Landesbedienstete


Der neue Vorstand wurde 2018 gewählt

Von links nach rechts
1. Reihe:
Brigitte Hofer, Brigitta Steiger, Erwin Pfeifer, Karin Wellenzohn, Sabine Giuntini, Irene Tappeiner
2. Reihe:
Ivan Plasinger, Barbara Trojer, Helene Mayr, Sybille Steckholzer, Marina Kuppelwieser, Frieda Thomaseth
3. Reihe:
Christian Mayr, Robert Unterholzer, Helmuth Schatzer, Rudy Pernstich, Werner Radmller, Silvia Seiwald

Öffentlicher Dienst


Interview mit Michael Tappeiner, Geschäftsführer
des ergänzenden Gesundheitsfonds SaniPro

Michael Tappeiner
Aktiv: Seit 01. August 2018 können über 40.000 öffentlich Bedienstete rückwirkend ab 1. Jänner 2018 um die Rückerstattung einiger Gesundheitsausgaben beim Gesundheitsfonds SaniPro ansuchen. Finden die Angebote von SaniPro regen Anklang? Können Sie uns einige Zahlen nennen?
Michael Tappeiner: Zweifelsohne war die Phase nach der Gründung des Fonds am 7. November 2017 eine sehr intensive, denn innerhalb eines sehr eng gesteckten zeitlichen Rahmens galt es, das Projekt SaniPro mit Leben zu füllen. Dass dies geglückt ist, ist der engagierten Zusammenarbeit aller Beteiligten zu verdanken, die auf dem Weg zu einem ergänzenden Gesundheitsfonds für den Öffentlichen Dienst viele maßgebliche Schritte gesetzt haben. Hierunter zählen zu den wichtigsten sicherlich die Erstellung der Leistungsordnung, die Einschreibung von SaniPro in das Verzeichnis der Gesundheitsfonds beim Gesundheitsministerium sowie die Auswahl des Versicherungspartners, damit am 1. August 2018 planmäßig der Startschuss für das Einreichen der Erstattungsanträge fallen konnte.
Wie gut die Versicherten schon über das Angebot von SaniPro informiert sind, zeigt eindrucksvoll der Grad der Leistungsinanspruchnahme. Obwohl erst seit August 2018 möglich, wurden bis heute über 10.000 Ansuchen eingereicht und davon bereits mehr als die Hälfte bearbeitet und ausbezahlt, so dass sich die Gesamtsumme der Rückerstattungen auf über 1.000.000 Euro beläuft.
AKTIV: Wie gestaltet sich das Ansuchen um Rückerstattung beim SaniPro? Und wer hat Anrecht, das Ansuchen einzureichen?
Michael Tappeiner: das Leistungsverzeichnis von SaniPro ist in vier Bereiche gegliedert: Rückerstattungen für Ticketleistungen, Rückerstattungen für privatärztliche Ausgaben (Gynäkologie, Urologie, Physiotherapie), Rückerstattungen für zahnärztliche Ausgaben im Privatbereich und Rückerstattungen für Hörgeräte. Um die vorgesehenen Leistungen zu erhalten, muss ein entsprechendes Ansuchen gestellt werden. Dieses Ansuchen besteht zum Einen aus dem Rückerstattungsantrag, in dem der/die Eingeschriebene Angaben zu den persönlichen Daten macht und zum Anderen aus der Kopie der bezahlten Rechnung. Falls vom Leistungsverzeichnis vorgesehen, kann es erforderlich sein, weitere medizinische Unterlagen (Verschreibung im Fall der Physiotherapie oder der Rückerstattung für Hörgeräte oder den Anamnesebogen für zahnärztliche Leistungen im Privatbereich) einzureichen. Alle nützlichen Informationen und die notwendigen Dokumente sind auf der Internetseite von SaniPro (www.sanipro.bz) im Bereich „Ansuchen um Leistungen“ zu finden.
Um die Rückerstattung kann frühestens zwei Monate nach Rechnungslegung angesucht werden. Insgesamt haben die Eingeschriebenen jedoch bis zu zwei Jahren nach Ausstellung der Rechnung Zeit, ihr Ansuchen zu stellen. Aktuell arbeiten wir an einer Applikation für Smartphones, die das Einreichen der Ansuchen noch einfacher für die Eingeschriebenen macht.
Wer Anrecht auf die Auszahlung der Leistungen hat, wurde von den Sozialpartnern in den entsprechenden Kollektivverträgen geregelt: anspruchsberechtigt sind die Bediensteten mit einem unbefristeten Arbeitsvertrag und jene mit einem befristeten Arbeitsvertrag, sofern dieser eine Mindestlaufzeit von einem Jahr aufweist.
AKTIV: Ein Großteil der öffentlich Bediensteten ist es gewohnt, die Sanitätsspesen bei der Abfassung der Steuererklärung gemäß den gesetzlichen Richtlinien abzusetzen. Was muss bzgl. der Rückerstattungen von SaniPro beachtet werden?
Michael Tappeiner: Grundsätzlich ist anzumerken, dass jene medizinischen Ausgaben, welche nicht erstattet wurden und daher zu Lasten des Eingeschriebenen verblieben sind, steuerlich abgesetzt werden können. Als Nachweis der verbliebenen Kosten für die Abfassung der Steuererklärung dient hierbei der von UniSalute erstellte Jahreskontoauszug, den die Versicherungsgesellschaft jedem Eingeschriebenen per Post zusendet. Abgesehen davon besteht die Möglichkeit, sich über die Internetseite von SaniPro (www.sanipro.bz) direkt im Kundenbereich der Versicherungsgesellschaft einzuloggen und sich jederzeit den eigenen Jahreskontoauszug selbst auszudrucken. Prinzipiell ist den Eingeschrieben aber anzuraten, sich bei eventuellen Fragen zur Abfassung der Steuererklärung an ein Steuerbeistandszentrum zu wenden.
AKTIV: Zur Zeit übernimmt die Bearbeitung und Auszahlung der Ansuchen eine Versicherungsgesellschaft. Wird es diesbezüglich Neuerungen geben?
Michael Tappeiner: In der Startphase hat man sich dafür ausgesprochen, die Auszahlung der Leistungen der Versicherungsgesellschaft UniSalute zu übertragen. Gegenwärtig arbeitet SaniPro aber bereits daran, in den kommenden Jahren die Leistungen direkt, also ohne Auslagerung an eine Versicherungsgesellschaft, erbringen zu können.
AKTIV: Können wir damit rechnen, dass Leistungen hinzugefügt werden und die Möglichkeit, den Gesundheitsfonds auch auf Familienangehörige auszuweiten, eingeführt wird?
Michael Tappeiner: Das aktuelle Leistungsverzeichnis von SaniPro ist bis zum 31.12.2019 in Kraft und kann um weitere zwei Jahre verlängert werden. Die Entwicklung des Leistungsverzeichnisses hängt direkt mit der Entwicklung der Auszahlungen zusammen. Sofern es Spielräume für eine Erweiterung des Leistungsverzeichnisses gibt, werden die Fondsgremien sicherlich entsprechende Leistungen ergänzen. Damit die Eingeschriebenen aber unabhängig vom Leistungsverzeichnis einen geldwerten Vorteil erhalten, werden derzeit mit verschiedenen Gesundheitsstrukturen in ganz Südtirol Abkommen geschlossen, die einen Rabatt auf die erhaltenen medizinischen Leistungen vorsehen.
Was die Einschreibung der Familienmitglieder bzw. die freiwillige Fortführung der Beitragszahlung, beispielsweise aus Pensionsgründen, betrifft, so ist beides bereits statutarisch verankert. Die Fondsgremien werden sich in den kommenden Monaten dieser Thematik widmen, mit deren Umsetzung wir aus heutiger Sicht frühestens zum 1. Januar 2020 rechnen.
AKTIV: Wie sieht die zukünftige Entwicklung des SaniPro aus?
Michael Tappeiner: SaniPro ist eines der größten sozialpartnerschaftlichen Projekte in Südtirol und aus diesem Grund ist es für uns von höchster Wichtigkeit, dass wir weiterhin an der Verbesserung und einfacheren Nutzung unserer Dienstleistung arbeiten. Hierbei sehen wir als einen entscheidenden Faktor die direkte Leistungserbringung, die sich wie vorhin gesagt, in Vorbereitung und Umsetzung befindet. Eine Ausdehnung von SaniPro auf eventuell interessierte Sektoren ist nicht ausgeschlossen, hängt aber vom Willen der zuständigen Sozialpartner ab.
AKTIV: Vielen Dank für das Gespräch.
Kontakt:
SaniPro
Rechtssitz:
Silvius-Magnago-Platz 1
39100 Bozen

Korrespondenzadresse:
Rittnerstraße 33-b
39100 Bozen
E-Mail: info@sanipro.bz,
Telefon: 0471 416 553

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Montag – Freitag 9.00 - 12.00 Uhr
Donnerstag Nachmittag von 14.00 - 17.00 Uhr

Weitere Infos zu SaniPro finden Sie unter: www.sanipro.bz