Verbrauchertelegramm

Praktische Wasserspartipps der Verbraucherzentrale

Wassersparende Toilettenspülungen (unter drei Liter Wasserverbrauch pro Spülung) sparen in einem vierköpfigen Haushalt rund 22 m³ Trinkwasser ein. Im Vergleich dazu verbrauchen alte Spülkästen pro Spülung neun Liter und mehr. Wer keine neue Toi–lettenspülung anschaffen möchte, der kann beim alten Spülkasten nur halb drücken oder den Spülkasten mit einem Wasserstopp-Gewicht versehen.
Durch den Einbau eines Durchflussbegrenzers können in einem durchschnittlichen Haushalt pro Waschbecken jährlich rund 11 m³ Wasser eingespart werden. Auch wassersparende Duschköpfe und Wasserhähne bringen entsprechende Wassereinsparungen mit sich.
Wasser nicht ungenutzt laufen lassen. Beim Einseifen, Zähneputzen oder Rasieren lassen sich durch das Abstellen des Wasserhahns rund 15 Liter pro Tag und Person einsparen. In einer vierköpfigen Familie können dadurch rund 22 m³ pro Jahr eingespart werden.
Fünf-Minuten-Dusche dem Vollbad vorziehen, dadurch können in einer vierköpfigen Familie jährlich 42 m³ Trinkwasser eingespart werden.
Kein fließendes Wasser beim Geschirrspülen. Wird das Geschirr im Waschbecken gespült und nicht unter fließendem Wasser, so lassen sich rund 100 Liter Wasser einsparen. Noch wassersparender geht es mit der Geschirrspülmaschine. In einer vierköpfigen Familie können durch die Geschirrspülmaschine jährlich rund 10 m³ Wasser eingespart werden.
Tropfende Wasserhähne sofort reparieren lassen – dadurch können bei zehn Tropfen pro Minute jährlich rund 1.8 m³ eingespart werden.
Geeignetes Waschprogramm wählen und gesamte Füllmenge nutzen, denn auch hierfür kann einiges an Wasser eingespart werden.
Regenwasser nutzen und rund 45 Prozent einsparen indem die Gartenbewässerung, Balkonblumen, das Putzen und Bestenfalls auch die WC-Spülung und das Wäschewaschen auf das kostenlose Regenwasser umgestellt wird.

Verbrauchertelegramm
Steuerbegünstigte Bauvorhaben

Ohne Baustellenvorankündigung keine Steuerabzüge

Seit 1. April muss die Meldung telematisch erfolgen
Gemäß den Normen, welche die Steuerabzüge bei energetischen Sanierungen oder Restaurierungsarbeiten regeln, muss vor Beginn aller Arbeiten dem zuständigen Sanitätsbetrieb eine Baustellenvorankündigung geschickt werden – in der Provinz Bozen muss die Meldung an das Arbeitsinspektorat gemacht werden.
Gemäß Art. 99 des GvD 81/2008 müssen der Auftraggeber oder der Verantwortliche der Bauarbeiten vor Beginn derselben an den zuständigen Sanitätsbetrieb bzw. das Arbeitsinspektorat die Baustellenvorankündigung machen falls:
auf der Baustelle mehr als eine Firma tätig ist (auch bei nicht gleichzeitiger Anwesenheit);
eine Baustelle, die ursprünglich nicht in die Meldepflicht hineinfiel, im Zuge der Arbeiten aufgrund von Änderungen in die obige Kategorie hineinfällt;
auf der Baustelle zwar nur eine einzige Firma tätig ist, die Arbeiten aber schätzungsweise den Umfang von 200 Personen-Tagen überschreiten.
Seit 1. April 2018 kann die Meldung an das Arbeitsinspektorat nur mehr telematisch gemacht werden. Dazu muss sich der Auftraggeber selbst, der Verantwortliche der Bauarbeiten oder ein beauftragter Freiberufler auf www.notificapreliminarebz.it/auth/login registrieren, um die Zugangsdaten (Username und Passwort) zu erhalten. Mit diesen ist es dann möglich, das Formular für die Vorankündigung auszufüllen. Am Ende generiert das System eine zusammenfassende Übersicht, welche dem Benutzer per e-mail zugesandt wird.
Eine Kopie der Vorankündigung muss vor Beginn der Arbeiten gemäß Baugenehmigung oder Meldung des Arbeitsbeginns an die genehmigungserteilende Verwaltung geschickt werden; eine weitere Kopie muss gut sichtbar auf der Baustelle selbst ausgehängt und für die zuständigen Kontrollorgane aufbewahrt werden (siehe Art. 99).
Die Erklärung ist auch Teil der für die Steuererklärung notwendigen Dokumentation, und muss im Falle einer Kontrolle vorgelegt werden (vgl. Rundschreiben Nr. 2011/149646 der Agentur für Einnahmen); wo vorgesehen, ist sie eine notwendige Voraussetzung, um die Steuerabzüge für Bauvorhaben in Anspruch nehmen zu können.