol Pass abo+ sowie Südtirol Pass 65+ bis zu 250 Euro abgeschrieben werden können; die entsprechende Bestätigung kann auf www.suedtirolmobil.info heruntergeladen werden.
Wohnungs- und Hausbesitzer können Ausgaben für Sanierungen in der Steuererklärung geltend machen. Kondominien stellen die entsprechende Bestätigung mit den Ausgaben für außerordentliche Sanierung bzw. energetische Sanierung aus. Private Haussanierer müssen einige Voraussetzungen erfüllen, damit sie die Sanierungsmaßnahmen abschreiben können; mehr dazu im eigenen Artikel.
Neu ist heuer, dass auch Ausgaben für die Gartengestaltung, der sogenannte Bonus Verde in der Steuererklärung geltend gemacht werden können. Dabei können Ausgaben für Bewässerung, Kunstrasen, Brunnen usw. abgeschrieben werden.